Sitzung: 08.07.2016 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Bescheid des
Landratsamtes Miltenberg vom 16.06.2016, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben.
Er liegt den
Fraktionen einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle vom 14.06.2016 vor.
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 700.000 € zur Finanzierung von
Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshaushalt wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt. Dabei handelt es
sich um den nicht durch Beiträge, Zuweisungen oder sonstige Einnahmen gedeckten
Restfinanzierungsbetrag der Vorhaben im Vermögenshaushalt.
Weitere
genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Genehmigung
erfolgt ohne Bedingungen. Im Genehmigungsbescheid der Rechtsaufsichtsbehörde
kommt zum Ausdruck, dass die Haushaltssituation des Marktes Schneeberg geordnet
ist. Die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wird überschritten. Die
Verschuldung wird aufgrund der festgesetzten Kreditaufnahme kurzfristig
ansteigen, aber durch die beabsichtigte Sondertilgung im Jahre 2017 bereits
teilweise wieder reduziert. Eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit
der Gemeinde ist nicht erkennbar.
Im Übrigen wird der
Markt Schneeberg - wie in jedem Jahr - zur Einhaltung der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung aufgefordert.
Die Stellungnahme
der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle geht umfassend auf die
Schuldenentwicklung während des gesamten Finanzplanungszeitraumes ein und
analysiert die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Mit der geplanten
Kreditaufnahme übersteigt die Verschuldung des Marktes Schneeberg den
Landesdurchschnitt. Hinzu kommt noch die anteilige Verschuldung der
Schulverbände. Der finanzielle Bewegungsspielraum der Gemeinde wird hierdurch
in der Zukunft eingeschränkt. Der Markt Schneeberg ist aber bestrebt, die
Verschuldung mit Mehreinnahmen aufgrund der zeitlich versetzten Wirkung des
Finanzausgleichs bereits im nächsten Jahr wieder zu reduzieren. Unter
Berücksichtigung der laufenden ordentlichen Tilgungen plant die Gemeinde damit,
dass die direkten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahre
2019 wieder auf den Stand von Ende 2015 sinken wird. Zu beachten ist hierbei
auch, dass die Kreditaufnahme zu einem großen Teil der Finanzierung sogenannter
rentierlicher Investitionen für Wasser- und Kanalbaumaßnahmen dient, und diese
Finanzmittel über kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen mit den
Gebühreneinnahmen wieder in den Haushalt zurückfließen.
Nach der
Finanzplanung ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Marktes Schneeberg trotz
des zusätzlichen Schuldendienstes gesichert.
Beschluss:
Diskussionsverlauf: