Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 23.10.2014, lfd.Nr. 0086.1)

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Deutschen Bundestag Mitte März vorgestellt. Insgesamt will der Bund bis 2030 Haushaltsmittel in Höhe von 245,5 Mrd. € ausgeben.

 

Für die Erstellung des BVWP 2030 wurden ca. 2.000 Projektvorschläge für Aus- und Neubau umfassend geprüft; darunter auch die B 47 Ortsumfahrung von Schneeberg. Für jedes Projekt wurde eine ausführliche Beschreibung mit einer Nutzen-Kosten-Analyse, der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung sowie der raumordnerischen und städtebaulichen Beurteilung erstellt. Alle Projekte wurden hinsichtlich ihrer Notwendigkeit zur Bewältigung zukünftigen Verkehrs sowie ihrer Vor- und Nachteile bewertet und in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert.

 

Die Ortsumfahrung von Schneeberg wurde mit der Dringlichkeitseinstufung: „Weiterer Bedarf (WB) ohne Planungsrecht“ bewertet. Dies bedeutet, dass der Bund für die Ortsumfahrung von Schneeberg keine Haushaltsmittel bis 2030 zur Verfügung stellt.

 

Nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,7 sei das Projekt zwar wirtschaftlich, im Blick auf die verfügbaren Investitionsmittel erfolgte jedoch die Dringlichkeitsstufe: „Weiterer Bedarf“.

Die Umsetzung ist aus finanziellen Gründen nicht vorgesehen, zumindest nicht in den nächsten 15 Jahren. Sowohl die Umweltbetroffenheit als auch die Städtebauliche Bedeutung wird sehr hoch bewertet.

Die Hintergrundinformationen dieser Untersuchung können im Projektinformationssystem (PRINS) des Bundesverkehrswegeplanes im Internet unter http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B047-G010-BY/B047-G010-BY.html eingesehen werden und im Rahmen einer sechswöchigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen bis zum 02. Mai 2016 abgegeben werden. 

 

Folgende weitere Informationen zum Projekt B 47 Ortsumfahrung von Schneeberg sind dort enthalten:

  • Der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit
  • Der Anmeldung zugrunde gelegte Alternativenprüfung
    Topographie und Ortsbebauung lassen im engen Talraum keine Alternativen zur gewählten Linienführung zu. Eine von der Kommune angeregte weiträumige Umfahrung Schneebergs und seiner Nachbargemeinden wurde aufgrund der weitaus höheren Kosten sowie den immensen Eingriffen in den umliegenden sensiblen Natur- und Landschaftsraum verworfen.
  • Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) Ergebnisübersicht
  • Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
    Es wird ein Barwert errechnet.
  • Es folgt dann die Städtebauliche Beurteilung (Modul D)
    Gesamtergebnis: Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung.

 

1. Bgm. Kuhn stellt als Ergebnis fest, dass die B47 Ortsumfahrung Schneeberg im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde, jedoch auf der Prioritätenliste ganz unten steht.


Beschluss:


Diskussionsverlauf:

GR Wöber berichtet aus einer überregionalen SPD-Veranstaltung zum Thema Bundesverkehrswegeplan. Die Projekte werden in fünf Kategorien eingeteilt: Laufende und fest disponierte Projekte, Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung, Vordinglicher Bedarf, Weiterer Bedarf mit Stern (was für Mömlingen zutrifft) und dann kommt der Weitere Bedarf (in den Schneeberg eingestuft wurde). Schwerpunktthema der Veranstaltung war der geplante Bau der B 26n. Schneeberg ist in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, dass zeigt, dass wir in Schneeberg eine Problemstellung haben. Jedoch müssen die Bürgerinnen und Bürger von Schneeberg die nächsten 15-20 Jahre damit weiter leben. 2030 wird wieder ein neuer Bundesverkehrswegeplan aufgestellt. Schneeberg ist jetzt gefordert, selbst Lösungen zu finden, damit die Anwohner in den nächsten Jahren damit umgehen können.

3. Bgm. Pfeiffer sagt, dass Schneeberg in den weiteren Bedarf aufgenommen wurde, ist für ihn die schlechteste Lösung. Die Stufe 5 bedeutet für 15-20 Jahre auf Eis gelegt. Mit diesem Wissen sollten wir uns mit den Nachbarkommunen weiter auseinandersetzen. Wir müssen uns jetzt verstärkt um den innerörtlichen Verkehr kümmern und das gilt für ihn ab heute. Wir wissen, dass wir von staatlicher Seite keine Hilfe bekommen.

GR Lausberger teilt mit, dass es in 15 oder 20 Jahren wieder einen neuen Bundesverkehrswegeplan geben wird. Er behauptet, dass die Trasse auch im nächsten Bundesverkehrswegeplan keine Chance hat. Jetzt können wir sagen, wir sitzen das aus. Aber der Verkehr wird sich verändern. Herr Biller hat nach der Bürgerversammlung im Sportheim gesagt, mit 18 Mio. bekommen wir die Ortsumgehung auf jeden Fall in den Bundesverkehrswegeplan hinein. Eine Nulllösung läuft außerhalb des Bundesverkehrswegeplanes.

1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass der Bundesverkehrswegeplan alle 5 Jahre überprüft wird. Dabei kann es möglich sein, dass einzelne Projekte im Verkehrswegeplan in der Priorität getauscht werden. Herr Biller meinte mit einer Nulllösung eine Verbesserung der Ortsdurchfahrt.

GR Speth sagt, egal wie es jetzt ausgeht, wir alle werden die Ortsumgehung nicht erleben. Er fordert eine 30er Zone vom Ortseingang bis Ortsende von Schneeberg. Die Gemeinde muss probieren, den Verkehr zu beruhigen. Wir haben die Pseudoautobahn durch unser Tal. Er wünscht sich das Thema Verkehr in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zum Hauptthema zu machen. Die Gemeinde muss kämpfen, nicht nur Anträge stellen, sondern an die Türen in München klopfen. Er fordert einen ortsfesten Blitzer, der in Bayern nicht erlaubt ist, jedoch drei Kilometer weiter im Baden-Württembergischen Rippberg steht. Er kann sich eine Klage gegen den Freistaat Bayern wegen Diskriminierung vorstellen. Er fordert auf, zu kämpfen und nicht nur auf die Ablehnung der Anträge zu warten.

GR Wöber sieht mit jeder Maßnahme, z.B. dem Bau des Kreisels in Kleinheubach, die Zunahme des Verkehrs in Schneeberg.