Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Hartmut und Martha Beck, Im Küsterlein 2, 63936 Schneeberg, beabsichtigen den Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4658 der Gemarkung Schneeberg.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Im Mühlfräulein II“.

Es wird ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan gestellt:

  • Überschreitung der Baugrenze
  • Überschreitung der festgesetzten Höhe für Garagen: 3,0 m
  • Nichteinhalten der festgesetzten Dachform für Garagen: Pultdach
  • Überschreitung der festgesetzten Dachneigung für Garagen: 8°
  • Einbau von Dachgauben in Garagen: nicht vorgesehen

Aus der Begründung geht hervor, dass der B-Plan nicht mehr der Realität entspricht, der geplante Wendehammer auf dem Baugrundstück nicht mehr gebaut wird, die Straße wurde lediglich als Zufahrt der Flurstücke 4638 und 4639 errichtet. Das Wohnhaus und die bestehende Garage wurden bereits teilweise bzw. komplett außerhalb des Baufensters errichtet. Die bestehende Garage entspricht schon nicht den Festsetzungen des B-Plans. Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt.

Weiterhin wird eine Abweichung gemäß Art 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO wegen minimaler Überdeckung von Abstandsflächen des bestehenden Wohnhauses und der neu geplanten Garage beantragt.

Begründet wird dies, da beide Gebäude auf demselben Grundstück liegen und demselben Eigentümer gehören. Der Brandschutzabstand von 5,0 Meter kann eingehalten werden.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Es fehlt die Unterschrift des Nachbarn, Fl.Nr. 4642, der durch die Gemeinde benachrichtigt wurde. Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit vier Stellplätzen erfüllt.

Der Bauantrag ist zu Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Mit der Abweichung und den Befreiungen besteht Einverständnis.