Sitzung: 13.01.2017 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 16.09.2015, lfd.Nr. 0263)
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte /
Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte
Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und
Entwässerungseinrichtung vorgelegt. Wegen Anlaufschwierigkeiten und
anfänglicher Unstimmigkeiten bei der Umstellung der Anwenderprogramme der AKDB
in der Kämmerei/Kasse von HKR/VGA auf OK.Fis konnte die Jahresrechnung 2015
erst im Herbst 2016 endgültig gelegt werden, so dass die Mitarbeiter der Kommunalberatung
die Abschlussarbeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt als gewohnt durchführen
konnten.
Mit dem Jahre 2015 begann
für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den
die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden
Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen
Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2015 sowie die aktuellen
Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen
Haushaltsplanes gegenübergestellt.
Legt man diese Werte
nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf
in Höhe von 3,73 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige
Gebühr: 3,10 €/cbm) und von 3,45 € pro cbm Einleitungsmenge für die
Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,20 €/cbm).
Vom Grundsatz her bleiben
die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze
bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen
Kalkulationszeitraumes (2017) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht
vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue
Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu
festzusetzen.
Da die dritte und letzte
Abrechnungsperiode des aktuellen Kalkulationszeitraumes bereits seit 01.10.2016
läuft und eine rückwirkende Gebührenerhöhung nicht zulässig ist, erübrigt sich
eine Gebührenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Kalkulationen weisen
einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Maßgeblichen
Anteil daran haben die wiederholt geringen Wasserverbrauchsmengen (66.445 cbm)
und Einleitungsmengen (61.632 cbm), welche sich deutlich unter den
Grundlagenwerten des derzeitigen Kalkulationszeitraumes bewegen. Bei der
Wasserversorgung liegen die Unterhaltungskosten aufgrund der zahlreichen
Wasserrohrbrüche um ca. 31.000 € sowie die Personalkosten wegen der
überdurchschnittlichen zeitlichen Inanspruchnahme des Wasserwarts um ca. 6.000 €
über den Planansätzen. Dadurch konnten in beiden Einrichtungen die bestehenden
Fehlbeträge nicht in dem beabsichtigten Umfang ausgeglichen werden.
Würde man der Kalkulation
nur das Rechnungsergebnis 2015 ohne Berücksichtigung der Deckung der
Fehlbeträge aus Vorjahren zu Grunde legen, ergäbe sich eine Wasserverbrauchsgebühr
in Höhe von 2,91 €/m³ und eine Entwässerungsgebühr in Höhe von 2,96 €/m³, die
von den derzeit gültigen Verbrauchsgebührensätzen vollständig gedeckt wäre.
Somit entfallen auf die aktuell kalkulierten Gebührenbedarfssätze 0,82 €/m³ auf
die Wasserversorgung und 0,49 €/m³ auf die Entwässerung für die Deckung der
bestehenden Fehlbeträge.
Es ist davon auszugehen,
dass zum Ende des aktuellen Kalkulationszeitraumes (Ende 2017) erneut ein nicht
unerheblicher Fehlbetrag in beiden Einrichtungen zu Buche steht. Deshalb muss
von einem deutlichen Gebührenmehrbedarf in beiden Einrichtungen verbunden mit
entsprechenden Gebührenerhöhungen ausgegangen werden.
Beschluss:
Diskussionsverlauf:
Die Mitglieder des Gemeinderates kommen auf die vielen Wasserrohrbrüche in der Hochdruckzone zu sprechen, die auch in der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt werden soll. Es wird die Frage gestellt, wie lange sich die kleinen Gemeinen überhaupt noch ein eigenes Wasserwerk leisten können.