Sachverhalt:
In der Bürgerversammlung am 06.01.2016 wurde von Ewald Winkler der Antrag zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Schneeberg durch die Kommunale Verkehrsüberwachung gestellt um Falschparker, z.B. auf der Ringstraßenbrücke oder bei Einfahrten, zu ahnden.
In diesem Zusammenhang wurde auch erörtert, für die Stellplätze auf den gemeindlichen Parkplätzen (am Hirschen, Parkplatz gegenüber der Kirche, Rathaus, Dorfwiesenhaus und der neu geplante Parkplatz in der Marktstraße) begrenzte Parkzeiten festzulegen, bzw. Parkplätze an Anlieger zu verkaufen oder auf Dauer zu vermieten.
Am Montag, den 11. Januar 2016 hat Ewald Winkler seinen Antrag per Email nochmals eingereicht:
„Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Erich Kuhn,
sehr geehrte Damen und
Herren des Gemeinderates,
auf der
Bürgerversammlung am Mi. 06.01.2016, am Feiertag "Dreikönig", wurde
u.a. von mir die Parkplatz-Situation, der gemeindeeigenen Flächen angesprochen.
Antrag (Bürgerantrag)
(Kann noch im Laufe
des Jahres 2016 bei einer Gemeinderatsitzung im Gremium besprochen und zur
Entscheidung vorgelegt werden)
Die Gemeinde
beabsichtigt auf der, nach dem Abriss frei gewordenen Fläche der ehem. Wohnhäuser
Adelinde Eck und Familie Kemmerer in der Marktstrasse, 8 PKW-Parkplätze nach
Kauf der Flächen von Herrn Florian Bachmann einzurichten. Dieses vorbildliche
Vorhaben bedarf aber einer umfassenden Diskussion mit den Bewohnern der
Marktstrasse.
Nun sehen Anlieger der
Marktstrasse und weitere Bürger eine Problematik in dieser bevorstehenden
Entscheidung. Nach Erneuerungen im Jahr 2016 in der Marktstrasse mit
Wasserleitung, Kanalisation, Strassenlampen und Herstellung von einem
einseitigen Gehsteig wird ein Parken auf der Strasse wegen der neuen räumlichen
Enge nur in geringen Umfang, bzw. so gut wie nicht mehr stattfinden können,
weil an bestimmten Stellen die Herstellung eines Gehsteiges auf Kosten der
Strassenbreite gehen wird. Ein Großteil der Bürger unserer Gemeinde haben in
den vergangenen Jahren auf ihren Grundflächen eigene, private Garagen und auch
Stellplätze für ihre PKWs mit eigenem Kostenaufwand geschaffen.
Dass nun diese neuen,
genannten 8 Parkplätze frei und ohne Auflagen der Gemeinde genutzt werden
können ist einfach nicht in Ordnung. Dies erscheint mir eine große
Ungerechtigkeit im Hinblick auf die, wie oben genannten privaten Eigenleistungen
der Bürgerinnen und Bürger zu werden. Die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger
ist, dass man davon ausgehen muss, dass die Parkplätze, insbesondere dann auch
die in der Marktstrasse in überwiegender Zeit von Dauerparkern belegt sein
werden.
Dies gilt bereits auch
schon jetzt für die gemeindeeigenen bestehenden Parkplätze, die unter A) bis E)
aufgeführt sind.
Ich denke, es ist in diesem Jahr eine Regelung
zu schaffen, die zukünftig alle gemeindeeigenen Parkflächen betreffen sollte.
A) Der Rathausparkplatz.
B) Der Parkplatz gegenüber der
Kirche/Marienkapelle.
D) Der Parkplatz am ehemaligen
Gasthaus-Hirsch-Anwesen.
E) Der Parkplatz beim Dorfwiesenhaus.
F) Der oben genannte Parkplatz in der
Marktstrasse.
Eine Regelung könnte
folgendermaßen aussehen:
1) Bei vorhandenem Bürger-Interesse kann eine
bestimmte Anzahl von Parkplätzen
verkauft werden.
