Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.08.2016 teilt die Stadt Amorbach mit, dass der Stadtrat der Stadt Amorbach am 16.01.2014 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gotthardsweg – Weilbacher Straße“ beschlossen hat.

Mit der Änderung soll ein Teilbereich der derzeit als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen (Fl.Nr. 2791 und 2757 Teilfläche) geändert und zukünftig als Mischgebiet festgesetzt werden. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass die Änderung städtebaulich vertretbar ist und innerorts eine Wohnnutzung ermöglicht.

Als Träger öffentlicher Belange wird der Markt Schneeberg gebeten bis 23.09.2016 Stellung zu nehmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gotthardsweg – Weilbacher Straße“. Einwendungen werden nicht erhoben.