Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 13.09.2017, lfd.Nr. 0628.1)
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH,
Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die
gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2017 enden
die laufenden Kalkulationszeiträume für beide Einrichtungen mit der Folge, dass
die aktuellen Kalkulationen auf die Notwendigkeit einer evtl. Veränderung der
Benutzungsgebührenhöhe zum Beginn der neuen Abrechnungsperiode, welche die
Haushaltsjahre 2018 bis 2020 umfasst, abstellen.
Legt man die aktuellen
Planungswerte der kommenden Haushaltsjahre sowie die kalkulatorischen Kosten
aus der Vermögensbuchführung 2016 einschließlich der kalkulatorischen Kosten
des Abwasserzweckverbandes Main-Mud den Gebührenkalkulationen zugrunde, so
errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,50 € pro cbm Verbrauchsmenge
für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 3,10 €/cbm) und von 3,40 € pro cbm
Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,20 €/cbm).
Die Kalkulationen weisen
einen Gebührenmehrbedarf in Höhe von 0,40 €/cbm bei der Wasserversorgung und in
Höhe von 0,20 €/cbm bei der Entwässerungseinrichtung aus.
Bei der Wasserversorgung
schlagen sich die seit einigen Jahren anhaltend hohen Unterhaltungskosten,
insbesondere für die Reparatur von Wasserrohrbrüchen, die Wasserverluste, sowie
die nachhaltig geringen Wasserverbrauchsmengen in der Gebührenkalkulation
spürbar nieder.
Bei der
Entwässerungseinrichtung war in den zurückliegenden Jahren eine deutliche
Kostenmehrung bei den Betriebskosten des Abwasserzweckverbandes zu verzeichnen,
und die Einleitungsmengen etablierten sich ebenfalls auf niedrigem Niveau.
Durch die geringen
Abnahmemengen und die erhöhten Betriebs- und Unterhaltungskosten konnten im
zurückliegenden Kalkulationszeitraum die bestehenden Fehlbeträge zwar
verringert, aber nicht in dem beabsichtigten Umfang ausgeglichen werden und
müssen mit einem Wert von 89.920,22 € bei der Wasserversorgung und einem Wert
von 57.072,36 € bei der Entwässerungseinrichtung in den neuen dreijährigen
Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 übernommen werden. Mit den nunmehr
notwendigen Gebührenanpassungen sollte es möglich sein, diese Fehlbeträge bis
zum Ende des neuen Kalkulationszeitraumes weitgehend abzubauen, sofern keine
weiteren derzeit nicht absehbaren spürbaren Belastungen in den beiden
Einrichtungen auftreten.
Die nunmehr kalkulierten
Gebührensätze liegen im Vergleich zu anderen Kommunen im oberen Bereich, wobei
einige Gemeinden noch höher liegen. Wegen der hohen Fixkosten haben gerade die
kleineren Wasserwerke höhere Kosten pro Kubikmeter.
Es sollte jedoch bedacht
werden, dass aufgrund zahlreicher Investitionen in den vergangenen Jahren beide
Einrichtungen einen hohen technischen Standard und eine gute Qualität
aufweisen. In den letzten 20 Jahren wurden weder für Kanal noch für Wasser
Ergänzungsbeiträge erhoben Es ist nicht beabsichtigt, dass in den kommenden
Jahren Ergänzungsbeiträge auf die Schneeberger Bürger zukommen.
Belastend für die Bürger
wirkt sich der im Verhältnis zur Kapazität der Wasserversorgungseinrichtung
eher geringe Kreis der Abnehmer aus.
1. Bgm. Kuhn sagt, bereits im letzten Jahr war absehbar, dass die
Gemeinde um eine Gebührenkalkulation nicht herumkommen. Jetzt ist die Gemeinde leider
gezwungen, die Gebühren zu erhöhen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt zum 01. Oktober 2017, die
Wasserverbrauchsgebühr von derzeit 3,10 €/m³ auf 3,50 €/m³ und die
Entwässerungsgebühr von derzeit 3,20 €/m³ auf 3,40 €/m³ zu erhöhen.