2) Bei vorhandenem Bürger-Interesse kann eine
bestimmte Anzahl von Parkplätzen vermietet werden.
Bei Pos. 1) und Pos.
2) können dann die Eigentümer bzw. Mieter ihren Parkplatz als Privat-Parkplatz
kenntlich machen.
3) Die verbleibenden Parkplätze könnten dann von
der Gemeindemit einer Parkscheiben-Pflicht ausgewiesen werden.
Durch diese
Entscheidung können bereits im Vorfeld Meinungsunterschiede und Differenzen der
Bürger untereinander abgewendet werde. Wenn dies geschieht, ist eine
Gleichbehandlung aller Schneeberger, Bürgerinnen, Bürger und auch insbesondere
für auswärtige Gäste gewährleistet.
Ich beantrage, wie auch von mir bereits bei der Bürgerversammlung vorgetragen, die oben genannten Situationen im Laufe des Jahres 2016 zu beraten, zu entscheiden, herzustellen und die kommunale Verkehrsüberwachung Obernburg neben der Geschwindigkeitsüberwachung auch mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs wie in Amorbach, Weilbach und Kirchzell bereits praktiziert zu betrauen.“
Mit Schreiben vom 07.01.2016 stellen Renate und Wolfgang Brauch folgenden Antrag:
„Sehr geehrte Damen
und Herren,
hiermit stellen wir
den Antrag für die Nutzung eines Rathausparkplatzes (keinen festen Parkplatz).
Wie Ihnen bekannt ist, nutzen wir die letzten Jahre den öffentlichen Parkplatz
aus dem Grund, weil meine Frau Renate durch ihre Gehbehinderung unsere eigenen
Parkplätze wegen der vielen Treppenstufen nur sehr schwer erreichen kann. Wir
sind gerne bereit für die Nutzung des Parkplatzes eine entsprechende Gebühr an
die Gemeinde zu entrichten. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Gebühr an
keinen festen Parkplatz und bei Vollbelegung des Platzes kein Anspruch auf
einen freien Parkplatz von uns aus abgeleitet wird. Die ganzen Jahre war ich
bemüht, mein Fahrzeug so abzustellen, dass kein anderes Fahrzeug behindert
wird. Was man von einigen anderen Fahrzeughaltern nicht sagen kann. Ich wäre
Ihnen und dem Gemeinderat sehr verbunden, wenn uns ein positiver Bescheid in
dieser Sache zukäme.“
Es ist zu entscheiden, ob die Mitglieder des Gemeinderates
dem Antrag von Ewald Winkler, bei Interesse
von Bürgern eine bestimmte Anzahl von Parkplätzen zu verkaufen bzw. zu
vermieten, verbleibende öffentliche Parkplätze mit Parkscheiben-Pflicht
auszuweisen und den ruhenden Verkehr durch Verkehrsüberwachung zu kontrollieren,
zustimmen.
Hierzu hat 1. Bgm. Kuhn noch folgende Anmerkungen:
1. Auch weiterhin wird das Parken in der Marktstraße möglich sein. Bei einer zukünftigen Straßenbreite von 5,50 m und mehr und einer benötigten Breite zum Parken von ca. 2 m. verbleiben noch mehr als 3,05 m (Mindestbreite für Durchfahrt). Durch den Gehsteig ist die Straße enger, aber es reicht bis auf zwei Engstellen, an denen nicht geparkt werden kann.
2. Grundsätzlich sieht er keine Notwendigkeit, die bereits geschaffenen oder zukünftigen öffentliche Parkplätze zu beschränken. Die Gemeinde hat diese öffentlichen Parkplätze nicht im Überfluss, um sie zu verkaufen oder zu vermieten. Dies wird auch nicht der Fall sein, wenn in der Marktstraße acht weitere Stellplätze für die Öffentlichkeit (z.B. Kindergartenpersonal, Geschäftskunden, Anlieger) geschaffen werden.
3. Durch einen Verkauf, Vermietung und Parkscheiben-Pflicht wird die Nutzung der öffentlichen Parkplätze eingeengt und die PKWs halten verstärkt auf den Straßen (Ringstraße, B 47, Marktstraße). Dies führt keineswegs zur Verbesserung der Gesamtsituation.
