Sitzung: 13.01.2016 Gemeinderat
Sachverhalt:
Nach der Vorstellung der Planung für die Neugestaltung der Marktstraße haben verschiedene Anlieger der Marktstraße befürchtet, dass nach dem Ausbau der Marktstraße bei Starkregen und Gewitter noch mehr Wassermassen in ihre Keller laufen werden.
Bertram und Helena Kuhn stellen mit Schreiben vom 01.01.2016 eine Bauvoranfrage an den Markt Schneeberg und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg. Sie möchten wegen des Wegfalls der Bordsteine beim Straßenneubau der Marktstraße MIL 9 eine wasserfeste Mauer mit einer Höhe von ca. 20 bis 50 cm zur Kreisstraße hin auf dem derzeitigen privaten Gehsteig (z.Zt. noch frei für alle Fußgänger) errichten, um damit ihr Haus vor den Wassermassen bei Starkregen schützen. Sie möchten wissen, welche Vorschriften erfüllt werden müssen und bitten den Antrag an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
In einem weiteren Schreiben erheben sie Einspruch gegen den Ausbau der Ortsdurchfahrt Schneeberg, MIL 9, Marktstraße 41:
„Nachdem am 31.12.2015
der Bürgermeister mir einen Lageplan MIL 9 überbrachte und ich ihn prüfte,
konnte ich folgendes feststellen:
Die Straße wird im
Bereich von unserem Haus Nr. 41 von jetzt 5,83 m Lichte auf 4,00 m plus
Flachrinnen reduziert und rückt um ca. 10 cm näher an unser Haus. Die
Bordsteine entfallen gänzlich, damit die Wassermassen von der Zittenfeldener
Straße zusammen mit dem Wasser der Hambrunner Straße besser in unseren Keller
dringen können und dafür bekomme ich kostenlos Verkehrsschilder mit Engstelle
und Vorfahrtsregelung vor die Haustüre gesetzt. Wahrscheinlich auf meinen
Privatbesitz weil sonst kein Platz mehr ist (Schöne Aussichten). Nach der
derzeitigen Planung soll die Straße ohne Bordsteine gebaut werden. Der
Straßenschmutz wird dann nicht mehr in der Rinne mit Bordstein festgehalten,
sondern vom Wind und Fahrtwind an unserer Hauswand abgelagert. Bei der Planung
wurde völlig außer Acht gelassen was mit den Wassermassen bei Starkregen und
Gewitter von der Steige kommend passiert und niemand will davon schon gehört
haben. Auch die Hambrunner Straße bringt bei Starkregen sehr viel Wasser auf
die Marktstraße. Als Schutz fordere ich weiterhin Randsteine auf der Seite von
Haus Nr. 41 so wie bisher. Zur Zeit dient die freie Fläche vor unserem
Haus als privater Gehsteig für alle Fußgänger. Nach Ausbau der Straße mit
flachen Rinnen werde ich dann eine Wasserfeste Mauer zur Straße hin von ca.
20-50 cm Höhe errichten müssen (Eine Bauvoranfrage liegt bei). Ich bitte um
einen Ortstermin mit dem Ingenieurbüro und dem Straßenbauamt um meine Probleme
zu erläutern oder sogar zu klären. Auch ein aussagekräftiger Lageplan im
Maßstab 1:200 oder 1:100 im Bereich Haus Nr. 41 wäre wünschenswert mit
Abstandsangaben zwischen Hauswand und geplante Straße. Ein Querschnitt durch
die Straße fehlt im Lageplan ganz.
Zu den Anregungen wie
vom Bürgermeister gefordert! Die Einmündung Marktstraße in die Ringstraße
zeichnet sich mit großen Radien aus (Ein Lob dafür). Dagegen die Einmündung
Zittenfeldener Straße in Hambrunner Straße sieht nur einen Radius von 3 m vor,
obwohl die dafür nötige Fläche laut „Bayern Atlas“ in Staatsbesitz ist und vom
Stadtbus, Langholzfahrzeugen schwer zu umfahren ist, sowie LKW´s die hier
wenden. An manchen Stellen wurden Flächen bis zur Hauswand für den Gehsteig
erworben, und an anderen Stellen (Kreuzungsbereich) wegen einem Kellerabgang
und Gehsteig einfach mal die bestehende Straße 1,25 m enger gemacht und ca. 10
cm auf die andere Seite gedrückt und ein Schilderwald aufgestellt, ohne das
Problem wirklich zu lösen. Die Autos werden immer breiter und in Schneeberg die
Straßen schmaler. Jedes zweite Auto hat von Spiegel zu Spiegel eine Breite von
über 2,03 m bis 2,13 m laut ADAC.“
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass in diesem Bereich Bordsteine angelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit in diesem Bereich Bordsteine mit einer Höhe von 6 cm, anstatt 4 cm einzubauen.
