Beschluss: Mehrfachbeschluss

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.01.2015, lfd.Nr. 0147)

Das Schreiben der Stadt Amorbach vom 05.09.2014 wurde in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2014 bekannt gemacht. Es fanden in der Zwischenzeit eine ganze Reihe Gespräche statt.

 

Am 12.01.2015 fand eine interne Besprechung im Feuerwehrhaus in Amorbach, zusammen mit Kreisbrandrat Meinrad Lebold, den Bürgermeistern, Gemeinde- und Stadträte sowie den Feuerwehrvertretern von Amorbach, Kirchzell, Weilbach und Schneeberg statt, um Fragen zu klären und den Informations- und Meinungsaustausch zu ermöglichen.

 

Für alle wurde deutlich, dass eine Drehleiter große Vorteile und Möglichkeiten für die Brandbekämpfung bringt und die Sicherheit der Bevölkerung und der Feuerwehrleute erhöht. Auch ist klar, dass nicht jede einzelne Gemeinde eine Drehleiter haben kann.

 

Von den Bauvorschriften abgeleitet ist eine Drehleiter dann erforderlich, wenn bei Gebäuden ohne einen zweiten Rettungsweg eine Brüstungshöhe von 8 m überschritten wird. In Schneeberg befinden sich keine Gebäude, die diese Höhe überschreiten. Mit der Anschaffung des neuen Löschfahrzeuges wurde eine dreiteilige Schiebeleiter mit einer Gesamtlänge von 14 m und einer Aufstiegshöhe von 12 m erworben, die eingesetzt werden kann.

 

Der Staat unterstützt die Anschaffung von Drehleitern mit einem Zuschuss. Gleichzeitig wird jedoch auch die Pflicht vom Staat auferlegt, die Drehleiter bei den Nachbargemeinden im Umkreis von 10 km einzusetzen. Für die geplante Anschaffung der Drehleiter DLA (K) 23/12 gewährt der Staat einen Zuschuss in Form eines Festbetrages von 192.500 €. Die Kosten der Anschaffung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 530.000 €. Damit sind noch ca. 340.000 € zu finanzieren.

 

Weiterhin besagen die Vorschriften und Festlegungen, dass die Drehleiter ein „örtliches Rettungsfahrzeug“ ist. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Wäre es ein „überörtliches Rettungsfahrzeug“, das für mehrere Kommunen bzw. für den ganzen Landkreis eingesetzt wird, dann hätte auch der Landkreis die Pflicht, sich an der Finanzierung zu beteiligen, bzw. die Kosten zu übernehmen.

 

Aufgrund der derzeitigen Schuldenlast wünscht sich die Stadt Amorbach eine finanzielle Beteiligung der umliegenden Gemeinden an der Beschaffung und Unterhaltung einer neuen Drehleiter. Es wird vorgeschlagen, die Drehleiter als gemeinschaftliches Eigentum anzuschaffen und die Kosten nach dem Verhältnis der Einwohner zu verteilen.

 

Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind sich einig, dass grundsätzliche die Bereitschaft zur Beteiligung an der Anschaffung der Drehleiter besteht und dass der Markt Schneeberg einen fairen Beitrag dazu leisten möchte. Der Gemeinderat ist mit dem vorgeschlagenen Verteilerschlüssel nach Einwohner nicht einverstanden und ist dafür, dass die Drehleiter auch weiterhin im Eigentum der Stadt Amorbach verbleibt. Die benachbarten Feuerwehren können sich je nach Wille und Fähigkeit Kenntnisse über die Bedienung der Drehleiter aneignen und bei einem Einsatz mithelfen.

 

Heute ist zu entscheiden:

  • Eigentumsfrage
    Bleibt die Drehleiter weiterhin wie bisher im Eigentum der Stadt Amorbach oder soll sie gemeinsames Eigentum von Amorbach, Kirchzell, Weilbach und Schneeberg werden, wie im Schreiben der Stadt Amorbach vorgeschlagen?

 

  • Beteiligung an den Kosten der Neuanschaffung
    (die bisherige Drehleiter wurde von der Stadt Amorbach bezahlt)

    • Beteiligung an der Anschaffung
      • Verteilungsschlüssel nach Einwohner
      • Verteilungsschlüssel nach Umlagekraft, nach Gewerbesteuereinnahmen, nach Anzahl der Einsätze (in den letzten drei Jahren)
      • frei festgelegter Investitionszuschuss (Festbetrag)

 

    • Beteiligung an den laufenden Betriebskosten
      • Verteilungsschlüssel nach Einwohner
      • Verteilungsschlüssel nach Anzahl der Einsätze 
        • nach Stichwortalarmplan notwendig, d.h. Alarm über Zentrale mit Anforderung der Drehleiter
        • von der Feuerwehr Amorbach selbst veranlasst
        • von der Gemeinde selbst bzw. von Privaten gewünscht 

 

