Sachverhalt:

GR Pfeiffer bezieht sich auf eine Anfrage von Walter Diehm vor einigen Wochen wegen der Bahnhofstraße. Er bedauert, dass das Efeu entfernt wurde.

GR Wöber sagt, dass an allen unbebauten Flächen Unkraut entsteht. Auf dem Gemeindegebiet ist die Gemeinde zuständig, jedoch sollen ebenfalls die privaten Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen werden. Dazu soll ein Aufruf im Mitteilungsblatt erfolgen.