Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.09.2015, lfd.Nr. 0263)

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt. Wegen Anlaufschwierigkeiten und anfänglicher Unstimmigkeiten bei der Umstellung der Anwenderprogramme der AKDB in der Kämmerei/Kasse von HKR/VGA auf OK.Fis konnte die Jahresrechnung 2015 erst im Herbst 2016 endgültig gelegt werden, so dass die Mitarbeiter der Kommunalberatung die Abschlussarbeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt als gewohnt durchführen konnten.

 

Mit dem Jahre 2015 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2015 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen Haushaltsplanes gegenübergestellt.

 

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,73 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 3,10 €/cbm) und von 3,45 € pro cbm Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,20 €/cbm).

 

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2017) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

Da die dritte und letzte Abrechnungsperiode des aktuellen Kalkulationszeitraumes bereits seit 01.10.2016 läuft und eine rückwirkende Gebührenerhöhung nicht zulässig ist, erübrigt sich eine Gebührenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Die Kalkulationen weisen einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Maßgeblichen Anteil daran haben die wiederholt geringen Wasserverbrauchsmengen (66.445 cbm) und Einleitungsmengen (61.632 cbm), welche sich deutlich unter den Grundlagenwerten des derzeitigen Kalkulationszeitraumes bewegen. Bei der Wasserversorgung liegen die Unterhaltungskosten aufgrund der zahlreichen Wasserrohrbrüche um ca. 31.000 € sowie die Personalkosten wegen der überdurchschnittlichen zeitlichen Inanspruchnahme des Wasserwarts um ca. 6.000 € über den Planansätzen. Dadurch konnten in beiden Einrichtungen die bestehenden Fehlbeträge nicht in dem beabsichtigten Umfang ausgeglichen werden.

Würde man der Kalkulation nur das Rechnungsergebnis 2015 ohne Berücksichtigung der Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren zu Grunde legen, ergäbe sich eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 2,91 €/m³ und eine Entwässerungsgebühr in Höhe von 2,96 €/m³, die von den derzeit gültigen Verbrauchsgebührensätzen vollständig gedeckt wäre. Somit entfallen auf die aktuell kalkulierten Gebührenbedarfssätze 0,82 €/m³ auf die Wasserversorgung und 0,49 €/m³ auf die Entwässerung für die Deckung der bestehenden Fehlbeträge.

 

Es ist davon auszugehen, dass zum Ende des aktuellen Kalkulationszeitraumes (Ende 2017) erneut ein nicht unerheblicher Fehlbetrag in beiden Einrichtungen zu Buche steht. Deshalb muss von einem deutlichen Gebührenmehrbedarf in beiden Einrichtungen verbunden mit entsprechenden Gebührenerhöhungen ausgegangen werden.


Beschluss:


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Gemeinderates kommen auf die vielen Wasserrohrbrüche in der Hochdruckzone zu sprechen, die auch in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt werden soll. Es wird die Frage gestellt, wie lange sich die kleinen Gemeinen überhaupt noch ein eigenes Wasserwerk leisten können.