Sitzung: 17.02.2017 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 07.10.2015, lfd.Nr. 0283.2)
Dem Markt Schneeberg wurde mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom
08.02.2017 die stets widerrufliche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Hambrunn in den Hambrunner
Entwässerungsgraben bis zum 31.12.2027 erteilt.
Der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid ist vom Markt Schneeberg mit
Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrundeliegenden
Planunterlagen zwei Wochen lang zur Einsicht auszulegen. Ort und Zeit der
Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen. Mit dem Ende der Auslegung gilt der
Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt.