Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Firma Helmut Adler GmbH, Rippberger Str. 30, 63936 Schneeberg, reicht einen Bauantrag zur Errichtung einer Überdachung, einer Unterstellhalle für nicht motorisierte Fahrzeuge, einer Stützwand und eines Zaunes ein. Sie beantragt nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO eine Abweichung für die Stützwand mit Zaun (1.00 m hoch) teilweise über 2.00 m hoch und für die teilweise Überschreitung der Abstandsfläche. Als Begründung wird genannt:

Die Lage der seit ca. 40 Jahren bestehenden und noch nicht genehmigten Stützwand (ca. 30 m lang – Restlänge ist genehmigt) wurde mit dem Vater der Besitzerin des Grundstückes Fl.Nr. 1005/1 festgelegt. Die Höhe ist geländebedingt notwendig. Der defekte Drahtzaun (0,80 m hoch) wurde mit einem Maschendrahtzaun ausgetauscht. Aus Unfallverhütungsvorschriften wurde dieser mit einer Höhe von 1,00 m verarbeitet. Die Überdachung vor dem Werkstattgebäude sowie die Unterstellhalle für nicht motorisierte Fahrzeuge wurden ebenfalls vor über 40 Jahren gebaut. Durch die Berechnung der Abstandsflächen ergeben sich Überlagerungen auf die Nachbargrundstücke. Außer der Besitzerin des Mühlbaches (Fl.Nr. 1005/1) wurde das nachbarschaftliche Einverständnis eingeholt.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.

Die Unterschriften der Nachbarn Wöber Gertrud und der Überlandwerk Unterfranken AG wurden nicht eingeholt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.