Sachverhalt:

1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass Ende Mai die Asphaltsanierung in der Ortsdurchfahrt erfolgt ist. Die Gewährleistungsfirst beträgt drei Jahre (Einbau Ende 2011). Die Baufirma Konrad Bau hatte gebeten, die Maßnahme im Sommer zu machen. Der Zeitpunkt für die Sanierung der Straßenschäden war nun günstig, da die Straße an der B 47 zwischen Schneeberg und Rippberg auf Grund der Fahrbahnverbreitung mit Hangsicherung vollständig gesperrt war.

Einzelne Bereiche, die rissig bzw. zu offenporig ausgeführt waren, wurden abgefräst und erneuert. Diese Sanierung erfolgte als Handeinbau, kein Einbau durch Fertiger. Eine halbseitige Sperrung hätte eine Bauzeitverlängerung zu Folge gehabt. Die Sanierung bedeutet eine lärmtechnische Verbesserung.

GR Wöber kritisiert, dass weder die Busunternehmen noch die Anwohner informiert wurden.