Sachverhalt:

Nach der Vorstellung der Planung für die Neugestaltung der Marktstraße haben verschiedene Anlieger der Marktstraße befürchtet, dass nach dem Ausbau der Marktstraße bei Starkregen und Gewitter noch mehr Wassermassen in ihre Keller laufen werden.

 

Bertram und Helena Kuhn stellen mit Schreiben vom 01.01.2016 eine Bauvoranfrage an den Markt Schneeberg und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg. Sie möchten wegen des Wegfalls der Bordsteine beim Straßenneubau der Marktstraße MIL 9 eine wasserfeste Mauer mit einer Höhe von ca. 20 bis 50 cm zur Kreisstraße hin auf dem derzeitigen privaten Gehsteig (z.Zt. noch frei für alle Fußgänger) errichten, um damit ihr Haus vor den Wassermassen bei Starkregen schützen. Sie möchten wissen, welche Vorschriften erfüllt werden müssen und bitten den Antrag an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

 

In einem weiteren Schreiben erheben sie Einspruch gegen den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schneeberg, MIL 9, Marktstraße 41:

„Nachdem am 31.12.2015 der Bürgermeister mir einen Lageplan MIL 9 überbrachte und ich ihn prüfte, konnte ich folgendes feststellen:

Die Straße wird im Bereich von unserem Haus Nr. 41 von jetzt 5,83 m Lichte auf 4,00 m plus Flachrinnen reduziert und rückt um ca. 10 cm näher an unser Haus. Die Bordsteine entfallen gänzlich, damit die Wassermassen von der Zittenfeldener Straße zusammen mit dem Wasser der Hambrunner Straße besser in unseren Keller dringen können und dafür bekomme ich kostenlos Verkehrsschilder mit Engstelle und Vorfahrtsregelung vor die Haustüre gesetzt. Wahrscheinlich auf meinen Privatbesitz weil sonst kein Platz mehr ist (Schöne Aussichten). Nach der derzeitigen Planung soll die Straße ohne Bordsteine gebaut werden. Der Straßenschmutz wird dann nicht mehr in der Rinne mit Bordstein festgehalten, sondern vom Wind und Fahrtwind an unserer Hauswand abgelagert. Bei der Planung wurde völlig außer Acht gelassen was mit den Wassermassen bei Starkregen und Gewitter von der Steige kommend passiert und niemand will davon schon gehört haben. Auch die Hambrunner Straße bringt bei Starkregen sehr viel Wasser auf die Marktstraße. Als Schutz fordere ich weiterhin Randsteine auf der Seite von Haus Nr. 41 so wie bisher. Zur Zeit dient die freie Fläche vor unserem Haus als privater Gehsteig für alle Fußgänger. Nach Ausbau der Straße mit flachen Rinnen werde ich dann eine Wasserfeste Mauer zur Straße hin von ca. 20-50 cm Höhe errichten müssen (Eine Bauvoranfrage liegt bei). Ich bitte um einen Ortstermin mit dem Ingenieurbüro und dem Straßenbauamt um meine Probleme zu erläutern oder sogar zu klären. Auch ein aussagekräftiger Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:100 im Bereich Haus Nr. 41 wäre wünschenswert mit Abstandsangaben zwischen Hauswand und geplante Straße. Ein Querschnitt durch die Straße fehlt im Lageplan ganz.

Zu den Anregungen wie vom Bürgermeister gefordert! Die Einmündung Marktstraße in die Ringstraße zeichnet sich mit großen Radien aus (Ein Lob dafür). Dagegen die Einmündung Zittenfeldener Straße in Hambrunner Straße sieht nur einen Radius von 3 m vor, obwohl die dafür nötige Fläche laut „Bayern Atlas“ in Staatsbesitz ist und vom Stadtbus, Langholzfahrzeugen schwer zu umfahren ist, sowie LKW´s die hier wenden. An manchen Stellen wurden Flächen bis zur Hauswand für den Gehsteig erworben, und an anderen Stellen (Kreuzungsbereich) wegen einem Kellerabgang und Gehsteig einfach mal die bestehende Straße 1,25 m enger gemacht und ca. 10 cm auf die andere Seite gedrückt und ein Schilderwald aufgestellt, ohne das Problem wirklich zu lösen. Die Autos werden immer breiter und in Schneeberg die Straßen schmaler. Jedes zweite Auto hat von Spiegel zu Spiegel eine Breite von über 2,03 m bis 2,13 m laut ADAC.“     

 

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass in diesem Bereich Bordsteine angelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit in diesem Bereich Bordsteine mit einer Höhe von 6 cm, anstatt 4 cm einzubauen.