Weitere Möglichkeiten der Verbesserung:
· Eventuell eine Rinne, die das Wasser von der Zittenfeldener Straße und der Steige kommend abfängt
· Es gibt sogenannte „Gussmaschenroste“ die auch bei höherer Fließgeschwindigkeit gut geeignet sind. (Abbildung wird den Mitgliedern des Gemeinderates gezeigt)
·
Erhöhung der Anzahl
der Straßeneinläufe
Langholztransporte können weiterhin den Kreuzungsbereich Hambrunner Straße / Marktstraße passieren. Die Hambrunner Straße wird nicht verengt. Problematisch wird es nur, wenn ein Auto im Kreuzungsbereich parkt.
1. Bgm. Kuhn sagt Bertram Kuhn, der zur heutigen Sitzung anwesend ist, den gewünschten Ortstermin mit Bertram und Helena Kuhn und dem Ingenieurbüro zu.
Von einzelnen Anliegern wurde die Notwendigkeit eines durchgehenden Gehsteiges in der Marktstraße bezweifelt und vorgeschlagen, den Gehweg auf der Fahrbahn zu markieren (siehe Regelung von Radfahrern in Miltenberg). Hierzu hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg mit Email vom 18.11.2015 Stellung genommen:
„Grundsätzlich ist
gemäß § 25 StVO der Fußgänger verpflichtet, vorhandene Gehwege zu nutzen.
Auszug § 25 Fußgänger
(1) Wer zu Fuß geht,
muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die
Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn
benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken
Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am
linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei
schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln
hintereinander gegangen werden.
In der vorliegenden
Planung, ist im Bereich der Kreisstraße, auf der Westseite, ein durchgängiger
Gehweg angelegt. Dieser ist demzufolge, dann auch vom Fußgänger zu benutzen.
Des Weiteren ist ein
Schutzstreifen auf der Fahrbahn aus Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich kritisch zu bewerten.
Die Anlage eines
Schutzstreifens wird von Seiten des Staatlichen Bauamtes abgelehnt.“
Der Vorsitzende teilt mit, dass zurzeit die Ausschreibung vorbereitet wird. Die Baumfällarbeiten im Hofweg werden in der nächsten Woche erfolgen. Die Ausschreibungen werden an die Firmen Ende Januar verschickt, bzw. sind im Staatsanzeiger online abrufbar. Die Vergabe des Auftrages an die Baufirma könnte im März 2016 erfolgen. Geplanter Baubeginn, je nach Witterung, ist April 2016. Einen genaueren Bauzeitenplan wird mit der Baufirma im März/April erstellen.
Diskussionsverlauf:
Bertram Kuhn sagt, man hätte gegenüber seines Anwesens den Eingang anders machen können. Die Gemeinde hätte bereits beim Verkauf der gegenüberliegenden Grundstückes von Dietmar Kuhn an Ulrike Kuhn-Wallerer ihr Vorkaufsrecht ausüben und einen Teil der Grundstückfläche kaufen können, um den Kreuzungsradius zu vergrößern.
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass es ihm wichtig ist, die Diskussion mit den Bürgern jetzt zu suchen.
GR Wöber stellt fest, dass die Einfahrt nach Hambrunn
grundsätzlich nicht betroffen ist. Jeder Verkehrsteilnehmer muss schauen ob ein
Fahrzeug kommt oder nicht. Die Bewohner haben sich beschwert, dass Fahrer von
und nach Zittenfelden zu schnell fahren. Bei Bertram Kuhn ist eine Engstelle. Der
Verkehr wird durch Engstellen bewusst eingebremst. Es muss abgewägt werden,
will man mehr Verkehrssicherheit für die Bürger. Er spricht die Möglichkeit an,
beim Anwesen Bertram Kuhn einen doppelten Straßeneinlauf zu machen.
GR Haas empfiehlt, das Thema Querrinnen auf jeden
Fall noch einmal zu prüfen. Die Anlieger der Marktstraße wünschen sich Tempo
30. Ein Gehsteig verbessert die Situation besonders für Seniorinnen und
Senioren in der Marktstraße. Die Gehsteigbreite ist jedoch vorgeschrieben.
GR Speth ist froh über einen sicheren Gehweg in der
Marktstraße. Er hält es für besonders wichtig, dass der Mensch bevorzugt wird
und nicht der durchfließende Verkehr. An der Engstelle Ecke Marktstraße /
Hambrunner Straße muss eventuell auch mal das Bankett mitgenutzt werden. Es
darf nicht passieren, dass die Anwohner bezahlen müssen, um ihre Grundstücke zu
sichern. Die Gemeinde muss das Wasser als Ursache bekämpfen. Man sollte sich in
anderen Gemeinden erkundigen.
Bertram Kuhn meint, dass ein Bordstein von 4 oder 6
cm nichts nützt. Der Bordstein sollte bei seinem Anwesen mindestens 10-12 cm
sein. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Straße an das vorhandene
Gelände angeglichen. Derzeit besteht ein Gefälle von 25 cm, dann kommt noch
mehr auf ihn zu.