Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 10.06.2015, lfd.Nr. 0220.7)

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass bezüglich der Anschaffung einer Drehleiter eine Besprechung in Amorbach am 09.06.2015 mit folgendem Ergebnis stattfand:

-          Personal mit entsprechender Ausbildung wird seitens der Stadt Amorbach gestellt, die Nachbarfeuerwehren werden auch weiterhin im Rahmen von Übungen im Umgang mit der Drehleiter geschult. Ein Personalpool mit Freiwilligen der Nachbarkommunen wird derzeit nicht gebildet. Für die Bedienung reichen drei Personen (Fahrer + 2 Personen für Drehleiter).

-          Die FW-Kommandanten als auch der Kreisbrandrat legten nochmals die Gründe für die Notwendigkeit einer Drehleiter Typ 23/12 dar (nicht unbedingt aufgrund der größeren Höhe sondern vielmehr aufgrund der weiteren Auslage). Es bestand Einigkeit keinen anderen Typus anschaffen zu wollen.

-          Seitens des Kreisbrandrates wurde von der Anschaffung eines Vorführwagens abgeraten, da hier keine nennenswerten Einsparungen zu erwarten sind.

-          Für die Finanzierung wird weiterhin eine Verteilung anhand der Gesamtumlagekraft (nicht Umlagekraft pro Einwohner) der Jahre 2009 bis 2014 angestrebt, eine Zustimmung seitens des Marktes Schneeberg liegt noch nicht vor.

-          Eventuell freiwillig organisierte Spenden für die FW-Drehleiter werden im Rahmen der Solidargemeinschaft vom nicht über Zuschüsse gedeckten Investitionsbedarf abgezogen. Der verbleibende Rest wird anhand des Verteilungsschlüssels zwischen den Kommunen aufgeteilt.

-          Eine gleiche Regelung soll auch für den jährlichen Unterhalt gelten (d.h. Verteilung anhand der Umlagekraft der Jahre 2009 bis 2014 und nicht Fortschreibung der Selben), soweit diese Kosten eine jährliche Summe von 2.500 € übersteigen.

-          Ein eventueller Verkaufserlös der alten Amorbacher Drehleiter kommt rein der Stadt Amorbach zu Gute.

-          Inwieweit für eine europaweite Ausschreibung ein externes Büro beauftragt werden soll, wurde nicht abschließend geklärt.

Folgendes weiteres Vorgehen wurde festgehalten:

-          Die Stadt Amorbach stellt nun an die Nachbarkommunen einen offiziellen Antrag auf finanzielle Unterstützung der Drehleiteranschaffung und legt einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf bei. Dies ist notwendig um Sicherheit für die weiteren Ausschreibungsmaßnahmen zu erhalten.

-          Die Nachbarkommunen stimmen, soweit notwendig, die finanzielle Beteiligung in ihrem Gemeindegremium ab und teilen das Ergebnis umgehend der Stadt Amorbach schriftlich (Unterzeichnung der Vereinbarung) mit.

-          Parallel dazu erkundigt sich die Stadt Amorbach nach eventuell externen Büros und deren Kosten.

-          Parallel versucht die Stadt Amorbach bereits eine weitere Kommune zu ermitteln, welche ebenfalls die Anschaffung einer Drehleiter plant.

-          Zusammen mit den FW-Kommandanten und dem Kreisbrandrat erfolgen Vorüberlegungen bezüglich der Ausschreibung.

 

Mit Schreiben vom 26.06.2015 teilt der Bürgermeister der Stadt Amorbach folgendes für die Beschaffung einer Drehleiter für den südlichen Landkreis Miltenberg mit:

„Bereits seit längerem diskutieren wir über eine Ersatzbeschaffung der Amorbacher Feuerwehrdrehleiter. Erfreulicherweise hat auch der Markt Schneeberg die grundsätzliche Bereitschaft erklärt diese Investition, welche im Bedarfsfall auch für die Schneeberger Bevölkerung benötigt wird, finanziell zu unterstützen. Hierfür möchte ich mich nochmals vorab herzlich bedanken.

 

Anhand der Vorgespräche wird derzeit von der Mehrheit der Nachbarkommunen eine Verteilung des nicht anderweitig über Zuschüsse bzw. Spenden gedeckten Investitionsbedarfs favorisiert, welche sich auf der Gesamtumlagekraft der Kommunen der Jahre 2009 bis 2014 begründet. Derzeit gehen wir deshalb von folgendem Kostenanfall aus:

 

Investitionsbedarf Drehleiter                                                   690.000 €

(gem. Angebot Magirus, inkl. MwSt., Betrag in HH als Verpflichtungsermächtigung f. 2016 berücksichtigt)

./. Festbetragszuschuss                                                          236.250 €

= verbleibender ungedeckter Bedarf                                      453.750 €

 

Hierbei bitten wir zu beachten, dass das konkrete Ausschreibungsergebnis nicht vorhergesagt werden kann und die 690.000 € nur als grobe Angabe verwendet wird. Außerdem werden momentan evtl. akquirierte Spenden sowie ein möglicher Förderaufschlag (interkommunale Beschaffung) noch nicht in Ansatz gebracht, da diese Deckungsmittel derzeit nicht eindeutig feststehen.

