Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In Folge des Beschlusses der Bundesregierung zum Atomausstieg bis 2022, der dem Atomunglück im japanischen Fukushima im März 2011 folgte, entwarf die bayerische Staatregierung das Energiekonzept „Energie Innovativ“. Darin ist als Ausbauziel bis 2021 formuliert, den Strombedarf Bayerns zu 50 % aus regenerativer Energie zu bestreiten, 6-10 Prozent davon sollen aus Windkraft erzeugt werden. Bayernweit wären 1000 bis 1500 Windkraftanlagen erforderlich.

 

Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt, in Teilbereichen des Landschaftsschutzgebietes (bisherige Schutzzone) im „Naturpark Bayerischer Odenwald“ die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Hierzu soll die Verordnung geändert und entsprechende Ausnahmezonen für Windkraftnutzung ausgewiesen werden.

 

Das Zonierungskonzept wurde vom Landschaftsbüro Pirkl – Riedel – Theurer erstellt und das Ergebnis liegt nun vor.

 

Es wurden zwölf Ausnahmezonen mit einer Fläche von 2.252 ha. für Windkraftanlagen ausgewählt.

Kriterien waren:

  • Naturschutzfachliche Kriterien:

            FFH-Gebiete, Biotope, Vogelarten, Fledermausarten, Postkartenmotive usw.

  • Raumordnerische (regionalplanerische) Kriterien

            Wohnbauflächen (Pufferzone von 1.000 m), Einzelgehöfte (500 m)

            Trinkwasserschutzgebiete, Nibelungensteig (800 m)

 

Von den zwölf aufgeführten Gebieten liegen drei Ausnahmezonen in der Gemarkung Schneeberg

  • Bereich 9 – Richtung Beuchen/Zittenfelden/Hettigenbeuern
  • Bereich 10 – Richtung Hambrunn/Hornbach
  • Bereich 11 – Richtung Reichartshausen/Gottersdorf

 

In diesen Gebieten könnten nach Änderung der Verordnung Windräder aufgestellt werden.

 

In Zone 9 wurde die vorläufige Fläche von 275 ha auf 133 ha reduziert (Begründung: Siedlungsentfernung, Biotope, Kulturlandschaft Wildenburg, Wanderfalken, Fledermausvorkommen, Rotmilanvorkommen, Nibelungensteig).

In Zone 10 wurde die vorläufige Fläche von 65 auf 44 ha reduziert (Begründung: Siedlung, insbesondere von Hornbach).

In Zone 11 wurde die vorläufige Fläche von 113 auf 47 ha reduziert (Begründung: Siedlung 1000 m, Rotmilanvorkommen und Kulturlandschaftselement Limes).

 

Die mittleren Windgeschwindigkeiten sind in 160 m Höhe keine Spitzenwerte:

in Zone 9 zwischen 5,5 – 6,5 m/s ,

in Zone 10 zwischen 5,8 – 6,2 m/s und

in Zone 11 zwischen 6,0 – 6,5 m/s.

 

Die Marktgemeinde Schneeberg wird als betroffene Gemeinde gebeten, zu der geplanten Zonierung Stellung zu nehmen. Es können Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen an den Bezirk Unterfranken abgegeben werden.

 

Auffälligkeiten:

a)    Im Bereich 9 – Beuchen wurde eine große Fläche des Steilhanges „Katzenklinge“ einbezogen. Für Windkraftstandorte erscheint diese Fläche ungeeignet.

b)    Im Bereich 11 – Reichartshausen/Gottersdorf wurde eine große Fläche des „Alten Waldes“ nicht einbezogen. Diese liegt auch auf der Ebene und könnte hier noch erweitert werden. 

 

Es stellt sich die Frage, wie die Marktgemeinde / der Marktgemeinderat grundsätzlich zur Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet steht.

Betroffene Bürger aus Baden-Württemberg haben sich in Hornbach und Gottersdorf durch die Ortschaftsräte gegen die Aufstellung von Windrädern ausgesprochen. Auch Hambrunner Bürger sind nicht begeistert. Es wird vermutet, dass ca. 80 % der Bevölkerung keine Windkrafträder haben möchten. Die Standorte seien zu nah am Ortsgebiet, es werden Schattenwurf und Geräusche befürchtet.

 

Das Amt für Landwirtschaft hat Stellungnahmen von Landwirten eingefordert. Laut Bürgermeister Kuhn habe man sich in Beuchen, Hambrunn und Reichartshausen gegen Windräder ausgesprochen.

 

Die Errichtung von Windkraftanlagen in den Ausnahmezonen wird davon abhängig gemacht, dass Gebiete in diesen Zonen durch kommunale Bauleitplanung oder den Regionalplan zur Nutzung der Windkraft bestimmt werden. Es gilt hier ein Aktivierungsvorbehalt! Das bedeutet, dass in den Ausnahmezonen nicht ohne weiteres Windräder aufgestellt werden können. Voraussetzung ist, dass die Kommune eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließt.

Weiterhin gilt die 10-H-Regelung der Staatsregierung in Bayern. Bei einer Höhe von 200 m ist ein Abstand von 2.000 m erforderlich, es sei denn es wird ein Konsens erreicht (Konsenslösung).

 

Alle drei ausgewiesenen Bereiche liegen innerhalb der 10-H-Regelung.

 

Grundsätzlich ist es eine Abwägungsentscheidung:

a)    Eingriff / Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes und Belastungen für die Ortsteile
Wie sehen die betroffenen Bürger in Hambrunn/ Beuchen / Reichartshausen die Aufstellung von Windkrafträdern.

b)    Wirtschaftlichkeit / Einnahmen
Pachteinnahmen der Grundstückseigentümer. Die Gemeinde Schneeberg ist Eigentümer in den drei Bereichen von insgesamt 100 ha. (Bereich 9 ca. 57 ha, Bereich 10 ca. 40 ha und Bereich 11 ca. 3 ha. Fläche)

 

Einige Projektoren haben sich für das Gebiet in Hambrunn interessiert und würden dies gerne weiter verfolgen. Der Gemeinderat war bisher sehr zurückhaltend in der Beurteilung und hat immer auf das Ergebnis des Zonierungsverfahrens gewartet.

 

Der Gemeinderat hat nun die Möglichkeit zur Verordnung Stellung zu nehmen:

a)    zur geplanten Änderung der Verordnung

b)    zur grundsätzlichen Frage, ob in den geplanten Gebieten Windräder aufgestellt werden sollen


Beschluss:


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Gemeinderates diskutieren über die Verspargelung der Landschaft, die Jagd nach der Pacht und die Forderung einer gemeinschaftlichen Aktivität aller Kommunen des Landkreises Miltenberg sowie die Erhaltung der schönen Landschaft. Sie lassen sich vom Vorsitzenden erklären, dass die radikalste Form eine Ablehnung der Änderung der Verordnung sei. Klargestellt wird, dass sich die Gemeinde nichts vergibt, wenn sie heute keine Stellungnahme abgibt. Selbst wenn die Gebiete aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen werden, können ohne Zustimmung der Kommune keine Windräder aufgestellt werden, da dieses die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf. Langfristig geht es um den Ausstieg aus der Atomenergie. Alle Energiequellen sind subventioniert. Alle Gebiete liegen innerhalb der 10-H-Regelung. Gegen die Meinung der Bevölkerung will der Gemeinderat sowieso nichts unternehmen.

 

1. Bgm. Kuhn stellt aus den Äußerungen fest, dass keine große Stellungnahme abgegeben werden soll.