Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 19.03.2017 stellt Gerhard Lausberger folgenden Antrag:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

aus der Zeitung war zu erfahren, dass nach Ende der Straßenbaumaßnahme in der Marktstraße

  1. für die gesamte Marktstraße Tempo 30 festgelegt werden soll
  2. die aktuelle Vorfahrtsregelung geändert werden soll (bisherige Vorfahrt: Zittenfeldener Str./Marktstr., künftig: Hambrunner Str./Marktstr.)

Nachdem die 1. Regelung durchaus nachvollziehbar und zu begrüßen ist, halte ich die 2. Regelung für problematisch und überflüssig.

Zwar würde durch die Vorfahrtsänderung die gesamte Kreisstraße künftig vorfahrtsberechtigt, doch dass dies bisher nicht so ist, hat seit zig Jahrzehnten keinen Menschen interessiert und/oder gestört.

Viel wichtiger ist jedoch die Verkehrs- bzw. Gefahrensituation und mir scheint, dass hierbei anscheinend nur an die Autofahrer gedacht wurde, da die vorrangige Hambrunner Straße den Verkehr aus Richtung Zittenfelden/Baugebiet Steige komplett ausbremsen und den Autoverkehr damit verlangsamen würde.

Was dabei überhaupt nicht bedacht wird, sind jedoch die Radfahrer bzw. der Radverkehr. Die Strecke von Zittenfelden über Schneeberg gehört zum überregionalen Radweg "Radachter" (siehe auch Hinweisschild in unmittelbarer Nähe der Einmündung Zittenfeldener-/Markt-Str  - Foto im Anhang.)

Auch aus diesem Grund wird diese Strecke nicht nur von vielen Einheimischen und Radlern aus den badischen Nachbargemeinden sondern auch vom überregionalen Radverkehr und somit von vielen ortsunkundigen Radlern genutzt. Bei einer Vorfahrtsänderung müssten alle Radfahrer von Zittenfelden kommend auf der stark abschüssigen Straße komplett abbremsen und anhalten, um einen eventuell von Hambrunn kommenden Fahrzeug den Vorrang zu geben. Trotzdem ist zu befürchten, dass es auch Radfahrer gibt, die möglicherweise unbewusst und ungebremst in die vorfahrtsberechtigte Straße einfahren. Das Risiko für Fahrradunfälle würde auf jeden Fall erheblich steigen.

Es ist zu erwarten und zu begrüßen, dass in Zukunft die Radfahrerfrequenz sich weiter steigern wird. Schon heute ist die Fahrgeschwindigkeit in der gesamten Zittenfeldener Str. auf Tempo 30 begrenzt. Die Fortsetzung in der Marktstraße mit dem selben Tempolimit ist auch aus diesem Grund konsequent. Dadurch wird auch der PKW-Verkehr im Vergleich zur jetzigen Situation (Tempo 50 in der Marktstraße) verlangsamt, ohne dass die Vorfahrtsregelung geändert werden muss.

Somit ist die geplante Vorfahrtsänderung aus meiner Sicht aus den vorgenannten Gründen weder notwendig noch sinnvoll.

Ich weiß auch nicht, ob irgendwo steht, dass eine Kreisstraße immer vorfahrtsberechtigt sein muss oder dies nur im allgemeinen so gehandhabt wird. Selbst im Falle einer entsprechenden Vorschrift, war dies in der Vergangenheit anscheinend unwichtig.

Ich bitte Bürgermeister und Gemeinderat, meine Gedanken bezüglich des Fahrradverkehrs und der Verkehrssicherheit zu bewerten und sofern diesen zugestimmt werden kann, gegenüber der übergeordneten Behörde bzw. den Entscheidungsgremien entsprechen nachhaltig zu vertreten. Dies wäre nicht nur eine Entscheidung pro Rad anstelle pro Auto, aber ganz besonders eine pro Sicherheit.“

 

In Absprache mit den Fachbehörden (Staatliches Bauamt und Polizei) teilt Herr Hofmann vom Landratsamt Miltenberg folgendes mit:

„Durch das Schreiben des Herrn Lausberger haben sich keine neuen Anhaltspunkte ergeben, die für eine Beibehaltung der alten Vorfahrtsregelung sprechen.

Auf die geänderte Vorfahrtsregelung wird 3 Monate mittels Zeichen 101 und ZZ „Vorfahrt geändert“ hingewiesen, in dieser Zeit dürften sich die Einheimischen an die geänderte Verkehrsführung gewöhnt haben.

Ortsfremde werden sich an der vorhandenen Vorfahrtsbeschilderung und der Blockmarkierung orientieren. Es ist nicht ersichtlich, warum Radfahrer nicht in der Lage sein sollen, diese Beschilderung und Markierung zu erkennen. Auch Radfahrer müssen sich mit offenen Augen im Verkehr bewegen und eine vorhandene Beschilderung erkennen und sich entsprechend verhalten.“

 

1. Bgm. Kuhn spricht von einer Abwägungsentscheidung. Die Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Kreuzung Marktstraße/Hambrunner Straße/Zittenfeldener Straße dient der Geschwindigkeitsreduzierung, auch für die Radfahrer. Auf Grund der Engstelle wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und die Änderung der Vorfahrtsregelung beschlossen. Sowohl die Fahrzeuge, die von Hambrunn kommen müssen langsam fahren, da es sich um eine 90°Kurve handelt, als auch die Fahrzeuge, die von Zittenfelden kommen. Die neue Regelung tritt erst in Kraft, wenn die Feindecke in der Marktstraße asphaltiert ist.