 

Der ungedeckte Bedarf wäre anhand der o.g. Umlagekraft wie folgt aufzuteilen:

Kommune

Umlagekraft*

%-Verteilung

Summe

Amorbach

16.811.000 €

  38,08 %

172.788,00 €

Kirchzell

  9.101.000 €

  20,61 %

  93.517,87 €

Schneeberg

  7.305.000 €

  16,55 %

  75.095,63 €

Weilbach

10.931.000 €

  24,76 %

112.348,50 €

Gesamt

44.148.000 €

100,00 %

453.750,00 €

*Angaben ungeprüft vom Markt Kirchzell übernommen

 

Wir bitten diese Verteilungsmöglichkeit nochmals in Ihrem gemeindlichen Gremium zu diskutieren. Für die weiteren Beschaffungsschritte benötigen wir Planungssicherheit, weshalb wir um schriftliche Mitteilung Ihres internen Abstimmungsprozesses möglichst bis Ende Juli 2015 bitten.

 

Den beiliegenden Vereinbarungsentwurf bitten wir zu sichten, evtl. Änderungswünsche bitten wir mitzuteilen.

 

Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.“

 

 

1. Bgm. Kuhn erinnert, dass sich der Gemeinderat in Schneeberg bereits am 04.02.2015 intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat und damals folgende Beschlüsse gefasst hat:

 

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Drehleiter weiterhin im Eigentum der Stadt Amorbach bleiben soll.

Abstimmungsergebnis:           Ja 12   Nein 0

 

2. Der Marktgemeinderat erklärt sich bereit, sich an den laufenden Betriebskosten durch Übernahme einer von der Stadt Amorbach errechneten Einsatzgebühr pro Einsatzfall zu beteiligen, falls die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht durch Dritte (z.B. Versicherungen) übernommen werden.

Abstimmungsergebnis:           Ja 11   Nein 1

 

3. Der Marktgemeinderat beschließt, sich mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45.000 € an der Neuanschaffung der Drehleiter zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:           Ja 4     Nein 8

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

4. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Finanzierung nach einem einheitlichen Verteilerschlüssel erfolgen soll, welcher von den vier beteiligten Gemeinden gemeinschaftlich erarbeitet werden soll.

Abstimmungsergebnis:           Ja 9     Nein 3

 

 

1. Bgm. Kuhn sagt, wenn nun der Gemeinderat der vorgeschlagenen Vereinbarung zustimmt, dann käme die Verteilung des ungedeckten Finanzbedarfs nach der Umlagekraft der Jahr 2009 – 2014 zum Zuge. Die Marktgemeinde Schneeberg hätte 16,55 % zu übernehmen. Im Berechnungsbeispiel hätte Schneeberg einen Betrag von 75.096 € zu bezahlen.

Auch die anfallenden jährlichen Kosten (z.B. Wartung, Reparaturen, Versicherung, Einweisung, Ausbildung, TÜV, Sonderprüfungen usw.) wären nach dem Umlagekraftschlüssel von 16,55 % von Schneeberg zu übernehmen, es sei denn die jährlichen Kosten liegen unter 2.500 €.

 

Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob er

a) diesem vorgeschlagenen Vereinbarungsentwurf zustimmt oder

b) eine andere Regelung haben möchte.

 

Er erklärt, dass die drei anderen Kommunen lt. Bürgermeistererklärung diese Regelung wünschen. Er hat in der Besprechung dieser Regelung nicht zugestimmt.

 

Gemeindekämmerer Heinz-Peter Grießer erläutert das Berechnungsschema der gemeindlichen Umlagekraft. Sie setzt sich zusammen aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B, der Gewerbesteuer, der Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung des jeweiligen Vorvorjahres, sowie aus 80 % der Schlüsselzuweisungen des jeweiligen Vorjahres. Bei diesen Einnahmearten handelt es sich aus haushaltswirtschaftlicher Sicht um allgemeine Deckungsmittel, die keiner Zweckbindung unterliegen.

Nach Ansicht des Kämmerers stellt die Heranziehung der Umlagekraft als einzige Komponente für die Bemessung des gemeindlichen Zuschusses keinen bedarfsgerechten Maßstab dar, da sich die Anschaffung einer Drehleiter in erster Linie nicht an der Leistungskraft, sondern vielmehr an der Erforderlichkeit orientieren sollte.

