Sitzung: 31.03.2017 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 10.03.2017, lfd.Nr. 0534.2)
Am 30.03.2017 fand
ein Gespräch mit den Verkehrsbehörden wegen verschiedener Punkte entlang der
Ortsdurchfahrt B 47 statt. Als Ergebnis kann folgendes mitgeteilt werden:
Verkehrszählung:
Laut Schreiben vom 28.03.2017 teilt
das Landratsamt Miltenberg mit, dass nach Rücksprache mit dem
Staatlichen Bauamt Aschaffenburg die Aufstellung der Seitenradarmessgeräte für
Ende April 2017 für zwei Wochen eingeplant ist.
Schadstoffbelastung:
Die Berechnung der Luftschadstoffbelastung kann weder vom Landratsamt Miltenberg noch vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg durchgeführt werden. Rückschlüsse sind allerdings aus einem Bezugsfall möglich. Für die OD Großheubach wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt aufgrund einer Abgeordnetenanfrage entsprechende Berechnungen durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Grenzwerte in der OD Großheubach eingehalten wurden.
Da die Verkehrsbelastung in der OD Großheubach (13.516 Kfz/24 h) deutlich über der Verkehrsbelastung der B 47 in Schneeberg (6971 Kfz/24 h) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass auch in Schneeberg die Grenzwerte eingehalten werden.
GR Loster möchte, dass in Schneeberg eine Berechnung
durchgeführt wird.
Ausdehnung der 30 km/h Zone
Laut Verkehrsbehörden
ist eine Ausdehnung der 30 km/h Zone zu begründen. Kriterien sind die Lärmentwicklung
(Enge der Bebauung), Verkehrssicherheit (in der letzten Zeit keine Unfälle) und
das Verkehrsaufkommen (die neuen DTV-Verkehrszahlen sollen noch in diesem Jahr
erscheinen). Die Gemeinde soll erneut einen Antrag auf Ausdehnung der 30 km/h
Zone stellen. Man ist bereit, dies nochmals mit neuen Zahlen durchzurechnen.
Die Neufassung des § 45 StVO kommt in diesem Bereich nicht zum Tragen, da
sich in diesem Bereich keine Schule und kein Kindergarten befindet, sondern nur
die Kirche und das Rathaus.
Zebrastreifen, bzw. Ampel im Bereich der B 47 Abzweigung Bahnhofstraße
Die Verkehrsbehörden
teilen mit, dass die Stellung eines Antrages möglich sei.
Das gesamte
Baugebiet oberhalb der Bahnhofstraße und die Passanten des Zugverkehres laufen
von der Bahnhofstraße zur B 47 Hauptstraße. Der Gehsteig hört an der Einmündung
Bahnhofstraße auf. Die Fußgänger müssen die Fahrbahnseite wechseln. Direkt an
der Abzweigung wird kein Zebrastreifen bzw. Ampel möglich sein. Die Fußgänger
müssen gezählt werden.
1. Bgm. Kuhn schlägt vor, einen Antrag auf Zebrastreifen, bzw. Ampel zu
stellen.
Erneuerung des Geräuscharmen Asphaltbelages auf der B 47
auf Grund von Schäden am Straßenbelag in der Ortsdurchfahrt
Mehrere Gespräche haben schon mit
dem Staatlichen Bauamt, Herrn Nagel, stattgefunden. Zurzeit erfolgt eine
interne Abstimmung im Staatlichen Bauamt. Der Wunsch der Gemeinde war,
möglichst bald einen neuen geräuscharmen Asphalt zu bekommen.