Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat dem regionalen Planungsverband – Bayerischer Untermain Region 1 – vorgeschlagen, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in die Planung einzubeziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass in unserer wasserarmen und von geologischen Besonderheiten geprägten Region einem wirksamen Schutz der Trinkwasservorkommen hohes Gewicht zukommt. Die Einzugsgebiete der Wasservorkommen bedürfen in vielen Fällen einer Sicherung, die über die räumlich eng gefassten Wasserschutzgebiete hinausgehen, so die Meinung der Wasserwirtschaftsverwaltung. Für Schneeberg hat man zwischen den beiden Wasserschutzgebieten von Brunnen I und Brunnen II ein Vorranggebiet eingezeichnet. In den Vorranggebieten kommt dem vorbeugenden Trinkwasserschutz gegenüber anderen raumbedeutsamen, aber mit dem vorbeugenden Trinkwasserschutz nicht zu vereinbarenden Nutzungen Vorrang zu.

Bei dem Entwurf des WSG-Konzeptes einschließlich der Bernhardsbrunnenquelle ist diese Fläche als WSG Zone II ausgewiesen worden. Weiterhin hat man für Schneeberg ein Vorbehaltsgebiet nordwestlich des WSG von Brunnen II eingezeichnet. In dem Vorbehaltsgebiet ist dem Trinkwasserschutz bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.

Laut Wasserwirtschaftsverwaltung führen die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu keinen Einschränkungen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, für die vorhandene Bebauung und auch nicht bei der Ausweisung von Baugebieten, soweit damit nicht bauliche Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotential durch wassergefährdende Stoffe ermöglicht werden.

Es handelt sich um einen Vorschlag, zu welchem den Kommunen Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg stimmt dem Entwurf für die Fortschreibung des Regionalplans der Region Bayerischer Untermain; Kapitel B XI „Wasserwirtschaft“, insbesondere Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserversorgung nicht zu. Der Marktgemeinderat wird sich hierzu erst dann äußern, wenn die Wasserschutzgebiete endgültig festgelegt sind.


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Kuhn ist der Meinung, dass nichts gegen diese Vorschläge im Regionalplan spricht,
da hier dem Schutz der Bernhardsbrunnenquelle bereits jetzt Rechnung getragen wird.

Der Marktgemeinderat erkundigt sich, warum die Marsbachquelle im Rippberger Tal im Regionalplan nicht ausgewiesen ist. Derzeit befindet sich der Markt Schneeberg in einem schwebenden Verfahren, da das Wasserschutzgebiet noch nicht festgelegt ist. GR Loster möchte wissen, wie viel m² Gesamtfläche im Landkreis Miltenberg als Wasserschutz ausgewiesen ist und wie viel Prozent der Fläche durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete dazukommen. Die Mitglieder des Marktgemeinderates sprechen sich in der Diskussion dafür aus, derzeit einer Fortschreibung des Regionalplans nicht zuzustimmen und zu warten bis die Wasserschutzgebiete in Schneeberg festgelegt sind.