Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 05.11.2013, lfd.Nr. 0933)

Mit Schreiben vom 05.09.2014 teilt die Stadt Amorbach, Bürgermeister Peter Schmitt, folgendes mit:

„Feuerwehren sind kommunale Einrichtungen. Gemäß des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind sie für den abwehrenden Brandschutz und für den technischen Hilfsdienst zuständig.

Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, benötigen Feuerwehren eine entsprechend ihres Aufgabenspektrums besondere technische Ausstattung. Dazu gehört ein aufwendiger Fuhrpark und Geräteausstattung. Die staatliche Förderung soll den Kommunen ermöglichen, die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen und diese in Feuerwehrgerätehäusern unterzubringen.

Untersuchungen haben ergeben, dass die Drehleiter der Stadt Amorbach, welche auch zu jeden Einsätzen der Nachbarkommunen Kirchzell, Schneeberg und Weilbach über die ILS alarmiert wird, im Leiterpark sowie auch dem Fahrzeug sehr marode ist. Nur mit kostenträchtigen Reparaturen könnte man evtl. erreichen, dass das 34 Jahre alte Fahrzeug nochmals für eine gewisse Zeit genutzt werden kann, doch das „Aus“ bleibt in Sicht. Die Beschaffung einer Drehleiter ist nach unserer fachlichen Einschätzung und allen Abwägungen wichtig und zeitlich nicht mehr länger aufschiebbar.

Drehleitern dienen in erster Linie der Menschenrettung. Und zwar der Rettung von Menschen aus Gebäuden nicht mehr geringer Höhe. Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume im Sinne des Art. 45 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) möglich sind, an einer Stelle mehr als 7 Meter über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegt (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO). Das Maß von 7 Meter über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche für Gebäude geringer Höhe orientiert sich dabei an dem Einsatzbereich der tragbaren vierteiligen Feuerwehrsteckleiter, über die jede Feuerwehr in Bayern verfügt. Mit anderen Worten: Mittels der vierteiligen Feuerwehrsteckleiter kann die Feuerwehr lediglich Personen aus den unteren Etagen eines mehrstöckigen Hauses retten. Für die Rettung von Personen aus den oberen Stockwerken bedarf es einer Drehleiter.

Sollte bzw. muss sich eine Kommune entschließen, eine Drehleiter zu beschaffen, so sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sie gegebenenfalls diese Last auf mehrere Schultern verteilen kann. Die Kommunen sind nur bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zum Erhalt der Feuersicherheit verpflichtet (Art. 1 Abs. 2 BayFwG). Reicht die Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht aus, so sollte sie versuchen, die Aufgaben in kommunaler Zusammenarbeit zu erfüllen (Art. 57 Abs. 3 Gemeindeordnung). Je nach den Verhältnissen vor Ort bieten sich sogenannte Pool-Lösungen an. Das bedeutet: Mehrere Gemeinden halten eine gemeinschaftlich angeschaffte Drehleiter vor. Diese Lösung wurde im Landkreis Miltenberg bereits mehrmals in Solidargemeinschaft praktiziert.

Im Rahmen der Erstellung unseres gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der Odenwaldallianz wurde eine gemeinsame Beschaffung einer Drehleiter bereits mehrmals thematisiert. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung des Amorbacher Raums stellte Kreisbrandrat Meinrad Lebold hierfür eine Kostenaufteilung vor. Unsere kommunalpolitische Pflichtaufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit der Bürger an oberster Stelle steht. Dass diese Sicherheit der Bürger Geld kostet, ist unbestritten, aber der Schaden, der durch die Nichtbeschaffung von notwendigem Fuhrpark der Feuerwehren entstehen kann, ist erheblich größer. Aufgrund der derzeitigen Schuldenlast, welche die Stadt zu tragen hat, kann sie alleine die Drehleiter, welche ebenfalls der gesamten Region dient, nicht vorhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich im Hinblick auf Art. 57 Abs. 3 Gemeindeordnung an Sie appellieren, den gemeinsamen Beschaffungsweg mitzutragen.

Die Leistungen welche die Stadt Amorbach für das städtische Karl Ernst Gymnasium, die derzeitige alleinige Errichtung der schulischen Außensportanlagen sowie für das Freibad alleine finanziert, aber alle anderen davon partizipieren, denke ich dürften unumstritten sein.

Unser Vorschlag geht nun dahin, die Beschaffung der Drehleiter DLA (K) Gelenkleiter 23/12 nach EN 14043 im nächsten Haushaltsjahr gemeinsam zu beschaffen. Die Kostenaufteilung sollte sich adäquat an der Vereinbarung zur Beschaffung einer Drehleiter der Südspessartgemeinden Altenbuch, Collenberg, Dorfprozelten, Faulbach und Stadtprozelten richten.

