Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 19.07.2013, lfd.Nr. 0878)

Im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens hat die Marktgemeinde Schneeberg die Möglichkeit, zu den Planungen des Teilregionalplans Windenergie Stellung zu nehmen. Der Entwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst den Textteil mit den Plansätzen und Begründungen, den Umweltbericht und die Karte mit den geplanten Vorranggebieten für die regionalbedeutsame Windenergienutzung. Die Anregungen sind bis spätestens 03.11.2014 einzureichen.

 

Da der Geltungsbereich des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar direkt an die Region Bayerischer Untermain angrenzt, wird dieser auch mit dem Regionalen Planungsverband „Bayerischer Untermain“ abgestimmt. Der Planungsverband „Bayerischer Untermain“ gibt den unmittelbar betroffenen Verbandsmitgliedern die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 29.10.2014. Zu den unmittelbar betroffenen Gemeinden zählt der Markt Schneeberg.

 

Die von Schneeberg am nächsten gelegenen Vorranggebiete für Windenergienutzug werden zwischen Rippberg/Walldürn/Glashofen (NOK-VRG10-W und NOK-VRG11-W) sowie Hettigenbeuern/Stürzenhardt/Hainstadt (NOK-VRG12-W und NOK-VRG08-W) ausgewiesen.

 

Es gilt festzustellen, dass im unmittelbaren Grenzbereich sowohl in Richtung Hornbach als auch in Richtung Gottersdorf keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf Baden-Württembergischer Seite ausgewiesen werden. Die Ortschaftsräte in Hornbach und in Gottersdorf haben sich dagegen ausgesprochen im Grenzbereich zu Schneeberg Windenergieanlagen zu errichten.

 

Im Rahmen des Zonierungsverfahrens des Bezirks Unterfranken und der Regierung von Unterfranken sind auf bayerischer Seite die Flächen in Richtung Hornbach und Gottersdorf als „vertieft zu untersuchende Flächen“ ausgewiesen und werden möglicherweise als Vorranggebiete für Windkraftenergie als geeignet beurteilt, obwohl sie im Landschaftsschutzgebiet des Bayerischen Odenwaldes liegen.

 

1. Bgm. Kuhn erkundigt sich, ob die Mitglieder des Marktgemeinderates eine Stellungnahme zum Regionalplan Rhein-Neckar zur Windenergie abgeben möchten. Wenn ja, welche?


Beschluss: