Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 08.07.2016, lfd.Nr. 0414.2)

Am 11.07.2016 fand ein Ortstermin am Wässerwehr am Bühlweg in Schneeberg statt. Teilgenommen haben Bürgermeister Kuhn, Otmar Dumbacher, Bernhard Speth (Mitglied des Gemeinderates), Herr Wirth und Herr Eder vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg.

 

Es wurde vereinbart, dass die Flussmeisterstelle das angeschwemmte Holz beseitigt und das Wehr, soweit es sich auf dem Grundstück des WWA befindet, mit den vorhandenen Steinen wieder grob herrichtet.

 

Ein Teil des Wässerwehres befindet sich auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 5142/2 des Herrn Dumbacher. In diesem Bereich könnte ein Umgehungsgerinne hergestellt werden, mit dem die Durchgängigkeit verbessert werden könnte. Gleichzeitig könnte dadurch der Wasserdruck auf das Wehr und damit die Zerstörungskraft auf das Wehr reduziert werden. Das WWA kann diese Maßnahme jedoch nicht auf fremden Grund durchführen. Herr Dumbacher bat um Bedenkzeit, ob und in welchem Umfang er Grund an das Wasserwirtschaftsamt verkaufen will. Aus Sicht des WWA ist es denkbar, das Grundstück zu kaufen oder, soweit möglich, mit anderen Grundstücken des WWA zu tauschen. Ein Uferstreifen von mindestens 3 m sollte in jedem Fall Bestandteil des neuen Grundstückes des WWA sein.

 

Ein Stück weiter unterhalb des Wehres wurde dem WWA eine Bewässerungsüberführung in Form eines Trogbauwerkes mit zwei Widerlagern an den Ufern und einer Mittelabstützung in Bachmitte über den Saubach gezeigt. Die Flussmeisterstelle hat inzwischen die beiden Teile des Überführungsbauwerkes herausgenommen und seitlich lagert.

 

Die Gemeinde möchte das historische Bauwerk gerne wieder restaurieren. Dies ist jedoch nicht Aufgabe des Wasserwirtschaftsamtes. Von daher wäre es gut, eine Lösung zu finden, bei der die Gemeinde dieses Ziel in eigener Zuständigkeit verfolgen kann. Die Unterhaltung obliegt als Gewässer zweiter Ordnung dem WWA. Was jedoch darüber hinausgeht muss die Gemeinde tragen.