Laut Aufstellung der Stadt Amorbach wurde die Drehleiter 32-mal in den letzten 3 Jahren eingesetzt und zwar in folgenden Einsatzorten:

§  18 x in Amorbach

§    7 x in Weilbach

§    6 x in Kirchzell und

§    1 x in Schneeberg

 

1. Bgm. Kuhn schlägt folgende Beschlussempfehlung vor:

a)    Die Drehleiter soll weiterhin im Eigentum der Stadt Amorbach verbleiben.

b)    Der Markt Schneeberg beteiligt sich mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 40.000 € bei der Neuanschaffung.

c)    Der Markt Schneeberg erklärt sich bereit, sich an den laufenden Betriebskosten durch Übernahme einer von der Stadt Amorbach errechneten Einsatzgebühr pro Einsatzfall zu beteiligen, falls die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht durch Dritte (z.B. Versicherungen) übernommen werden.

 

3. Bgm. Pfeiffer sagt, um langfristig die Sicherheit und die Versorgung der Bürger zu gewährleisten, sehen es die FW/Bürgerblock Schneeberg als ihre Pflicht an, mit den Nachbargemeinden eng zusammen zu arbeiten. Deshalb stellen sie folgenden Antrag zur Finanzierung, Anschaffung und Betrieb einer neuen Drehleiter im Amorbacher Raum:

1.    Die finanzielle Beteiligung soll sich an den Kosten der kleineren Variante 18/12 orientieren, da die große Drehleiter 23/12 in den drei Nachbargemeinden Amorbachs nicht gebraucht wird.

2.    Die Finanzierung soll nach einem einheitlichen Verteilerschlüssel erfolgen, der von den vier beteiligten Gemeinden gemeinschaftlich erarbeitet werden soll (z.B. nach Umlage, Einwohnerzahl, etc.).

3.    Dieser dann festgelegte Verteilerschlüssel soll ohne Ausnahme für alle beteiligen Gemeinden gelten.

4.    Die Drehleiter soll in Amorbacher Besitz bleiben. Der Besitzer sollte die Kosten für Wartung und Instandhaltung stellen sowie die Personalausbildung organisieren.

5.    Die Kosten für die turnusmäßige 10-jährige Generalüberholung der Drehleiter sollen nach dem festgelegten Verteilerschlüssel mitgetragen werden.

6.    Die Betriebskosten für Einsätze sollen auf die aktuellen Einsätze umgelegt und abgerechnet werden.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates diskutieren über die Höhe des vorgeschlagenen einmaligen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 40.000 €. Ein Teil des Gemeinderates möchte auf jeden Fall keinen Sonderweg gehen und spricht sich für die Finanzierung nach einem einheitlichen Verteilerschlüssel für alle beteiligten Gemeinden aus. Angesprochen wird nochmal das Einsatzspektrum der Drehleiter, die Kosten für die eigene Feuerwehr in Schneeberg und den Ortsteilen Hambrunn und Zittenfelden, die persönliche Mannausrüstung und die Kostenreduzierung für die kleinere Drehleiter sowie die verschiedenen Verteilerschlüssel.

 

1. Bgm. Kuhn kann sich nicht vorstellen, dass die beteiligten Gemeinden immer gemeinsam entscheiden und hält es auch nicht für geschickt, da er die Gefahr einer Bezugnahme bei späteren Entscheidungen sieht. Der Gemeinderat entscheidet in Schneeberg allein für seine Gemeinde. Er denkt, die Meinung der Gemeinderäte liegt gar nicht so weit auseinander in Bezug auf die Punkte Eigentum der Stadt Amorbach und laufende Betriebskosten pro Einsatz.

 

In der weiteren Diskussion im Gemeinderat geht es um die schlechte Erfahrung mit Verteilerschlüsseln, die Frage, ob der Wert der alten Drehleiter gegengerechnet werden kann, mögliche Beteiligungen von Firmen an der Beschaffung und die Festlegung einer Obergrenze als Verhandlungsspielraum für Bürgermeister Kuhn.

 

3. Bgm. Pfeiffer sagt, wir können in dieser Situation einmal zeigen, dass wir zusammen eine Drehleiter anschaffen, dann können wir auch zusammen die Verteilung erarbeiten. Er wird von seinem Antrag nicht abweichen, um vorab ein gemeinsames Gespräch über die Verteilung zu erarbeiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Drehleiter weiterhin im Eigentum der Stadt Amorbach bleiben soll.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Der Marktgemeinderat erklärt sich bereit, sich an den laufenden Betriebskosten durch Übernahme einer von der Stadt Amorbach errechneten Einsatzgebühr pro Einsatzfall zu beteiligen, falls die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht durch Dritte (z.B. Versicherungen) übernommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 11   Nein 1

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt, sich mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45.000 € an der Neuanschaffung der Drehleiter zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 4     Nein 8

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Finanzierung nach einem einheitlichen Verteilerschlüssel erfolgen soll, welcher von den vier beteiligten Gemeinden gemeinschaftlich erarbeitet werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 9     Nein 3