Der Vorsitzende sieht keine Notwendigkeit öffentliche Stellplätze zu verkaufen oder zu vermieten, Verkehrsbeschränkungen aufzuerlegen und den ruhenden Verkehr durch die kommunale Verkehrsüberwachung überwachen zu lassen. Natürlich entscheidet dies die Mehrheit des Gemeinderates.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, über den
Antrag von Ewald Winkler zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Somit kann Wolfgang Brauch auch weiterhin auf dem gemeindlichen
Parkplatz am Rathaus parken.
Diskussionsverlauf:
GR Lausberger spricht den Lebensweg eines Parkplatzes an, der möglichst oft und wechselnd genutzt werden sollte, nicht nur abends, wenn z.B. Mieter von der Arbeit kommen. So hat jeder die Möglichkeit einen Parkplatz zu bekommen, denn „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“. In der Marktstraße ist es eng. Bei manchen Anwesen gibt es keine Möglichkeit Parkplätze zu schaffen. Parkuhren, wie in Städten, so weit sind wir „Gott sei Dank“ noch nicht. Durch den Antrag der Familie Brauch ändert sich ja nichts, da es ein öffentlicher Parkplatz ist. Der Parkplatz am Dorfwiesenhaus wird Multikulti genutzt, das ist doch toll. Er wundert sich, dass schon vor der Errichtung der Parkplätze in der Marktstraße der Zirkus und der Neid losgehen. Das Personal des Kindergartens parkt momentan auf einer privaten Stellfläche von Günter Damm. Wie lange das so funktioniert kann er nicht sagen.
3. Bgm. Pfeiffer möchte den Antrag so behandeln wie er gestellt ist. Mehrfach wurde erwähnt, dass im Jahr 2016 entschieden werden soll. Der Gemeinderat sollte sich darüber Gedanken machen und heute nichts übers Knie brechen. Die Anregung von Ewald Winkler war gut. Er schlägt vor, dies mit anderen Kommunen zu besprechen.
2. Bgm. Repp teilt mit, dass jede Parksituation in Schneeberg anders zu betrachten sei. Es gibt im Moment kein richtiges Konzept, das muss erst ausgearbeitet werden.
GR Wöber wünscht, dass erst die Baustelle in der Marktstraße gemeistert werden muss. Die Entscheidung für die Parkplätze wurde bewusst getroffen, um den Innenortsbereich mit Leben zu füllen. Er sieht den Antrag als eine Anregung, die noch im Laufe des Jahres 2016 besprochen werden kann. Die Gemeinde kann auch in die Bredouille kommen, wenn z.B. 12 Personen Interesse an einem Parkplatz zeigen.
GR Speth bringt vor, dass der Gemeinderat seit dem letzten Jahr bemüht ist das Dorf zu beleben. In Schneeberg gibt es zu wenige Parkplätze. Jeder Standort hat seine eigene Spezialität. Manche Personen haben schon das Gefühl, dass ihnen der Parkplatz am Hirschen gehört. Keiner wird zustimmen einen Parkplatz zu verkaufen oder langfristig zu vermieten, wenn er tagsüber immer frei wäre. Er findet, dass das Thema heute definitiv zurückgestellt werden soll.
GR Lausberger fordert, über das Mitteilungsblatt darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Parkflächen um öffentliche Parkplätze handelt.
GR Kuhn regt an, auf dem Parkplatz am Rathaus einen behindertengerechten Parkplatz zu schaffen.
Ewald Winkler hat Zweifel an der Aussage, dass in der Marktstraße nach wie vor geparkt werden kann. Die Gemeinde hat am Dorfwiesenhaus Parkplätze geschaffen, der jetzt tagsüber zu einem Betriebsparkplatz geworden sei. Hier sollte nachgefragt werden, ob die Firma bereit ist dafür etwas zu bezahlen.
Wolfgang Brauch teilt mit, dass er mit seinem Antrag sein Parken am Rathaus begründen wollte und den Anschein vermeiden möchte, dass er ein Dauerparker am Rathaus ist.