Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 08.10.2014, lfd.Nr. 0071)

Mit Schreiben vom 07.03.2016 übersendet der Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim, den Entwurf des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar auf der Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung zur Einleitung des zweiten Offenlage- und Beteiligungsverfahren vom 04. Dezember 2015.

Der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst den Textteil mit den Plansätzen und Begründungen, die Karte „Ausschlussgebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung im rheinland-pfälzischen Teilraum der Region Rhein-Neckar“ und den Umweltbericht.

 

Im formellen Beteiligungsverfahren wird dem Markt Schneeberg die Möglichkeit gegeben, bis spätestens 09. Mai 2016 Stellung zu nehmen.

 

Die von Schneeberg am nächsten gelegenen Vorranggebiete für Windenergienutzung werden wie folgt ausgewiesen:

 

  • Mudau: Steinbach (NOK-VRG02-W)
  • Buchen: zwischen Stürzenhardt und Hainstadt (NOK-VRG08-W) und zwischen Hainstadt und Waldstetten (NOK-VRG09-W)
  • Walldürn: Richtung Rippberg (NOK-VRG10-W), Richtung Gerolzahn/Glashofen (NOK-VRG11-W), zwischen Reinhardsachsen und Wettersdorf (NOK-VRG12-W), Richtung Altheim (NOK-VRG13-W) und zwischen Altheim und Gerichtstetten (NOK-VRG14-W)

 

1. Bgm. Kuhn sagt, interessant ist, dass im unmittelbaren Grenzbereich in Richtung Hornbach und Richtung Gottersdorf (Alter Wald) keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung mehr ausgewiesen sind. Er erkundigt sich, ob die Mitglieder des Marktgemeinderates eine Stellungnahme zur zweiten Anhörung und zweiten Offenlage des Teilregionalplanes Windenergie abgeben möchten.