Weiterhin ist die Umlagekraft eine jeweilige Momentaufnahme, die vielen Schwankungen unterliegt, insbesondere hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen und der Schlüsselzuweisungen. Unabhängig von der Wahl eines konkreten Bemessungszeitraumes werden sich bei Betrachtung jeder anderen zeitlichen Fixierung teilweise deutliche Unterschiede ergeben.

In dem von den Nachbarkommunen empfohlenen Verteilungsschlüssel nach der Umlagekraft finden auch die in den letzten Jahren von der Stadt Amorbach empfangenen hohen Stabilisierungshilfen keine Berücksichtigung. Ebenso wenig wird darin dem Umstand Rechnung getragen, dass die anzuschaffende Drehleiter als örtliches Rettungsfahrzeug im Eigentum der Stadt Amorbach steht. Der Kämmerer hätte hierfür eine angemessene Vorabbeteiligung der Stadt Amorbach beispielsweise ähnlich des Anteils der Stadt Miltenberg bei der jährlichen Verteilung des Defizits an der Volkshochschule für sinnvoll erachtet.

Schließlich betont Gemeindekämmerer Grießer nochmals, dass es sich bei der Beteiligung an der Finanzierung der Drehleiter um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, und er erinnert daran, dass der Gemeinderat für dieses Vorhaben in der mittelfristigen Finanzplanung einen Betrag in Höhe von 40.000 € für das Jahr 2016 eingestellt hat.

 

1. Bgm. Kuhn sieht zwei Möglichkeiten:

a) man stimmt der vorgelegten Vereinbarung zu oder

b) man gewährt einen Festbetragszuschuss in einer bestimmten Höhe.

Der Bayerische Staat gewährt auch einen Festbetragszuschuss in Höhe von 236.250 €.

 

Folgendes ist für Bürgermeister Kuhn ein Anhaltspunkt zur Berechnung des Festbetragszuschuss für die Anschaffung:

  • Umlagekraft zu 25 %
  • Einwohner zu 25 %
  • Einsatzzahlen der Drehleiter in den letzten 3 Jahren zu 50 %
  • Die Einsatzzahlen spiegeln am besten die Notwendigkeit für die einzelnen Gemeinden
  • Es kommt die unterschiedliche Gebäudestruktur zum Ausdruck (hohe Firmen und besonders hohe Wohngebäude)
  • Einsatzzahlen sind der beste Maßstab für die Nutzung und Verursachung der Kosten und zeigen die Notwendigkeit der Drehleiter am besten

 

Nach diesem Schlüssel würde sich am Berechnungsbeispiel für Amorbach 214.824 €, für Kirchzell 90.995 €, für Schneeberg 45.536 € und für Weilbach 102.395 € ergeben. Er denkt, dass wäre die richtige angemessene Verteilung. Man wollte bei der Besprechung am 09.06.2015 über andere Verteilungsmöglichkeiten nicht mehr sprechen.

Bürgermeister Kuhn schlägt einen Festbetragszuschuss in Höhe von 45.000 € für die Anschaffung der Drehleiter vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Vereinbarungsentwurf nicht zu.

Stattdessen gewährt die Marktgemeinde Schneeberg einen Festbetragszuschuss von 45.000 Euro.

Die Beteiligung an den laufenden Betriebskosten sollte wie bereits vom Gemeinderat beschlossen über eine von der Stadt Amorbach errechnete Einsatzgebühr pro Einsatzfall erfolgen, falls die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht durch Dritte (z.B. Versicherungen) übernommen werden.


Diskussionsverlauf:

GR Lausberger sagt, dass die Gemeinde das letzte Mal der Meinung war, die kleine Lösung zu favorisieren. Jetzt ist man bei der größten Lösung.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, er möchte der Stadt Amorbach nicht vorschreiben, dass sie eine kleinere Drehleiter anschaffen soll.

GR Wöber zeigt sich verwundert über die Unterlagen. Aus der Besprechung ist zu entnehmen, dass Bürgermeister Schwab mit der großen Leiter einverstanden ist, obwohl er sich zuvor für die kleinere Drehleiter ausgesprochen hat. Ihm werden abschlussreife Unterlagen vorgelegt, die er nicht nachvollziehen kann. Er ist immer noch von Anschaffungskosten in Höhe von 530.000 € ausgegangen. Wir wollen eine gemeinsame interkommunale Lösung, dann müssen wir das Thema auch gemeinsam besprechen. Für ihn ist wichtig zu wissen, ob für die OWA und das Altenheim auch eine Drehleiter vorgehalten werden muss.

