Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.08.2017 beantragt der SPD Ortsverein Schneeberg einen barrierefreien Zugang ins Rathaus:

 

„Um für Rollstuhl fahrende und andere gehbehinderte Menschen, sowie für Mütter mit Kinderwagen einen Zugang ins Rathaus zu schaffen beantragen wir, der SPD Ortsverein, einen barrierefreien Zugang!

Im Übrigen musste ein rollstuhlfahrender Gast der Hochzeitsgesellschaft am 03.08.17 ins Rathaus „getragen“ werden.

So ein „Tragedienst“ vermindert oftmals das Selbstwertgefühl des Behinderten!“

 

1. Bgm. Kuhn sagt, dem Antrag liegen keine Angaben über Art und die zu erwartenden Kosten bei. Vor 10 Jahren wurde dieses Thema bereits im Gemeinderat besprochen und damals abgelehnt. Im Gespräch war eine Rampe entlang des Rathauses in westliche Richtung Amorbach. Rampen im öffentlichen Bereich sind nach DIN 18040-1 mit max. 6% Steigung auszuführen. Bei mehr als 6 m ist ein Zwischenpodest erforderlich. Nutzt man die gesamte Länge von 14 m (Treppe bis Ende Rathausgebäude Richtung Amorbach) so erreicht man eine Steigung von 6,7 %. In der Kürze der Zeit wurde das von Thomas Bischof in einer Skizze und einem Bild festgehalten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, einen barrierefreien Zugang für das Rathaus in die Haushaltsplanung mit aufzunehmen.


Diskussionsverlauf:

GR Haas freut sich über diesen Antrag. Vor 10 Jahren war er der Einzige, der für den barrierefreien Antrag war. Damals machte er den Vorschlag, dass man wenigstens eine Gegensprechanlage am Treppenaufgang anbringt. Bayern will bis 2023 barrierefrei sein. Vielleicht gibt es bis dann auch Förderprogramme. Wer A sagt, muss auch B sagen, dann muss auch eine barrierefreie Toilette im Rathaus sein.

GR Wöber sagt, die Zeiten hätten sich gewandelt. Der barrierefreie Zugang wäre nicht nur für Personen mit Rollstuhl, sondern auch für Personen mit Rollator und mit Kinderwagen sinnvoll.

GR Lausberger meint, insgesamt ist der Antrag vernünftig. Wichtig ist zu prüfen, ob der Zugang zur Rampe möglich ist, ohne auf die Bundesstraße zu müssen.

3. Bgm. Pfeiffer erkundigt sich, ob eine Rampe auch mit einer Steigung von 6,7 % genehmigt wird. Oder muss der Gehsteig angehoben werden. Er sieht das als denkbare ergänzende Möglichkeit.

GR Loster empfiehlt das Landratsamt Miltenberg einzuschalten und sich zu erkundigen, ob eine Steigung von 6,7 % möglich sei.

1. Bgm. Kuhn denkt, dass wenn der Gemeinderat das so will, dies sicherlich möglich ist. Zu prüfen ist, ob Zuwendungen kommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass barrierefreie Zugänge zukünftig gefördert werden sei groß. Er schlägt vor, den barrierefreien Zugang ins Rathaus in die nächsten Haushaltsberatungen mit aufzunehmen.

GR Haas regt an, sich im Landratsamt Miltenberg beim Experten für Barrierefreiheit zu erkundigen.