Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.01.2015, lfd.Nr. 0145)

Herr Tilo Röcklein, Kastellstraße 13b, 63924 Kleinheubach, beantragt mit Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren die Änderung der Außenanlage – Stützmauer auf dem Anwesen Fl.Nrn. 2930/9 und 2955. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“. Herr Röcklein hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragt eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung von Stützmauern bis zu einer Höhe von 2,75 Meter. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass auf Grund der starken Neigung des Grundstückes höhere Stützmauern notwendig sind.

Die fehlenden Nachbarunterschriften werden von Herrn Röcklein noch eingeholt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“ wegen der Höhe der Stützmauern von 2,75 Meter stimmt der Marktgemeinderat zu.


Diskussionsverlauf: