Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Timo Speth, In der Steige 18, 63936 Schneeberg, beabsichtigt die Garagenaufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 6312/28 der Gemarkung Schneeberg.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“. Es wird ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan gestellt:

  • Dachgaupen (siehe Plan)
  • Überschreitung der Baugrenze von 1,76 Meter im Garagenbereich mit einer Fläche von insgesamt 6,6 m²

Aus der Begründung geht hervor, dass durch die Aufstockung der Garage und des Garagenvorplatzes zusätzlich Wohnraum geschaffen wird. Aus gestalterischen Gründen wurde das Gebäude in der Flucht der Ostfassade verlängert, um eine einheitliche Straßenansicht zu schaffen. Dabei wird die Baugrenze um 6,6 m² überschritten.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit der Errichtung von zwei neuen Stellplätzen erfüllt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.

 

GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.