Sitzung: 13.01.2017 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 16.09.2015, lfd.Nr. 0264)
Am 15.12.2016 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten
zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche
Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2015 durchgeführt.
Der Jahresabschluss 2015
weist folgende Summen aus:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.473.243,82 €
Jahresverlust lt. Bilanz
55.250,08 €
Jahresverlust lt. Gewinn-
und Verlustrechnung 55.250,08 €.
Der Jahresverlust 2015 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich
verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen
Bundesbank).
Der Markt Schneeberg erhält für das Jahr 2015 eine Steuerrückerstattung
in Höhe von 4.392,12 €. Darin
ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 3.149,71
€ enthalten. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus
Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.
Im Sachbuch 2015 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von
10.150,09 € enthalten, welche abrechnungsbedingt insbesondere der Beschaffung
einer Förderpumpe für den Ortsteil Hambrunn sowie der Erneuerung eines
Teilstücks der Wasserleitung Im Mühlfräulein zuzurechnen sind. Dieser Betrag
wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.
Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine
Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen
steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde,
fiel keine Körperschaftssteuer an.
Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich
von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus
Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse
steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen
angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht
kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung
von Körperschaftssteuer zu rechnen.
Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2014 von 2,60 €/m³ auf 3,10 €/m³ war
aufgrund der Kalkulation geboten und wurde auch umgesetzt. Das Ergebnis hat
sich 2015 gegenüber dem Vorjahr deshalb wieder verbessert, weil dadurch
Mehreinnahmen zu verzeichnen waren. Allerdings sind die Aufwendungen im
Vorjahr, insbesondere der Personal- und Materialaufwand, ebenfalls deutlich
angestiegen. Die jährliche Wasserverkaufsmenge ist weitgehend unverändert
geblieben und betrug im Jahre 2015 ca. 66.000 m³. Insgesamt hat sich der
Jahresverlust um ca. 10.000 € auf 55.000 € vermindert.
Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2015 mit 23,7 % nach 16,8
% deutlich schlechter als im Vorjahr. Sie werden jedoch in beiden Jahren als zu
hoch beurteilt. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im
Hauptort Schneeberg an.
Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem
KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr
ziehen.
Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin
banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der
Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu
vollziehen.
Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der
Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.
Beschluss: