Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 12.12.2014, lfd.Nr. 0129)
Die Eheleute Sabrina und Marco Welzenbach, Weinbergstr. 18, 63936
Schneeberg, haben am 03.02.2015 einen Änderungsantrag zu einem beantragten
Verfahren: Wohnhausneubau, Fl.Nrn.
4406 und 4414, Im Mühlfräulein 6 – bei der Gemeinde eingereicht.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Im Mühlfräulein II“. Nach Prüfung des Bauantrages Nr.
51-602-B-644-2014-1 durch das Landratsamt Miltenberg wurde eine Überarbeitung
gefordert.
Der Änderungsantrag enthält einen Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Überschreitung
der Baugrenze zur Talseite um maximal einen Meter im Bereich des Erkers
auf eine Länge von 3,5 Meter
- Abweichung
der Dachneigung auf 35°
- Traufhöhe straßenseitig
Aus der Begründung geht hervor, dass das Bauvorhaben städtebaulich
vertretbar ist, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt. Außerdem
ist der Begründung zu entnehmen, dass in diesem Baugebiet bereits Befreiungen
bezüglich Baugrenze und Dachneigung erteilt wurden.
Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen
für Kraftfahrzeuge wird mit zwei Stellplätzen erfüllt.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg
weiterzuleiten.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Änderungsantrag. Einwendungen
werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt
Miltenberg weiterzuleiten. Mit der Abweichung und den Befreiungen besteht
Einverständnis.