Über eine wohlwollende Prüfung und Zustimmung unseres Antrages würde ich mich freuen.“

 

Dem Antrag der Stadt Amorbach ist die Vereinbarung der Südspessartgemeinden, eine Kostenaufstellung, eine Übersicht über Drehleiterstützpunkte im Landkreis Miltenberg und eine Stellungnahme des LandesFeuerwehrVerbandes Bayern beigefügt. Die Unterlagen liegen den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Ablichtung vor.

 

1. Bgm. Kuhn spricht von einer umfassenden Problematik mit der sich der Gemeinderat schon beschäftigt hat. Geprüft werden muss, inwieweit Schneeberg eine Drehleiter benötigt und er denkt, dass weitere Gespräche mit der örtlichen Feuerwehr notwendig sind.


Diskussionsverlauf:

GR Wöber ist der Meinung, wenn ein Fahrzeug gebraucht wird, kann der Weg nur zu einem Neufahrzeug gehen. Er denkt hier nicht nur an Schneeberg, sondern auch an die Schulen und Altenheime in denen Schneeberger Bürger untergebracht sind. Man muss sich zusammensetzen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

3. Bgm. Pfeiffer findet, dass wir als Schneeberger nicht sagen können, dass uns die Schulen und Altenheime nichts angehen. Er hat schon einmal bei der Kleiderfabrik Kuhn gesehen wie die Feuerwehrsteckleiter funktioniert. Aus diesem Grund ist es wichtig zu sehen, wer zu retten ist. Seiner Meinung nach muss überlegt werden, ob es notwendig ist, in Amorbach einen Stützpunkt für eine Drehleiter zu haben, oder ob auch Miltenberg oder Kleinheubach, wo ein riesiges Feuerwehrhaus ist, reicht.

GR Speth ergänzt, dass Geräte die selten gebraucht werden, nur gemeinschaftlich genutzt werden sollten, da dies nur zusammen wirtschaftlich ist. Nicht vergessen darf man, dass in Schneeberg ein dreistöckiger Kindergarten ist.

2. Bgm. Repp hält im Amorbacher Raum einen Standort für eine Drehleiter für wichtig. Im Miltenberg, Großheubach und Kleinheubach gibt es alleine drei Drehleitern. Ist es nicht auch denkbar, dort eine abzuziehen und im Amorbacher Raum eine zu stationieren.

GR Lausberger sagt, die Frage muss berechtigt sein. Im Feuerwehrgesetz steht, dass der Landkreis sich beteiligt. Er hat nichts gegen eine Beteiligung, geprüft werden sollte jedoch, ob eine weitere Drehleiter notwendig ist, wenn schon im Umkreis von 12 Kilometern vier Drehleitern vorhanden sind.

GR Haas findet, man sollte mit kühlem Kopf an die Sache gehen. Innerhalb der Feuerwehr wird schon seit vielen Jahren interkommunale Zusammenarbeit über die Alarmpläne praktiziert. Jede Kommune bekommt einen Staatszuschuss. Die Stadt Amorbach geht einfach diesen Weg, weil sie sich ein solches Fahrzeug nicht leisten kann. Fest steht, dass Schneeberg sich keine Drehleiter anschaffen muss.

1. Bgm. Kuhn ergänzt, dass die Anschaffung einer Drehleiter bzw. die Beteiligung bei anderen Gemeinden, zurzeit bei der Gemeinde Eichenbühl kein Thema sei.

GR Kiel sagt, dass das Fahrzeug über eine halbe Million Euro kostet. Er möchte wissen, warum es gerade dieses Fahrzeug sein muss. Man sollte mal darüber nachdenken, ob nicht eine kleinere Lösung möglich wäre.

GR Kuhn denkt, man benötigt diese Drehleiter für den OWA-Turm.

GR Wöber geht die ganze Diskussion schon viel zu sehr ins Detail. Diese Detailfragen muss der Gemeinderat am Runden Tisch mit den Fachexperten klären.

GR Speth sagt, es geht nur darum, ob Schneeberg grundsätzlich bereit ist, diese Sache zu unterstützen.

GR Ort schlägt vor, die Grundlagen zu ermitteln bevor man hier weiterredet. Geprüft werden sollte seiner Meinung auch, ob nicht Amorbach ein Kreisstandort für eine Drehleiter sein könnte.

GR Lausberger führt den Art. 2 - Aufgaben des Landkreises, BayFwG - aus: „Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.“

GR Speth schlägt vor, wenn zur Zeit die Amorbacher Drehleiter in den Alarmplänen integriert ist, muss geklärt werden, ob man auf die Amorbacher Drehleiter verzichten kann und wenn ja, müssen die Alarmpläne geändert werden.