Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung des Bauausschusses am 24.02.2016)

Auf dem Friedhof in Schneeberg wurde südlich der Aussegnungshalle ein Gemeinschaftsfeld für Urnengräber geschaffen. Um einen Sandsteinfindling und einen Baum (Rot-Kastanie) können Urnen bestattet werden. Dieses Feld wird von der Gemeinde gepflegt, es fallen somit keine weiteren Pflegemaßnahmen für die Eigentümer an.

Die Namen der Verstorbenen können auf einer Sandsteinplatte eingraviert werden. Anonyme Bestattungen sind ebenfalls möglich.

Bei einem Urnenbegräbnis können Blumen, Kränze und Gestecke abgelegt, sowie Kerzen entzündet werden. Diese sind spätestens nach 8 Wochen vom Inhaber des Urnengrabfeldes abzuräumen. In der Folgezeit können Grablichter in einem von der Gemeinde festgelegten Bereich angezündet werden. Blumen können dann nicht mehr abgelegt werden.

 

Die Mindestlaufzeit für Urnengräber beträgt 15 Jahren. Die Sandsteinplatten werden von der Gemeinde gestellt. Für die Gravur ist der Grabnutzungsberechtigte zuständig.

 

Gebührenvorschlag der Verwaltung für ein Urnengrab im Gemeinschaftsfeld:

Für die Urnenruhefrist von 15 Jahren ist eine Gebühr von 450 € (15 Jahre x 30 € pro Jahr) zu zahlen (Gebühr für die Urnenstelen = 750 €, Platz für 2 Urnen).

Festzulegen ist noch die Beschriftung der Sandsteinplatten. Soll hier nur eine Gravur gestattet sein, oder kann die Sandsteinplatte frei mit unterschiedlichen Materialien gestaltet werden, wie z.B. Glas, Bild, usw.

 

Die Zahl der Urnenbestattungen hat zugenommen. Es gibt jedoch noch viele Menschen, die Erdbestattung wünschen. Oft ist die künftige Pflege des Grabes ein Problem. In der Gemeinde Schneeberg ist es möglich, ein Grab auch vor Ablauf von 25 Jahren einzuebnen.

 

Weiterhin schlägt Bürgermeister Kuhn vor, im Bereich des neuen Friedhofes entlang der Mauer zur Zittenfeldener Straße für einige Gräber eine Erdbestattung ohne Anlage eines Grabes zu ermöglichen. Der Grabnutzungsberechtigte kann einen Grabstein aufstellen. Die restliche Fläche des Grabes wird nach Absenken als Grünfläche angelegt. Diese Grünfläche wird bis zum Ablauf der Ruhefrist (25 Jahre) von der Gemeinde gepflegt.

 

Gebührenvorschlag der Verwaltung für ein Einzelgrab mit Pflege der Grünfläche durch die Gemeinde:

Für die Ruhefrist von 25 Jahren ist eine Gebühr von 600 € zu zahlen. Kosten für ein Einzelgrab 400 € zuzüglich Pflegeaufwand von 200 €.

 

Ein Entwurf für die Einteilung der Urnengräber sowie der Möglichkeit von Erdbestattungen ohne Anlage eines Grabes wird den Mitgliedern des Gemeinderates ausgehändigt.

 

GR Wöber sagt, die Lage an der Mauer ist prädestiniert für Einzelgräber. Ein Aufstellen von Kreuzen kann er sich bei den Erdbestattungen nicht vorstellen, Grabsteine schon. Auf dem gesamten Friedhof gibt es zwischendrin noch genügend Freiflächen, auch im oberen Teil des Friedhofes.

GR Speth schlägt vor, diese Erdgräber mit Sandsteinplatten anzulegen, was schneller sauber zu halten sei und gut aussieht.

1. Bgm. Kuhn ist wichtig, diese Möglichkeit der Erdbestattung zu schaffen.

GR Loster schlägt vor, im hinteren Teil die Erdbestattung nur mit Grabstein und im vorderen Bereich die Belegung mit Einzelgräbern zu ermöglichen.

1. Bgm. Kuhn sagt, wenn zwei Doppelgräber nebeneinander frei werden, können drei Einzelgräber daraus entstehen.

GR Loster hält den Vorschlag von Bernhard Speth für gut und möchte ihn nochmal diskutieren.

Vielleicht würde der ein oder andere sein Grab abräumen, Rasenfläche daraus machen und dann eine Sandsteinplatte in die Rasenfläche hineinlegen.

1. Bgm. Kuhn begrüßt eine sehr vielfältige Umsetzung von Bestattungsmöglichkeiten im Friedhof.

GR Ort teilt mit, dass ihm der Vorschlag mit den Platten zum Reinlegen und der Fläche, die man mähen kann gut gefällt. Große Grabsteine würden ihm nicht gefallen und er hält die Pflege für den Bauhof als viel zu aufwändig.

1. Bgm. Kuhn kann sich vorstellen, beides miteinander zu verbinden.

GR Kuhn bittet darum, den hinteren Bereich, der immer für Erdablagerungen bei Bestattungen benutzt wird, freizuhalten. Er hat festgestellt, dass das Urnenfeld nicht mittig angelegt wurde und nur 5 m² beträgt. Auf Grund dieser Tatsache wurde eine enorme Fläche verschenkt. Die Ausführung wurde in einer Größe von 7,95 m² beschlossen. Er hat einen Vorschlag ausgearbeitet, damit es optisch schöner wird.

1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass ein Fehler gemacht wurde, der von Verschiedenen nicht entdeckt wurde. Die Größe selbst sei jedoch ausreichend.

GR Wöber sagt, er war vor Ort, als der Schotter ausgetauscht wurde. Er schlägt vor, den Weg von oben etwas weiter hinein zu rücken.

GR Berberich erkundigt sich, ob die Sandsteinplatten so angeordnet werden, wie sie auf dem Entwurf abgebildet sind.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass auf Grund der Friedhofsatzung genau festgelegt werden muss, an welcher Stelle wer bestattet ist. Er hat mit dem Bestattungsinstitut Baumbusch einen Abstand von 50 cm zwischen den Urnen vereinbart. Er schlägt vor, die Einteilung anzulegen, damit sich die Bürger ein Bild davon machen können.

GR Loster stellt sich die Frage, ob für das Mähen des Einzelgrabes 200 € für 25 Jahre ausreichen und fordert, die Kosten zu kalkulieren.

Ortssprecherin Blatz-Schmitt fragt, ob Kosten von anderen Gemeinden bekannt sind. Was
1. Bgm. Kuhn verneint.

GR Kuhn gibt bekannt, dass eine Blumengrabpflege zwischen 25.000 und 30.000 € für 25 Jahre kostet. Er tut sich schwer, heute darüber abzustimmen.

GR Loster meint, Bequemlichkeit sollte auch bezahlt werden.

GR Speth regt an, auf Grund der Vielseitigkeit der heute besprochenen Dinge noch einmal eine Bauausschusssitzung auf dem Friedhof zu machen. Er besorgt zuvor Luftaufnahmen vom Friedhof. Es sollte ein Gesamtkonzept erstellt werden, um die Kosten kalkulieren zu können.

GR Loster bietet an, ihr Grab als Muster umzugestalten.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Beschlusses die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung bis zur nächsten Sitzung zu ergänzen und zu konkretisieren.