Sitzung: 06.04.2016 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 23.10.2014, lfd.Nr. 0086.1)
Der
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der
Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die
kommenden 10 bis 15 Jahre. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat den
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Deutschen Bundestag Mitte März
vorgestellt. Insgesamt will der Bund bis 2030 Haushaltsmittel in Höhe von 245,5
Mrd. € ausgeben.
Für die Erstellung
des BVWP 2030 wurden ca. 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau umfassend
geprüft; darunter auch die B 47 Ortsumfahrung von Schneeberg. Für jedes Projekt
wurde eine ausführliche Beschreibung mit einer Nutzen-Kosten-Analyse, der
umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung sowie der raumordnerischen und
städtebaulichen Beurteilung erstellt. Alle Projekte wurden hinsichtlich ihrer
Notwendigkeit zur Bewältigung zukünftigen Verkehrs sowie ihrer Vor- und
Nachteile bewertet und in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert.
Die Ortsumfahrung
von Schneeberg wurde mit der Dringlichkeitseinstufung: „Weiterer Bedarf (WB)
ohne Planungsrecht“ bewertet. Dies bedeutet, dass der Bund für die
Ortsumfahrung von Schneeberg keine Haushaltsmittel bis 2030 zur Verfügung
stellt.
Nach dem
Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,7 sei das Projekt zwar wirtschaftlich, im Blick
auf die verfügbaren Investitionsmittel erfolgte jedoch die Dringlichkeitsstufe:
„Weiterer Bedarf“.
Die Umsetzung ist
aus finanziellen Gründen nicht vorgesehen, zumindest nicht in den nächsten 15
Jahren. Sowohl die Umweltbetroffenheit als auch die Städtebauliche Bedeutung
wird sehr hoch bewertet.
Die
Hintergrundinformationen dieser Untersuchung können im
Projektinformationssystem (PRINS) des Bundesverkehrswegeplanes im Internet unter
http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B047-G010-BY/B047-G010-BY.html
eingesehen werden und im Rahmen einer sechswöchigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen bis zum 02. Mai 2016 abgegeben
werden.
Folgende weitere
Informationen zum Projekt B 47 Ortsumfahrung von Schneeberg sind dort
enthalten:
- Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit
- Der Anmeldung zugrunde gelegte Alternativenprüfung
Topographie und Ortsbebauung lassen im engen Talraum keine Alternativen zur gewählten Linienführung zu. Eine von der Kommune angeregte weiträumige Umfahrung Schneebergs und seiner Nachbargemeinden wurde aufgrund der weitaus höheren Kosten sowie den immensen Eingriffen in den umliegenden sensiblen Natur- und Landschaftsraum verworfen. - Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) Ergebnisübersicht
- Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen
Es wird ein Barwert errechnet. - Es folgt dann die Städtebauliche Beurteilung (Modul D)
Gesamtergebnis: Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.
1. Bgm. Kuhn stellt als Ergebnis fest, dass die B47 Ortsumfahrung Schneeberg im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde, jedoch auf der Prioritätenliste ganz unten steht.
Beschluss:
Diskussionsverlauf:
GR Wöber berichtet aus einer überregionalen SPD-Veranstaltung zum Thema Bundesverkehrswegeplan. Die Projekte werden in fünf Kategorien eingeteilt: Laufende und fest disponierte Projekte, Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung, Vordinglicher Bedarf, Weiterer Bedarf mit Stern (was für Mömlingen zutrifft) und dann kommt der Weitere Bedarf (in den Schneeberg eingestuft wurde). Schwerpunktthema der Veranstaltung war der geplante Bau der B 26n. Schneeberg ist in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, dass zeigt, dass wir in Schneeberg eine Problemstellung haben. Jedoch müssen die Bürgerinnen und Bürger von Schneeberg die nächsten 15-20 Jahre damit weiter leben. 2030 wird wieder ein neuer Bundesverkehrswegeplan aufgestellt. Schneeberg ist jetzt gefordert, selbst Lösungen zu finden, damit die Anwohner in den nächsten Jahren damit umgehen können.
3. Bgm. Pfeiffer sagt, dass Schneeberg in den weiteren Bedarf aufgenommen wurde, ist für ihn die schlechteste Lösung. Die Stufe 5 bedeutet für 15-20 Jahre auf Eis gelegt. Mit diesem Wissen sollten wir uns mit den Nachbarkommunen weiter auseinandersetzen. Wir müssen uns jetzt verstärkt um den innerörtlichen Verkehr kümmern und das gilt für ihn ab heute. Wir wissen, dass wir von staatlicher Seite keine Hilfe bekommen.
GR Lausberger teilt mit, dass es in 15 oder 20 Jahren wieder einen neuen Bundesverkehrswegeplan geben wird. Er behauptet, dass die Trasse auch im nächsten Bundesverkehrswegeplan keine Chance hat. Jetzt können wir sagen, wir sitzen das aus. Aber der Verkehr wird sich verändern. Herr Biller hat nach der Bürgerversammlung im Sportheim gesagt, mit 18 Mio. bekommen wir die Ortsumgehung auf jeden Fall in den Bundesverkehrswegeplan hinein. Eine Nulllösung läuft außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes.
1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass der Bundesverkehrswegeplan alle 5 Jahre überprüft wird. Dabei kann es möglich sein, dass einzelne Projekte im Verkehrswegeplan in der Priorität getauscht werden. Herr Biller meinte mit einer Nulllösung eine Verbesserung der Ortsdurchfahrt.
GR Speth sagt, egal wie es jetzt ausgeht, wir alle
werden die Ortsumgehung nicht erleben. Er fordert eine 30er Zone vom
Ortseingang bis Ortsende von Schneeberg. Die Gemeinde muss probieren, den
Verkehr zu beruhigen. Wir haben die Pseudoautobahn durch unser Tal. Er wünscht
sich das Thema Verkehr in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zum
Hauptthema zu machen. Die Gemeinde muss kämpfen, nicht nur Anträge stellen,
sondern an die Türen in München klopfen. Er fordert einen ortsfesten Blitzer,
der in Bayern nicht erlaubt ist, jedoch drei Kilometer weiter im
Baden-Württembergischen Rippberg steht. Er kann sich eine Klage gegen den Freistaat
Bayern wegen Diskriminierung vorstellen. Er fordert auf, zu kämpfen und nicht
nur auf die Ablehnung der Anträge zu warten.
GR Wöber sieht mit jeder Maßnahme, z.B. dem Bau des
Kreisels in Kleinheubach, die Zunahme des Verkehrs in Schneeberg.