Sitzung: 31.03.2017 Gemeinderat
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 19.03.2017 stellt Gerhard Lausberger folgenden Antrag:
„Sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
sehr geehrte
Mitglieder des Gemeinderates,
aus der Zeitung war zu
erfahren, dass nach Ende der Straßenbaumaßnahme in der Marktstraße
- für die gesamte Marktstraße Tempo 30 festgelegt werden soll
- die aktuelle Vorfahrtsregelung geändert werden soll (bisherige
Vorfahrt: Zittenfeldener Str./Marktstr., künftig: Hambrunner
Str./Marktstr.)
Nachdem die 1.
Regelung durchaus nachvollziehbar und zu begrüßen ist, halte ich die 2.
Regelung für problematisch und überflüssig.
Zwar würde durch die
Vorfahrtsänderung die gesamte Kreisstraße künftig vorfahrtsberechtigt, doch
dass dies bisher nicht so ist, hat seit zig Jahrzehnten keinen Menschen
interessiert und/oder gestört.
Viel wichtiger ist
jedoch die Verkehrs- bzw. Gefahrensituation und mir scheint, dass hierbei
anscheinend nur an die Autofahrer gedacht wurde, da die vorrangige Hambrunner
Straße den Verkehr aus Richtung Zittenfelden/Baugebiet Steige komplett ausbremsen
und den Autoverkehr damit verlangsamen würde.
Was dabei überhaupt
nicht bedacht wird, sind jedoch die Radfahrer bzw. der Radverkehr. Die Strecke
von Zittenfelden über Schneeberg gehört zum überregionalen Radweg
"Radachter" (siehe auch Hinweisschild in unmittelbarer Nähe der
Einmündung Zittenfeldener-/Markt-Str -
Foto im Anhang.)
Auch aus diesem Grund
wird diese Strecke nicht nur von vielen Einheimischen und Radlern aus den
badischen Nachbargemeinden sondern auch vom überregionalen Radverkehr und somit
von vielen ortsunkundigen Radlern genutzt. Bei einer Vorfahrtsänderung müssten
alle Radfahrer von Zittenfelden kommend auf der stark abschüssigen Straße
komplett abbremsen und anhalten, um einen eventuell von Hambrunn kommenden
Fahrzeug den Vorrang zu geben. Trotzdem ist zu befürchten, dass es auch
Radfahrer gibt, die möglicherweise unbewusst und ungebremst in die
vorfahrtsberechtigte Straße einfahren. Das Risiko für Fahrradunfälle würde auf
jeden Fall erheblich steigen.
Es ist zu erwarten und
zu begrüßen, dass in Zukunft die Radfahrerfrequenz sich weiter steigern wird.
Schon heute ist die Fahrgeschwindigkeit in der gesamten Zittenfeldener Str. auf
Tempo 30 begrenzt. Die Fortsetzung in der Marktstraße mit dem selben Tempolimit
ist auch aus diesem Grund konsequent. Dadurch wird auch der PKW-Verkehr im
Vergleich zur jetzigen Situation (Tempo 50 in der Marktstraße) verlangsamt,
ohne dass die Vorfahrtsregelung geändert werden muss.
Somit ist die geplante
Vorfahrtsänderung aus meiner Sicht aus den vorgenannten Gründen weder notwendig
noch sinnvoll.
Ich weiß auch nicht,
ob irgendwo steht, dass eine Kreisstraße immer vorfahrtsberechtigt sein muss
oder dies nur im allgemeinen so gehandhabt wird. Selbst im Falle einer
entsprechenden Vorschrift, war dies in der Vergangenheit anscheinend unwichtig.
Ich bitte
Bürgermeister und Gemeinderat, meine Gedanken bezüglich des Fahrradverkehrs und
der Verkehrssicherheit zu bewerten und sofern diesen zugestimmt werden kann,
gegenüber der übergeordneten Behörde bzw. den Entscheidungsgremien entsprechen
nachhaltig zu vertreten. Dies wäre nicht nur eine Entscheidung pro Rad anstelle
pro Auto, aber ganz besonders eine pro Sicherheit.“
In Absprache mit den Fachbehörden (Staatliches Bauamt und Polizei) teilt Herr Hofmann vom Landratsamt Miltenberg folgendes mit:
„Durch das
Schreiben des Herrn Lausberger haben sich keine neuen Anhaltspunkte ergeben,
die für eine Beibehaltung der alten Vorfahrtsregelung sprechen.
Auf die geänderte
Vorfahrtsregelung wird 3 Monate mittels Zeichen 101 und ZZ „Vorfahrt geändert“
hingewiesen, in dieser Zeit dürften sich die Einheimischen an die geänderte
Verkehrsführung gewöhnt haben.
Ortsfremde werden
sich an der vorhandenen Vorfahrtsbeschilderung und der Blockmarkierung
orientieren. Es ist nicht ersichtlich, warum Radfahrer nicht in der Lage sein
sollen, diese Beschilderung und Markierung zu erkennen. Auch Radfahrer müssen
sich mit offenen Augen im Verkehr bewegen und eine vorhandene Beschilderung
erkennen und sich entsprechend verhalten.“
1. Bgm. Kuhn spricht von einer Abwägungsentscheidung. Die Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Kreuzung Marktstraße/Hambrunner Straße/Zittenfeldener Straße dient der Geschwindigkeitsreduzierung, auch für die Radfahrer. Auf Grund der Engstelle wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und die Änderung der Vorfahrtsregelung beschlossen. Sowohl die Fahrzeuge, die von Hambrunn kommen müssen langsam fahren, da es sich um eine 90°Kurve handelt, als auch die Fahrzeuge, die von Zittenfelden kommen. Die neue Regelung tritt erst in Kraft, wenn die Feindecke in der Marktstraße asphaltiert ist.