Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 15.09.2014 hat Herr Dipl. Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2013 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2013 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                     1.649.657,84 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                   60.019,57 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           60.019,57 €.

Der Jahresverlust 2013 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2013 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 7.620,12 €, da durch die Baumaßnahme „Rückspülbecken am Wasserwerk“ sowie für Hausanschlüsse ein Vorsteuerüberhang ermittelt wurde. Zudem stand noch aus dem Sachbuch des Vorjahres Vorsteuer in Höhe von 671,53 € aus. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2013 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von 3.328,70 € enthalten. Diese werden in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2012 von 2,00 €/m³ auf 2,60 €/m³ war aufgrund der zurückliegenden Baumaßnahmen dringend geboten, reicht jedoch für einen kostendeckenden Betrieb nicht aus. Das Ergebnis hat sich 2013 gegenüber dem Vorjahr wieder verschlechtert, da aufgrund rückläufiger Wasserverkaufsmengen Mindereinnahmen zu verzeichnen waren, während die Aufwendungen unverändert geblieben sind. Insgesamt hat sich der steuerliche Jahresverlust um ca. 9.000 € auf 60.000 € erhöht. Demzufolge war im Jahre 2014 eine weitere Gebührenerhöhung unumgänglich.

Hinsichtlich der Wasserverluste ist festzustellen, dass sie sich im Jahre 2013 mit 19,5 % in etwa auf dem Vorjahresniveau bewegen, jedoch in beiden Jahren als zu hoch angesehen werden.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
   Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                  1.649.657,84 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                60.019,57 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung     60.019,57 €
   wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2013 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
   (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).