Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Markus Loster, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Roscheklinge 8, beabsichtigt einen Balkonanbau, Balkonüberdachung und die Errichtung eines Gartengerätehäuschens auf seinem Grundstück, Fl.Nr. 1790/39. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB gestellt, da die Baugrenze mit dem Balkon um 2,75 m² überschritten wird.

Aus der Begründung geht hervor, dass es sich um eine geringfügige Überschreitung handelt, städtebaulich vertretbar ist und nachbarschaftsrechtliche Belange unberührt bleiben.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ wegen der Überschreitung der Baugrenze stimmt der Marktgemeinderat zu.

 

GR Loster hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.