GR Kiel sagt, dass die Kostenerhöhung durch das Hinzukommen einer Hinterachs-Lenkung verursacht wurde.

1. Bgm. Kuhn meint, dass eine Drehleiter feuerwehrtechnisch eine Bereicherung ist. Es war klar, dass er sich nicht sperren will. Der Gemeinderat muss sich entscheiden. Wenn es keine Mehrheitsmeinung ist, dann muss eine Minderheitsmeinung akzeptiert werden.

GR Speth sieht die Angelegenheit wie GR Wöber. Der Gemeinderat kennt nicht die Meinung der Feuerwehr von Schneeberg, Hambrunn und Zittenfelden. Er fordert zumindest ein Treffen mit den Kommandanten der Feuerwehr und dem Kreisbrandrat.

GR Haas meint, dass im Gemeinderat schon genug über das Thema diskutiert wurde. Heute Abend geht es ums Geld.

GR Lausberger hält es für menschlich, dass sie einen „Mercedes“ gefordert haben. Unabhängig ob sich Schneeberg heute finanziell an der Drehleiter beteiligt, wird Amorbach die Drehleiter kaufen. Schneeberg war sich einig, sich an einer kleineren Lösung finanziell zu beteiligen. Wenn Schneeberg wirklich 45.000 Euro bezahlt, hält er das für mehr als großzügig. Amorbach und Weilbach wollten von vorne herein eine große Lösung. Für Kirchzell kam bei der Besprechung die große Drehleiter nicht in Frage. Jetzt hat sich die personelle Situation verändert, weil sie jetzt auch einen Kreisbrandmeister haben.

1. Bgm. Kuhn vertritt die Meinung, dass die Standortgemeinde bestimmen sollte, welche Drehleiter angeschafft werden soll.

2. Bgm. Repp kommt auf das gemeinsame Gespräch in Amorbach zurück. Amorbach und Weilbach wollten die größere Lösung. Damals wurde gesagt, wenn die OWA die Drehleiter benötigt sollte man darauf dringen, dass sie sich daran beteiligen. Das Kreisaltenheim sollte sich ebenfalls daran beteiligen. Die beteiligten Gemeinden stimmen einem Verteilerschlüssel über die Umlagekraft nicht zu. Die Drehleiter soll als örtliches Fahrzeug bei der Stadt Amorbach bleiben. Die Gemeinde Schneeberg unterstützt die Stadt Amorbach mit einem einmaligen, finanziellen Beitrag von 45.000 €.

GR Speth sagt, die Freien Wähler / Bürgerblock erachten es für wichtig einen gemeinsamen Verteilerschlüssel zu finden. Jedoch ist ihnen der jetzige Verteilerschlüssel zu hoch. Wir haben die Möglichkeit uns mit 16,55 Prozent an einem hochmodernen Menschenrettungsgerät zu beteiligen. Nach wie vor stehen sie zu ihrem Antrag einen einheitlichen Verteilerschlüssel zu finden und eine Beteiligung an der kleinen Drehleiter.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Fakten jetzt so sind. Eine kleine Lösung und einen einheitlichen Verteilerschlüssel gibt es nicht. Er habe einen bedarfsgerechten Maßstab vorgestellt.

GR Lausberger sieht nicht ein, warum andere Gemeinden Schneeberg einen Schlüssel aufstülpen müssen. Wenn es keinen gemeinsamen Schlüssel gibt, dann gibt es halt keinen.

GR Speth sieht einen großen Unterschied darin. Für ihn ist es wichtig, gradlinig zu sein und am Beschluss festzuhalten, sich auf der Basis der kleinen Leiter zu beteiligen.

GR Haas meint, dass der Vorschlag von GR Speth, sich an der kleinen Leiter zu beteiligen, auch kein einheitlicher Verteilerschlüssel ist.

GR Loster zeigt sich enttäuscht über die 100.000 € Mehrkosten der Drehleiter im Schreiben der Stadt Amorbach. Es regt sie auf und es scheint ihr überzogen. Sie kann sich mit dem Vorschlag des Festbetragszuschusses von 45.000 € einverstanden erklären, um das Thema vom Tisch zu haben.

GR Speth ist enttäuscht darüber, dass es nicht möglich ist, dass alle vier Gemeinden eine einheitliche Lösung finden.

GR Wöber sagt, die Positionen sind zu verschieden. Wenn ILEK gelebt werden soll, dann geht das so nicht. Die ganze Vorgehensweise und die Informationspolitik gefällt ihm überhaupt nicht, so können wir nicht zusammenarbeiten. Das ist auch eine Kritik an die anderen Bürgermeister.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass Schneeberg eine eigenständige Gemeinde ist und ihre eigene Entscheidung treffen kann, ansonsten könne man gleich eine Verwaltungsgemeinschaft bilden.