Sachverhalt:
Am 15.09.2014 hat Herr Dipl. Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten
zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche
Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2013 durchgeführt.
Der Jahresabschluss 2013
weist folgende Summen aus:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.649.657,84 €
Jahresverlust lt. Bilanz 60.019,57 €
Jahresverlust lt. Gewinn-
und Verlustrechnung 60.019,57
€.
Der Jahresverlust 2013 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich
verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen
Bundesbank).
Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2013 eine
Steuerrückerstattung in Höhe von 7.620,12 €, da durch die Baumaßnahme
„Rückspülbecken am Wasserwerk“ sowie für Hausanschlüsse ein Vorsteuerüberhang
ermittelt wurde. Zudem stand noch aus dem Sachbuch des Vorjahres Vorsteuer in
Höhe von 671,53 € aus. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern
aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.
Im Sachbuch 2013 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von
3.328,70 € enthalten. Diese werden in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige
Vorsteuer ausgewiesen.
Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine
Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen
steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde,
fiel keine Körperschaftssteuer an.
Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich
von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus
Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse
steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen
angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht
kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung
von Körperschaftssteuer zu rechnen.
Die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2012 von 2,00 €/m³ auf 2,60 €/m³ war
aufgrund der zurückliegenden Baumaßnahmen dringend geboten, reicht jedoch für
einen kostendeckenden Betrieb nicht aus. Das Ergebnis hat sich 2013 gegenüber
dem Vorjahr wieder verschlechtert, da aufgrund rückläufiger Wasserverkaufsmengen
Mindereinnahmen zu verzeichnen waren, während die Aufwendungen unverändert
geblieben sind. Insgesamt hat sich der steuerliche Jahresverlust um ca. 9.000 €
auf 60.000 € erhöht. Demzufolge war im Jahre 2014 eine weitere Gebührenerhöhung
unumgänglich.
Hinsichtlich der Wasserverluste ist festzustellen, dass sie sich im
Jahre 2013 mit 19,5 % in etwa auf dem Vorjahresniveau bewegen, jedoch in beiden
Jahren als zu hoch angesehen werden.
Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem
KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr
ziehen.
Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin
banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der
Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu
vollziehen.
Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der
Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.
Beschluss:
a)
Der
Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
Summen:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.649.657,84 €
Jahresverlust lt. Bilanz 60.019,57 €
Jahresverlust lt. Gewinn- und
Verlustrechnung 60.019,57 €
wird hiermit festgestellt.
b)
Der
Jahresverlust 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Verbindlichkeiten
bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
(in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124
der Deutschen Bundesbank).