Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.01.2016 teilt das Bürgermeisteramt der Stadt Walldürn mit, dass der Gemeinderat der Stadt Walldürn am 25.01.2016 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerhallen Dossmann“ beschlossen hat.

Weiterhin wird mitgeteilt, dass die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn am 15.12.2015 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat, die am 30.04.2004 wirksam gewordene 1. Flächennutzungsplanfortschreibung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerhallen Dossmann“ zu ändern.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Industriegebietes für die Errichtung eines Bürogebäudes und von Lagerhallen geschaffen werden. Derzeit handelt es sich bei dem überplanten Gebiet größtenteils um Flächen, die dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen sind. Lediglich ein kleinerer Teil liegt im unverplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB innerhalb einer gewerblichen Baufläche. In dieser Fläche ist die Errichtung eines Bürogebäudes geplant.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt wird, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und entsprechend dem Abstimmungsgebot mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Schneeberg gebeten, eventuelle Anregungen zum Bebauungsplanentwurf und zur Änderung des Flächennutzungsplanes bis spätestens zum 04.03.2016 schriftlich mitzuteilen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerhallen Dossmann“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Einwendungen werden nicht erhoben.