Weitere Möglichkeiten der Verbesserung:

·         Eventuell eine Rinne, die das Wasser von der Zittenfeldener Straße und der Steige kommend abfängt

·         Es gibt sogenannte „Gussmaschenroste“ die auch bei höherer Fließgeschwindigkeit gut geeignet sind. (Abbildung wird den Mitgliedern des Gemeinderates gezeigt)

·         Erhöhung der Anzahl der Straßeneinläufe

Langholztransporte können weiterhin den Kreuzungsbereich Hambrunner Straße / Marktstraße passieren. Die Hambrunner Straße wird nicht verengt. Problematisch wird es nur, wenn ein Auto im Kreuzungsbereich parkt.

 

1. Bgm. Kuhn sagt Bertram Kuhn, der zur heutigen Sitzung anwesend ist, den gewünschten Ortstermin mit Bertram und Helena Kuhn und dem Ingenieurbüro zu.

 

Von einzelnen Anliegern wurde die Notwendigkeit eines durchgehenden Gehsteiges in der Marktstraße bezweifelt und vorgeschlagen, den Gehweg auf der Fahrbahn zu markieren (siehe Regelung von Radfahrern in Miltenberg). Hierzu hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg mit Email vom 18.11.2015 Stellung genommen:

„Grundsätzlich ist gemäß § 25 StVO der Fußgänger verpflichtet, vorhandene Gehwege zu nutzen. 

Auszug § 25 Fußgänger

(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

In der vorliegenden Planung, ist im Bereich der Kreisstraße, auf der Westseite, ein durchgängiger Gehweg angelegt. Dieser ist demzufolge, dann auch vom Fußgänger zu benutzen.

Des Weiteren ist ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn aus Verkehrssicherheitsgründen  grundsätzlich kritisch zu bewerten.

Die Anlage eines Schutzstreifens wird von Seiten des Staatlichen Bauamtes abgelehnt.“

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass zurzeit die Ausschreibung vorbereitet wird. Die Baumfällarbeiten im Hofweg werden in der nächsten Woche erfolgen. Die Ausschreibungen werden an die  Firmen Ende Januar verschickt, bzw. sind im Staatsanzeiger online abrufbar. Die Vergabe des Auftrages an die Baufirma könnte im März 2016 erfolgen. Geplanter Baubeginn, je nach Witterung, ist April 2016. Einen genaueren Bauzeitenplan wird mit der Baufirma im März/April erstellen.


Diskussionsverlauf:

Bertram Kuhn sagt, man hätte gegenüber seines Anwesens den Eingang anders machen können. Die Gemeinde hätte bereits beim Verkauf der gegenüberliegenden Grundstückes von Dietmar Kuhn an Ulrike Kuhn-Wallerer ihr Vorkaufsrecht ausüben und einen Teil der Grundstückfläche kaufen können, um den Kreuzungsradius zu vergrößern.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass es ihm wichtig ist, die Diskussion mit den Bürgern jetzt zu suchen.

GR Wöber stellt fest, dass die Einfahrt nach Hambrunn grundsätzlich nicht betroffen ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muss schauen ob ein Fahrzeug kommt oder nicht. Die Bewohner haben sich beschwert, dass Fahrer von und nach Zittenfelden zu schnell fahren. Bei Bertram Kuhn ist eine Engstelle. Der Verkehr wird durch Engstellen bewusst eingebremst. Es muss abgewägt werden, will man mehr Verkehrssicherheit für die Bürger. Er spricht die Möglichkeit an, beim Anwesen Bertram Kuhn einen doppelten Straßeneinlauf zu machen.

GR Haas empfiehlt, das Thema Querrinnen auf jeden Fall noch einmal zu prüfen. Die Anlieger der Marktstraße wünschen sich Tempo 30. Ein Gehsteig verbessert die Situation besonders für Seniorinnen und Senioren in der Marktstraße. Die Gehsteigbreite ist jedoch vorgeschrieben.

GR Speth ist froh über einen sicheren Gehweg in der Marktstraße. Er hält es für besonders wichtig, dass der Mensch bevorzugt wird und nicht der durchfließende Verkehr. An der Engstelle Ecke Marktstraße / Hambrunner Straße muss eventuell auch mal das Bankett mitgenutzt werden. Es darf nicht passieren, dass die Anwohner bezahlen müssen, um ihre Grundstücke zu sichern. Die Gemeinde muss das Wasser als Ursache bekämpfen. Man sollte sich in anderen Gemeinden erkundigen.

Bertram Kuhn meint, dass ein Bordstein von 4 oder 6 cm nichts nützt. Der Bordstein sollte bei seinem Anwesen mindestens 10-12 cm sein. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Straße an das vorhandene Gelände angeglichen. Derzeit besteht ein Gefälle von 25 cm, dann kommt noch mehr auf ihn zu.