Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Sabrina und Marco Welzenbach, Weinbergstr. 18, 63936 Schneeberg, beabsichtigen den Wohnhausneubau auf dem Grundstück Im Mühlfräulein 6, Fl.Nrn. 4406 und 4414 der Gemarkung Schneeberg.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Im Mühlfräulein II“. Es wird ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan gestellt:

 

  • Überschreitung der Baugrenze zur Talseite um einen Meter im Bereich des Erkers auf eine Länge von 3,5 Meter
  • Abweichung der Dachneigung auf 38°
  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Überschreitung der Traufhöhe

 

Aus der Begründung geht hervor, dass das Bauvorhaben städtebaulich vertretbar ist, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Es fehlen die Unterschriften der Nachbarn Wolfgang und Edeltraud Gräser, die noch nachgereicht werden.

Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit zwei Stellplätzen erfüllt.

Der Bauantrag ist zu Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Mit der Abweichung und den Befreiungen besteht Einverständnis.