Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.08.2016 teilt die Stadt Amorbach mit, dass der Stadtrat der Stadt Amorbach am 22.10.2015 und am 04.08.2016 (Änderungsbeschluss) in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung „Stadthotel“ beschlossen hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neu-/Umbau eines Hotels im Bereich der beiden ehemaligen Innerstädtischen Hotels „Hotel Post“ und „Badischer Hof“ geschaffen werden. Derzeit handelt es sich bei dem überplanten Gebiet um Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) nach § 34 BauGB.

Der Flächennutzungsplan soll anschließend nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. 

Als Träger öffentlicher Belange wird der Markt Schneeberg gebeten bis 23.09.2016 Stellung zu nehmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Stadthotel“ nach § 13a BauGB Sondergebiet Hotelgewerbe. Einwendungen werden nicht erhoben.