Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 30.11.2016, lfd.Nr. 0484.5)

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass am 24.01.2017 eine ausführliche Besprechung im Rathaus, sowie eine Begehung der Marktstraße mit dem Staatlichen Bauamt, Aschaffenburg, dem Landratsamt Miltenberg als Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der Gemeinde stattgefunden hat.

 

Als Ergebnis kann bekannt gegeben werden, dass auf der gesamten Marktstraße, von der Einfahrt B 47 bis zur Zittenfeldener Straße, nach Beendigung der Baustelle, die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gelten wird.

 

Dies war aufgrund der Neufassung des § 45 Abs. 9 StVO (die am 14.12.2016 in Kraft getreten ist) durch die Bundesregierung möglich. Die Neufassung lässt im Einzelfall zu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch bei Kreisstraßen (übergeordneten Straßen) auf 30 km/h zu reduzieren, wenn sich in unmittelbarem Bereich von diesen Straßen Kindergärten und Schulen befinden. Es besteht jedoch eine Verpflichtung jede Einzelmaßnahme zu prüfen. Dies gilt jedoch nur 50 Meter vor und nach einem Kindergarten. Als weitere Begründung wurden zwei Engstellen in der Marktstraße aufgeführt, was zur Erweiterung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf die komplette Marktstraße geführt hat.

 

Weitere Regelungen:

a)    die Kreisstraße nach Hambrunn wird zukünftig Vorfahrtsstraße (abbiegende Vorfahrt)

D.h. die Autofahrer von Richtung Zittenfelden müssen zukünftig warten, bzw. die Vorfahrt beachten!

b)    Zur Erleichterung des Begegnungsverkehrs in der Marktstraße wird ein beschränktes Halteverbot auf der kompletten Gehsteigseite erteilt. Auf der gegenüberliegenden Seite kann geparkt werden. Im Bereich der Einmündung Hambrunner Straße wird es ein absolutes Halteverbot geben.

 

Die Standorte für die Beschilderung wurden bereits festgelegt.

1. Bgm. Kuhn bedankt sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für diese verantwortungsvolle Entscheidung.


Diskussionsverlauf:

GR Speth vermutet, dass es wegen der abknickenden Vorfahrt Richtung Hambrunn Diskussionen geben wird. Er sieht den Vorteil in der abknickenden Vorfahrtsregelung darin, dass die Verkehrsteilnehmer, die von der Zittenfeldener Straße kommen, künftig langsamer in die Marktstraße fahren werden. Die Behörden sind der Gemeinde sehr entgegengekommen, sicherlich auch in Bezug auf den Hinweis, dass der Landrat hinter der Sache steht.