Sitzung: 06.04.2016 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 08.10.2014, lfd.Nr. 0071)
Mit Schreiben vom 07.03.2016 übersendet der Verband Region Rhein-Neckar,
Mannheim, den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen
Regionalplan Rhein-Neckar auf der Grundlage des Beschlusses der
Verbandsversammlung zur Einleitung des zweiten Offenlage- und
Beteiligungsverfahren vom 04. Dezember 2015.
Der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst den Textteil mit
den Plansätzen und Begründungen, die Karte „Ausschlussgebiete für die
regionalbedeutsame Windenergienutzung im rheinland-pfälzischen Teilraum der
Region Rhein-Neckar“ und den Umweltbericht.
Im formellen Beteiligungsverfahren wird dem Markt Schneeberg die
Möglichkeit gegeben, bis spätestens 09. Mai 2016 Stellung zu nehmen.
Die von Schneeberg am nächsten gelegenen Vorranggebiete für
Windenergienutzung werden wie folgt ausgewiesen:
- Mudau:
Steinbach (NOK-VRG02-W)
- Buchen:
zwischen Stürzenhardt und Hainstadt (NOK-VRG08-W) und zwischen Hainstadt
und Waldstetten (NOK-VRG09-W)
- Walldürn:
Richtung Rippberg (NOK-VRG10-W), Richtung Gerolzahn/Glashofen
(NOK-VRG11-W), zwischen Reinhardsachsen und Wettersdorf (NOK-VRG12-W),
Richtung Altheim (NOK-VRG13-W) und zwischen Altheim und Gerichtstetten
(NOK-VRG14-W)
1. Bgm. Kuhn sagt, interessant ist, dass im unmittelbaren
Grenzbereich in Richtung Hornbach und Richtung Gottersdorf (Alter Wald) keine
Vorranggebiete für die Windenergienutzung mehr ausgewiesen sind. Er erkundigt
sich, ob die Mitglieder des Marktgemeinderates eine Stellungnahme zur zweiten
Anhörung und zweiten Offenlage des Teilregionalplanes Windenergie abgeben
möchten.