Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 10.03.2017, lfd.Nr. 0534.2)

Am 30.03.2017 fand ein Gespräch mit den Verkehrsbehörden wegen verschiedener Punkte entlang der Ortsdurchfahrt B 47 statt. Als Ergebnis kann folgendes mitgeteilt werden:

 

Verkehrszählung:
Laut Schreiben vom 28.03.2017 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg die Aufstellung der Seitenradarmessgeräte für Ende April 2017 für zwei Wochen eingeplant ist.

 

Schadstoffbelastung:

Die Berechnung der Luftschadstoffbelastung kann weder vom Landratsamt Miltenberg noch vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg durchgeführt werden. Rückschlüsse sind allerdings aus einem Bezugsfall möglich. Für die OD Großheubach wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt aufgrund einer Abgeordnetenanfrage entsprechende Berechnungen durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Grenzwerte in der OD Großheubach eingehalten wurden.

Da die Verkehrsbelastung in der OD Großheubach (13.516 Kfz/24 h) deutlich über der Verkehrsbelastung der B 47 in Schneeberg (6971 Kfz/24 h) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass auch in Schneeberg die Grenzwerte eingehalten werden.

GR Loster möchte, dass in Schneeberg eine Berechnung durchgeführt wird.

 

Ausdehnung der 30 km/h Zone

Laut Verkehrsbehörden ist eine Ausdehnung der 30 km/h Zone zu begründen. Kriterien sind die Lärmentwicklung (Enge der Bebauung), Verkehrssicherheit (in der letzten Zeit keine Unfälle) und das Verkehrsaufkommen (die neuen DTV-Verkehrszahlen sollen noch in diesem Jahr erscheinen). Die Gemeinde soll erneut einen Antrag auf Ausdehnung der 30 km/h Zone stellen. Man ist bereit, dies nochmals mit neuen Zahlen durchzurechnen. Die Neufassung des § 45 StVO kommt in diesem Bereich nicht zum Tragen, da sich in diesem Bereich keine Schule und kein Kindergarten befindet, sondern nur die Kirche und das Rathaus.

 

Zebrastreifen, bzw. Ampel im Bereich der B 47 Abzweigung Bahnhofstraße

Die Verkehrsbehörden teilen mit, dass die Stellung eines Antrages möglich sei.

Das gesamte Baugebiet oberhalb der Bahnhofstraße und die Passanten des Zugverkehres laufen von der Bahnhofstraße zur B 47 Hauptstraße. Der Gehsteig hört an der Einmündung Bahnhofstraße auf. Die Fußgänger müssen die Fahrbahnseite wechseln. Direkt an der Abzweigung wird kein Zebrastreifen bzw. Ampel möglich sein. Die Fußgänger müssen gezählt werden.
1. Bgm. Kuhn schlägt vor, einen Antrag auf Zebrastreifen, bzw. Ampel zu stellen.

 

Erneuerung des Geräuscharmen Asphaltbelages auf der B 47 auf Grund von Schäden am Straßenbelag in der Ortsdurchfahrt
Mehrere Gespräche haben schon mit dem Staatlichen Bauamt, Herrn Nagel, stattgefunden. Zurzeit erfolgt eine interne Abstimmung im Staatlichen Bauamt. Der Wunsch der Gemeinde war, möglichst bald einen neuen geräuscharmen Asphalt zu bekommen.