Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 12.12.2014, lfd.Nr. 0129)

Die Eheleute Sabrina und Marco Welzenbach, Weinbergstr. 18, 63936 Schneeberg, haben am 03.02.2015 einen Änderungsantrag zu einem beantragten Verfahren: Wohnhausneubau, Fl.Nrn. 4406 und 4414, Im Mühlfräulein 6 – bei der Gemeinde eingereicht.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Im Mühlfräulein II“. Nach Prüfung des Bauantrages Nr. 51-602-B-644-2014-1 durch das Landratsamt Miltenberg wurde eine Überarbeitung gefordert.

 

Der Änderungsantrag enthält einen Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan:

 

  • Überschreitung der Baugrenze zur Talseite um maximal einen Meter im Bereich des Erkers auf eine Länge von 3,5 Meter
  • Abweichung der Dachneigung auf 35°
  • Traufhöhe straßenseitig

 

Aus der Begründung geht hervor, dass das Bauvorhaben städtebaulich vertretbar ist, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt. Außerdem ist der Begründung zu entnehmen, dass in diesem Baugebiet bereits Befreiungen bezüglich Baugrenze und Dachneigung erteilt wurden.

Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit zwei Stellplätzen erfüllt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Änderungsantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Mit der Abweichung und den Befreiungen besteht Einverständnis.