Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bayernwerk AG hat vor kurzem den Kindergarten „Regenbogen“ in Schneeberg mit einer Zuwendung über 1.000 € unterstützt. Das Unternehmen verzichtet auf Weihnachtsgeschenke für Kunden, Partner und Geschäftsfreunde und unterstützt stattdessen soziale, karitative und kulturelle Projekte.

Der Kindergarten wird das Geld für Material zur Unterstützung der Geschicklichkeit, sowie der Sinnes- und Bewegungsförderung verwenden.

 

Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, München, stellt die Auszahlung eines Qualitätsbonus plus in Aussicht, wenn die Kommune erklärt, dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Der Qualitätsbonus plus erhöht den Basiswert pro Kind und Jahr. Bei einer drei- bis vierstündigen Nutzungszeit für ein Regelkind mit Gewichtungsfaktor von 1,0 erhöht sich der Basiswert von 982,06 € um 53,69 €. Dies entspricht ca. 5.000 bis 6.000 € pro Jahr für den Kindergarten Regenbogen.

 

Im Februar 2015 fand eine örtliche Prüfung des Kindergartens „Regenbogen“, Schneeberg durch das Landratsamt Miltenberg statt. Die Umbaumaßnahmen im Dachgeschoß sowie die Änderungen für die zweite Krippengruppe sind abgeschlossen. Der Kindergarten erfüllt alle räumlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung und wird insgesamt sehr gut beurteilt.

 

Die Betriebserlaubnis wurde angepasst und für insgesamt 74 Plätze erteilt, davon 50 Plätze für Kinder im Kindergartenalter, wobei eine Überbelegung bis 5 Plätze möglich ist. Im Krippenbereich wird die Anzahl der Plätze um 6 auf 24 Plätze in den zwei Krippengruppen für Kinder unter 3 Jahren erhöht.

 

Eine Plakette „Gefördert durch den Freistaat Bayern“ wurde von Frau Elfriede Häßler, Landratsamt Miltenberg, überreicht.


Beschluss:

Die Marktgemeinde Schneeberg beantragt den Qualitätsbonus plus und erklärt, dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden.


Diskussionsverlauf:

Zur Sprache kommen die Entwicklung des empfohlenen Anstellungsschlüssels von 1:10, wenn mehr Kinder aufgenommen werden, und die Krankheitsfälle beim Kindergartenpersonal. Es soll darauf geachtet werden, dass das Personal nicht überstrapaziert wird. Weiterhin wird auf die nicht beantwortete Frage 4.2. des Prüfberichtes eingegangen: Ist dem besonderen Schutzbedürfnis der Kinder Rechnung getragen? Wurden die Sicherheitsregeln entsprechend der UVV „Kindertageseinrichtungen“ eingehalten?

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die UVV eingehalten wurden und das der Anstellungsschlüssel jeden Monat errechnet wird.