Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 16.06.2016, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben.

Er liegt den Fraktionen einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 14.06.2016 vor.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 700.000 € zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt. Dabei handelt es sich um den nicht durch Beiträge, Zuweisungen oder sonstige Einnahmen gedeckten Restfinanzierungsbetrag der Vorhaben im Vermögenshaushalt.

 

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Genehmigung erfolgt ohne Bedingungen. Im Genehmigungsbescheid der Rechtsaufsichtsbehörde kommt zum Ausdruck, dass die Haushaltssituation des Marktes Schneeberg geordnet ist. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wird überschritten. Die Verschuldung wird aufgrund der festgesetzten Kreditaufnahme kurzfristig ansteigen, aber durch die beabsichtigte Sondertilgung im Jahre 2017 bereits teilweise wieder reduziert. Eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist nicht erkennbar.

Im Übrigen wird der Markt Schneeberg - wie in jedem Jahr - zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung aufgefordert.

 

Die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle geht umfassend auf die Schuldenentwicklung während des gesamten Finanzplanungszeitraumes ein und analysiert die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

Mit der geplanten Kreditaufnahme übersteigt die Verschuldung des Marktes Schneeberg den Landesdurchschnitt. Hinzu kommt noch die anteilige Verschuldung der Schulverbände. Der finanzielle Bewegungsspielraum der Gemeinde wird hierdurch in der Zukunft eingeschränkt. Der Markt Schneeberg ist aber bestrebt, die Verschuldung mit Mehreinnahmen aufgrund der zeitlich versetzten Wirkung des Finanzausgleichs bereits im nächsten Jahr wieder zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der laufenden ordentlichen Tilgungen plant die Gemeinde damit, dass die direkten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahre 2019 wieder auf den Stand von Ende 2015 sinken wird. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Kreditaufnahme zu einem großen Teil der Finanzierung sogenannter rentierlicher Investitionen für Wasser- und Kanalbaumaßnahmen dient, und diese Finanzmittel über kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen mit den Gebühreneinnahmen wieder in den Haushalt zurückfließen.

Nach der Finanzplanung ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes Schneeberg trotz des zusätzlichen Schuldendienstes gesichert.


Beschluss:


Diskussionsverlauf: