Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 07.10.2015, lfd.Nr. 0283.2)

Dem Markt Schneeberg wurde mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 08.02.2017 die stets widerrufliche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Hambrunn in den Hambrunner Entwässerungsgraben bis zum 31.12.2027 erteilt.

 

Der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid ist vom Markt Schneeberg mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der zugrundeliegenden Planunterlagen zwei Wochen lang zur Einsicht auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekanntzumachen. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt.