Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 22.04.2016, lfd.Nr. 385)

Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 wurde in der Finanzausschusssitzung am 31. März 2016 eingehend vorberaten und die Ergebnisse in den Marktgemeinderatssitzungen am 06.04.2016, lfd.Nr. 379.1, sowie am 22.04.2016, lfd.Nr. 385, ausführlich dargelegt. Die aufgrund vorliegender neuer Erkenntnisse notwendigen Aktualisierungen wurden vorgenommen und die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes seitens der Rechtsaufsichtsbehörde in Aussicht gestellt.

 

Der Verwaltungshaushalt ist in diesem Jahr von einem noch nie da gewesenen Rekordwert bei der Umlagekraft geprägt. Das führt zu einem neuen Spitzenwert hinsichtlich der Belastung durch die Kreisumlage. Die für die Gemeinde bedeutendsten Einnahmequellen, der Gemeindeanteil am örtlichen Lohn- und Einkommensteueraufkommen, sowie die Schlüsselzuweisungen, bewegen sich weiter auf hohem Niveau und liegen in ihrer Gesamtsumme nahezu auf dem Stand des Vorjahres. Der weit überwiegende Teil der Einnahmen und Ausgaben zeigt gegenüber dem Vorjahr keine finanziell bedeutenden Veränderungen auf, so dass wiederum alle notwendigen und beabsichtigten Anschaffungen und Unterhaltungsmaßnahmen in sämtlichen gemeindlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden konnten.

Dem Vermögenshaushalt kann ein Betrag in Höhe von 101.000 € zugeführt werden, welcher den Mindestzuführungsbetrag von 87.000 € zwar übersteigt, aber lediglich einen Investitionsfreibetrag in Höhe von 14.000 € schafft.

 

Der Vermögenshaushalt umfasst in diesem Jahr ein deutlich höheres Investitionsvolumen als in den zurückliegenden Jahren. Herausragende Maßnahmen sind darin die Sanierung der Marktstraße mit Erneuerung der Wasser- und Kanalleitungen, die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Räumlichkeiten für die Feuerwehr im Ortsteil Zittenfelden, die Verbesserung der Breitbandversorgung, sowie die Erneuerung der Wasserleitung vom Wasserwerk zum Hochbehälter in Hambrunn. Hinzu kommen weitere Anschaffungen, Ausstattungen und Sanierungsarbeiten in verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen.

Trotz Verwendung sowohl des hohen Überschusses aus dem Vorjahr in Höhe von ca. 460.000 €, als auch des Zuführungsbetrages aus dem Verwaltungshaushalt und der Investitionspauschale ist es angesichts der umfangreichen und kostenintensiven Investitionsvorhaben in diesem Jahr nicht möglich, den Haushalt ohne Inanspruchnahme von Fremdmitteln auszugleichen. Hierzu ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 700.000 € erforderlich.

 

Die Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 trägt dem unaufschiebbaren Handlungsbedarf für Sanierungsarbeiten insbesondere in den Bereichen der Wasserversorgung und Entwässerung Rechnung. Weitere Vorhaben der kommenden Jahre sind unter anderem die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten, die Erdverkabelung in der Schulstraße und im Bühlweg, die Erneuerung der Eingangstore am Schneeberger Feuerwehrgerätehaus, Sanierungsarbeiten im Rathaus, Brückensanierungen, sowie kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur. Weitere Kreditaufnahmen sind während des Finanzplanungszeitraumes nicht vorgesehen. Stattdessen soll aus den erwarteten Einnahmenüberschüssen ein Teilbetrag des in diesem Jahr benötigten Darlehens getilgt werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, einstimmig die nachstehende Haushaltssatzung und den vorgelegten Haushaltsplan mit Anlagen.

 

Haushaltssatzung

des Marktes Schneeberg

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr 2016

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schneeberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ....................... 3.209.600 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ......................... 1.861.500 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen wird auf .......................................................................
700.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A).......... 300 v.H.

                                      b) für die Grundstücke...........................................(B)... 300 v.H.

2. Gewerbesteuer.............................................................................................. 300 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf ..................................................................... 350.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

-/-

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

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Ebenfalls einstimmig beschließt der Marktgemeinderat den im Haushaltsplan enthaltenen Finanzplan sowie den vorgelegten Stellenplan.

 


Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Kuhn stellt in seiner Haushaltsrede die Entwicklung und die Eckdaten des diesjährigen Haushaltsplanes vor. Er erläutert dabei insbesondere die großen Investitionsvorhaben im Vermögenshaushalt und deren Finanzierung.

 

Gemeindekämmerer Grießer macht ergänzende Ausführungen insbesondere zu den Auswirkungen der Finanzausgleichsarithmetik im Verwaltungshaushalt und analysiert das Gesamtergebnis im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde und den damit verbundenen finanziellen Risiken.

 

Im Anschluss daran nehmen die Fraktionssprecher Hubert Ort, Bernhard Pfeiffer und Ralf Wöber Stellung zum vorliegenden Zahlenwerk.

 

Gemeinderat Hubert Ort spricht von einem sehr projektreichen Haushaltsplan 2016. Es sei der Verwaltung dabei gelungen, trotz der umfangreichen Projekte einen nach Meinung der CSU-Fraktion stabilen Haushalt aufzustellen, in den alle relevanten Maßnahmen und Finanzierungserfordernisse einbezogen sind.

 

3. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer betont, dass es in diesem Jahr nicht einfach war, einen Haushaltsplan aufzustellen. Trotz finanzieller Einschränkungen habe man jedoch die Pflichtaufgaben der Gemeinde nicht vergessen. Die geplante Darlehensaufnahme sei zum großen Teil den umfangreichen Maßnahmen in der Marktstraße geschuldet. Seine Fraktion sehe sich aber dazu verpflichtet, den Bürgern im Altortsbereich dieselben Standards zur Verfügung zu stellen wie in den Neubaugebieten, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind.

 

Gemeinderat Ralf Wöber spricht davon, dass es allen Fraktionen gemeinsam gelungen sei, einen Haushalt zusammenzustellen, der geprägt sei von Infrastrukturmaßnahmen, welche uns in den kommenden Jahren immer wieder begleiten werden. Die Einnahmen aus Steuermitteln und Zuwendungen zeigen sich erfreulich stabil. Notwendige Pflichtaufgaben hinsichtlich der Infrastruktur und Daseinsvorsorge haben Vorrang, jedoch sollten wir auch immer Spielraum für vernünftige und sinnvolle Projekte lassen. Selbst wenn die gemeindlichen Schulden wie auch die des Schulverbandes steigen, so wird auch der Gegenwert der dafür erbrachten Leistungen sichtbar. Ohne Investitionen in die Zukunft können wir uns in Schneeberg nicht weiter entwickeln.

 

Alle drei Fraktionssprecher bedanken sich bei dem Bürgermeister und dem Kämmerer für die gute und kooperative Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sowie die rechtzeitige Vorlage der umfangreichen und verständlich dargestellten Haushaltsunterlagen.