Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 7

Sachverhalt:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 04. Mai 2015 beschlossen, das Kapitel BX „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“ Ziel B X 3.2 zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt, das nunmehr erforderliche Anhörungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf liegt der Gemeinde vor. Sie wird gebeten, bis zum 31. Juli 2015 Stellung zu nehmen.

 

In der Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Odenwald sind insgesamt 12 Ausnahmezonen für Windkraft vorgesehen. Diese Ausnahmezonen werden nicht aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgelöst, sondern in der Verordnung als Ausnahmetatbestand geregelt. Die Änderung der Verordnung soll im 1. Quartal 2016 in Kraft treten.

Es liegt auch im Interesse des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain, dass Windkraftanlagen in den Ausnahmezonen, die in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet festgelegt werden, nicht mehr generell ausgeschlossen sind.

Im Entwurf der Landschaftsschutzgebiets-Änderungsverordnung ist ein „Aktivierungsvorbehalt“ der Ausnahmezonen durch kommunale Bauleitplanung, Ziele oder Grundsätze der Raumordnung vorgesehen.

 

Für die Gemeinde Schneeberg ist die Tatsache von Bedeutung, dass die ausgewiesenen Flächen in den drei betroffenen Ausnahmezonen im Bereich der 10H-Regelung liegen und nur über die Konsenslösung zu Windkraftflächen erschlossen werden können.

 

Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain schlägt folgende Änderung des Regionalplanes vor:

„In den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke Spessart und Bayerischer Odenwald sind überörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht in den Ausnahmezonen für Windkraft, die in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Odenwald“ festgelegt sind.

 

Treten beide Änderungen, d.h. die des Regionalplanes und die der Landschaftsschutzverordnung in Kraft, können in den 12 Ausnahmezonen Windkrafträder nach Änderung der Bauleitplanung aufgestellt werden.

 

Der Kommunale Planungsverband kann diese Zonen später möglicherweise als Vorrang-, bzw. als Vorbehaltszonen ausweisen. Bei der Ausweisung von Vorrang- oder Vorbehaltszonen besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Errichtung von Windkraftanlagen in diesen Zonen, es sei denn, diese Flächen liegen innerhalb der 10H-Regelung.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die geplante Änderung des Regionalplans zur Kenntnis und zeigt sich damit einverstanden.

 

Die Änderung ist somit abgelehnt.


Diskussionsverlauf:

GR Haas lehnt die Änderung zum Regionalplan ab. Die Mehrheit der Einwohner von Hambrunn, Beuchen und Reichartshausen möchten keine Windkraftanlage. Die Bürger bezeichnen die Windkraftanlagen als Schattenwerfer und Lärmbelästigung. Die Standorte befinden sich zu nahe an der Wohnbebauung. Er betrachtet Windräder an den Standorten in Beuchen, Hambrunn und Reichartshausen als Verspargelung. Es wird immer ein künstlicher Druck aufgebaut, dass jeder Bürger seinen Beitrag zur Energiewende leisten muss. Wer einen Beitrag zur Energiewende leisten möchte, kann dies über Photovoltaikanlagen tun. Die Energiewende wird in Berlin beschlossen, die Kommunen müssen die Suppe jetzt auslöffeln. Er hält die ganze Diskussion für unverhältnismäßig.

1. Bgm. Kuhn sagt, der Ausstieg aus der Atomkraft und der Ausstieg aus der fossilen Energiegewinnung ist geplant. Es war ein Anliegen Windkrafträder im Odenwald aufzustellen, es gibt jedoch keine Verpflichtung.

GR Speth vertritt die Meinung, dass der Ausstieg aus der Atomenergie und der fossilen Energiegewinnung höchste Anstrengung benötigt. Nichts ist so hoch subventioniert wie die Atomenergie. Er spricht sich grundsätzlich für Windkraft aus, die aber nur im Einklang mit der Bevölkerung entstehen kann. Nur im Konsens mit der Bevölkerung ist es möglich auf Vorrangflächen Windräder aufzustellen. Die Gemeinde hält sich eine Chance offen, wenn sie für die Alternativenergie ist.

GR Wöber kritisiert, dass bei diesem Thema überhaupt nicht zielführend vorgegangen wurde. Er hätte erwartet, dass auf Landes- und Bezirksebene gearbeitet wird. Man sieht nur den Rubel rollen. Man benötigt ein stabiles Netz und zuverlässige Energie, die aber auch wirtschaftlich sein muss. Bei diesen hohen Windrädern kommt es zu Schattenwurf und Sonnenschlag, der nicht akzeptiert werden kann.  

GR Lausberger spricht von einer Verspargelung der Landschaft, wenn in jeder Gemeinde zwei oder drei Windräder aufgestellt werden.

2. Bgm. Repp sagt, dass er nicht grundsätzlich gegen Windräder ist. Er sieht es als Kreisaufgabe, einen geeigneten Standort im Landkreis für einen Windpark zu finden.

1. Bgm. Kuhn sagt, dass man gerade mit dieser Bestimmung der zwölf Ausnahmezonen den Weg geht, nicht überall Windräder zu erlauben. Im Bundesland Hessen stehen bereits Windräder an der Landesgrenze zu Bayern. Dies wurde beim jetzigen Entwurf berücksichtigt.

GR Kuhn ist ebenfalls gegen die Verspargelung der Landschaft. Er meint, dass sich der Gemeinderat nichts vergibt, wenn er jetzt zustimmt.

GR Haas denkt, dass sich die Windkraftanlagen weiter entwickeln. Sie werden immer höher und größer. Es stellt sich die Frage, ob man solche Monsteranlagen den Bürgern vor die Haustür stellen möchte. Das ist seiner Meinung nach ein Witz. Er schließt jede Spekulation von vorne herein aus, in dem er dagegen stimmt. Für ihn geht es nur darum, dass sich Einzelne die Tasche voll machen.