Er beschließt dazu die nachstehenden Satzungsänderungen:
Achte
Satzung des Marktes Schneeberg
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Wasserabgabesatzung
vom
29. September 2017
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Schneeberg folgende
S a t
z u n g
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes
Schneeberg
(BGS - WAS) vom 19. August 1994, zuletzt geändert am 17. September 2014,
wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 und 4 (Verbrauchsgebühr) erhält
folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt 3,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler
verwendet, so beträgt die Gebühr 3,50
€ pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft.
Neunte
Satzung des Marktes Schneeberg
zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
vom
29. September 2017
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Schneeberg folgende
S a t
z u n g
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes
Schneeberg
(BGS - EWS) vom 19. August 1994, zuletzt geändert am 17. September 2014,
wird wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende
Fassung:
“Die Gebühr beträgt 3,40 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2017 in Kraft.
Diskussionsverlauf:
GR Wöber stellt fest, dass der Preis für Wasser- und Abwasser stetig bergauf geht und der Wasserverkauf an die Bürger stetig bergab geht. Eine Stagnation bei der Wasserverkaufsmenge ist für ihn nicht erkennbar, sondern eher die Tendenz, dass es nach unten geht. Wir müssen den Bürgern ganz klar sagen, dass dies nicht das Ende ist. Die Gemeinde muss bei der Instandsetzung von Wasser- und Kanalleitungen weitermachen, wie auch schon in der Winterhelle.
1. Bgm. Kuhn sagt, die Gemeinde hat ständig erweitert. Die Erhebung von Ergänzungsbeiträgen würde eine Entlastung bei den Gebühren bringen. Er sieht eine gewisse Stabilität. Wenn nichts ganz Überraschendes passiert, könnten die Preise auch nach drei Jahren stabil bleiben. Preisfaktoren sind auch der kalkulatorische Zins und der Teil der Abschreibung. In den Jahren 1984-1987 wurde sehr viel in die Wasserversorgung investiert, die hohe Abschreibungen und Zinsen verursachen. Diese laufen nach ca. 40 Jahren aus. Dies könnte Entlastung in der Kalkulation bringen.
GR Lausberger denkt, das ist der Lauf der Dinge. Abschreibungen werden immer wieder kommen. Beim kalkulatorischen Zins hat die Gemeinde selbst eine Stellschraube. 70 – 80 Cent müsste es nach unten gehen. Er stellt die Frage, warum es uns nicht gelungen ist, das Defizit abzubauen.
3. Bgm. Pfeiffer meint, ein bisschen weniger ist das Defizit geworden, aber das Ziel wurde nicht erreicht.
2. Bgm. Repp sieht auch in den nächsten Jahren wieder einiges auf die Gemeinde zukommen. Im Mühlfräulein, Zeilbaumstraße und Urbanusweg sind sehr viele Wasserrohrbrüche. Die Anwohner müssen ihre privaten Leitungen erneuern, sonst nützt es nichts.
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass es im Jahr 2017 27 Wasserrohrbrüche waren, davon 9 auf gemeindlichem Grund und 18 auf privatem Grund. (2016: 12 gemeindliche und 15 privat). Bei vielen privaten Wasserrohrbrüchen erfolgt keine komplette Erneuerung der Leitung, da von der Versicherung nur die Reparatur der Schadstelle übernommen wird.
GR Lausberger bestätigt, dass die Mehrzahl der Wasserrohrbrüche so repariert wurden.
1. Bgm. Kuhn sagt, am Berg sind - bedingt durch die Hochdruckzone - die Erschütterungen höher als in der Tiefdruckzone. Wenn das Wasser nach einem Rohrbruch wieder zugeschaltet wird, gibt es einen großen Ruck. Man wollte damals mit dem Bau des Hochbehälters mindestens so hoch gehen wie der Standort des Zittenfeldener Hochbehälters.
GR Wöber äußert, dass es nicht nur etwas mit Druck, sondern auch mit Durchfluss zu tun hat.
1. Bgm. Kuhn empfiehlt, die Wasserleitung im Urbanusweg vom Bahnübergang bis zum Berghof anzugehen, da hier eine zu schwach dimensionierte alte Gussleitung liegt. Eine zusätzliche Leitung (Bypass-Regelung) wird vorgeschlagen.
GR Ort fragt, ob die Kosten für die neuen Kanäle in der Marktstraße/Hofweg/Hangweg in der Kalkulation schon enthalten sind.
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Kosten für die Marktstraße und die Leitung nach Hambrunn noch nicht dabei sind.