Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Manuel Farrenkopf und Frau Rita Farrenkopf, Hambrunn 1, 63936 Schneeberg, beabsichtigen die Errichtung einer einseitig offenen Lagerhalle auf der Fl.Nr. 1 der Gemarkung Hambrunn sowie die Beseitigung einer allseits offenen Überdachung für Futterraufen.

Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den es keinen Bebauungsplan gibt.

Die geplante Lagerhalle hat eine Länge von 20,37 m, Breite von 15,37 m und einer Höhe von 4,79 m.

Die Baupläne sind von einem Teil der Angrenzer unterschrieben. Die noch fehlende Angrenzerin wurde durch die Gemeinde schriftlich benachrichtigt.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bleibt bei diesem Bauvorhaben unberührt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg mit folgendem Hinweis weiterzuleiten: Durch den bereits genehmigten Bauantrag Nr. 51-602-B-553-2010-1 Neubau einer Liegehalle für Milchkühe aus dem Jahr 2010, der noch nicht verwirklicht wurde, könnte es zu Problemen mit den Abstandsflächen kommen. Abstand laut Lageplan 6 Meter, wobei der Standort für die Liegehalle im jetzigen Lageplan (Vergleich zum damaligen Bauantrag) 2 Meter in Richtung Norden verschoben wurde.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Diskussionsverlauf:

GR Lausberger erkundigt sich, ob die geplante Lagerhalle auch später eine Lagerhalle bleibt.

1. Bgm. Kuhn sagt, er geht davon aus.