Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.01.2015, lfd.Nr. 0148.2)

Mit Schreiben vom 01.06.2015 teilt das Landratsamt Miltenberg folgendes mit:

„die Abfallentsorgung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises Miltenberg. Dazu zähen auch die Grünabfälle. Für die Entsorgung der Grünabfälle von den an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken hat der Landkreis mit allen 32 Gemeinden im Jahr 1997 das Grünabfallkonzept entwickelt und aufgebaut.

Zwischen Ihrer Gemeinde und dem Landkreis Miltenberg besteht seit 1997/1998 eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung über die Bereitstellung und Unterhaltung eines Grünabfallsammelplatzes. Diese Vereinbarung wurde zuletzt 2008 mit allen 32 Gemeinden angepasst. Die neueste Anpassung 2014 (Mindestöffnungszeiten, Personalkostenzuschuss) wurde bisher nicht von allen betroffenen Gemeinden unterzeichnet und nur von sehr wenigen Gemeinden umgesetzt. Die Pflichten aus dieser Zweckvereinbarung werden von vielen Gemeinden teilweise überhaupt nicht, teilweise unvollständig erfüllt. Der Landkreis dagegen hat bisher seine Pflichten immer ordnungs- und vertragsgemäß erfüllt. Insbesondere haben wir bisher unsere Leistungen

  • Kostenfreie Übernahme des Grünabfalls von nicht an die Müllabfuhr angeschlossenen gemeindlichen und vereinseigenen Grünanlagen und
  • Zahlung der vereinbarten Einwohnerpauschale

immer vollständig erbracht.

Der Ausschuss für Energie, Umwelt- und Naturschutz des Landkreises hat nunmehr am 01.12.2015 beschlossen die Zahlung der Einwohnerpauschale an die Gemeinden in den Fällen ganz bzw. anteilig einzustellen, in denen die Gemeinden ihre Verpflichtung aus der Zweckvereinbarung nicht oder nur teilweise erfüllen. Nachfolgend dazu unsere Einstufung für Ihre Gemeinde bzw. Ihren Grünabfallsammelplatz zum Stichtag 01.04.2015:

 

Baurechtliche, immissionsschutzrechtliche oder abfallrechtliche Genehmigung liegt uns vor? Wenn nein – Kürzung 100 % ab 01.04.2015

Einzäunung vorhanden und Tore regelmäßig verschlossen?

Wenn nein – Kürzung 40 % ab 01.04.2015

Betrieb ausschließlich unter Aufsicht, Ausnahme z.B. Anlieferung des gemeindlichen Bauhofes?

Wenn nein – Kürzung 50 % ab 01.04.2015

 

Wir weisen darauf hin, dass uns der Beschluss des Ausschusses auch bei Nichterfüllung sonstiger Pflichten, z.B. Zulassung unberechtigter Anlieferungen oder mangelhaft sortierte Anlieferung trotz Einzäunung und Überwachung zu Kürzungen um jeweils 25 % der Einwohnerpauschale ermächtigt.

Wir werden daher ab 01.04.2015 die Einwohnerpauschale für Ihre Gemeinde bis auf weiteres mit 0 % auszahlen.

Landrat und Kommunale Abfallwirtschaft bitten Sie eindringlich für geordnete Zustände auf Ihrem Grünabfallplatz Sorge zu tragen, damit dieser den von Ihnen eingegangenen Verpflichtungen aus der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung, aber auch den Auflagen aus der Baugenehmigung, immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder abfallrechtlichen Genehmigung entspricht.

Sofern Sie von der Kürzung der Pauschale betroffen sind, bitten wir Sie uns zu informieren, sobald sich der Sachverhalt ändert.“

 

1. Bgm. Kuhn hält die Kürzung für nicht gerechtfertigt. Der gemeindliche Bauhof kümmere sich intensiv um die Ordnung des Platzes. Die Einteilung nach holzartigen und krautartigen Abfällen funktioniert gut. Die Schneeberger Bevölkerung wünscht, die bisherige Art der Verwaltung beizubehalten.

Von der Marktgemeinde Schneeberg wurde im Jahr 2007 ein Antrag auf baurechtliche Genehmigung eingereicht. Es erfolgte bis heute kein Bescheid. Der Antrag wurde im Landratsamt Miltenberg versehentlich als erledigt ins Archiv gebracht und als erledigt abgelegt.


Diskussionsverlauf:

GR Wöber sagt, ob berechtigt oder unberechtigt, mit dieser Kürzung kann er leben. Für die Schneeberger Bürger ist das die beste Lösung. Wer Einnahmen will, der soll auch die Kosten dafür ausgeben.

GR Haas vertritt die Meinung, dass der Grüngutsammelplatz in Schneeberg sehr gut funktioniert. Er hält die Vorgehensweise des Landratsamtes für unverhältnismäßig. Vermutlich soll der neue Wertstoffhof damit finanziert werden. Er sieht für Schneeberg auch die Möglichkeit, das Grüngut anderweitig über Biogasanlage oder Sonstiges entsorgen.  

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Abfallentsorgung eine Pflichtaufgabe des Landkreises Miltenberg ist. Allerdings nicht in dem Maße, wie es das Landratsamt Miltenberg möchte.

GR Speth möchte die vorhandene Lösung auch möglichst lange aufrechterhalten.

GR Kiel spricht sich ebenfalls dafür aus, auf die Gelder zu verzichten und die jetzige Lösung zu belassen. Er fragt sich, ob das Landratsamt noch mit weiteren Schritten kommen kann.