Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.09.2015, lfd.Nr. 0264)

Am 15.12.2016 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2015 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2015 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                       1.473.243,82 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                     55.250,08 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung              55.250,08 €.

Der Jahresverlust 2015 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg erhält für das Jahr 2015 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 4.392,12 €. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 3.149,71 € enthalten. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2015 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von 10.150,09 € enthalten, welche abrechnungsbedingt insbesondere der Beschaffung einer Förderpumpe für den Ortsteil Hambrunn sowie der Erneuerung eines Teilstücks der Wasserleitung Im Mühlfräulein zuzurechnen sind. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2014 von 2,60 €/m³ auf 3,10 €/m³ war aufgrund der Kalkulation geboten und wurde auch umgesetzt. Das Ergebnis hat sich 2015 gegenüber dem Vorjahr deshalb wieder verbessert, weil dadurch Mehreinnahmen zu verzeichnen waren. Allerdings sind die Aufwendungen im Vorjahr, insbesondere der Personal- und Materialaufwand, ebenfalls deutlich angestiegen. Die jährliche Wasserverkaufsmenge ist weitgehend unverändert geblieben und betrug im Jahre 2015 ca. 66.000 m³. Insgesamt hat sich der Jahresverlust um ca. 10.000 € auf 55.000 € vermindert.

 

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2015 mit 23,7 % nach 16,8 % deutlich schlechter als im Vorjahr. Sie werden jedoch in beiden Jahren als zu hoch beurteilt. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss: