Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 30.07.2014, lfd.Nr. 0049.5)

Mit Schreiben vom 29.09.2014 übersendet das Landratsamt Miltenberg die Neufassung der Zweckvereinbarung zur Erfassung von Grünabfällen im Landkreis Miltenberg.

1. Bgm. Kuhn stellt fest, dass die neue Regelung einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 12 € je Stunde enthält, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Bedingungen:

  • Einzäunung
  • Festgelegte Öffnungszeiten:
    Mindestöffnungszeiten bei Gemeinden unter 4.000 Einwohner
    Im Winter an 22 Wochenenden jeweils 2 Stunden und im Sommer an 30 Wochenenden jeweils 8 Stunden. Das entspricht bei 44 Stunden im Winter und 240 Stunden im Sommer einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 3.408 €, den der Landkreis an die Gemeinde bezahlen würde.
    Die Gemeinden setzen die Öffnungszeiten selbst fest. Diese können auch jährlich je nach Witterung festgesetzt werden. Allerdings müssen ausreichende Anlieferungszeiten für die Bürger, insbesondere an Wochenenden, zu Verfügung stehen.

                       

Problembereiche:

  • Gebührenfreie Anlieferung nur für Bewohner angeschlossener Grundstücke, d.h. nicht für auswärtige Nutzer
  • Nicht für Grundstücke, die nur über eine Gewerbepflichttonne angeschlossen sind
  • Anlieferung durch Gewerbebetriebe aus ihrer eigenen gewerblichen Tätigkeit sind nicht zulässig
  • Qualität der Sortierung nach holzartigen und krautigen Abfällen

 

Mit Schreiben vom 09.09.1014 wurde der Gemeinde vom Landratsamt Miltenberg mitgeteilt, dass die Gemeinde auf dem Grüngutplatz in Schneeberg einen neuen Grünabfallcontainer mit einem reduzierten Fassungsvolumen von 15 m³ bekommt. Dieser Container hat eine seitliche Einwurfhöhe von ca. 1,23 m und kann somit auch seitlich befüllt werden. Die Gemeinde wird sich bemühen, einen günstigeren Standort für den Container zu finden.

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates liegen die beiden Schreiben des Landratsamtes Miltenberg und die Zweckvereinbarung in Ablichtung vor.

 

1. Bgm. Kuhn schlägt vor, diese Zweckvereinbarung nicht zu unterzeichnen, da die Einzäunung des vorhandenen Platzes Schwierigkeiten mit sich bringt. Die Gemeinde hat derzeit einen optimalen Platz in Bezug auf die Entfernung vom Ort und dementsprechend keine Geruchsbelästigungen. Die Bürgerinnen und Bürger sind zufrieden, dass sie jederzeit Grünabfälle abliefern können. Den einzigen Nachteil sieht Bürgermeister Kuhn in der Zufahrt bei häufigen Niederschlägen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat verzichtet vorerst auf den Abschluss der neuen Zweckvereinbarung zur Erfassung von Garten- und Grünabfällen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Miltenberg.


Diskussionsverlauf:

GR Wöber freut sich über den neuen Container, da der alte seiner Meinung nach nicht zu befüllen war. Er hält es für schwierig, die Zweckvereinbarung zu erfüllen und schlägt vor, die Bürger für die Trennung der Abfälle zu sensibilisieren, um somit eine Unterstützung zu erreichen.

GR Speth sagt, so lange dort kein Sondermüll abgeladen wird, begrüßt er die Freiheit, Grünabfälle zu jeder Zeit anzuliefern. Er schlägt ebenfalls die Sensibilisierung der Bürger vor.

2. Bgm. Repp spricht sich auch dafür aus, den Grüngutplatz offen zu lassen. Bürger sollen durch Abtrennung und Schilder über die Sortierung informiert werden.

1. Bgm. Kuhn schlägt organisatorische Maßnahmen vor, um die Sortierung der Abfälle zu erleichtern.