Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Bauantrag von Breunig Anabelle und Christopher, In den Streitäckern 2, 63931 Kirchzell - Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2930/1, Bergstraße 10

(zuletzt Sitzung am 11.07.2014, lfd.Nr. 037)

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 11.07.2014 als Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren behandelt. Das Landratsamt Miltenberg teilt mit Schreiben vom 19.08.2014 mit, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden, weil das Bauvorhaben durch den Quergiebel die für Gebäude bergseits der Straße maximal zulässige Wandhöhe von 7,50m über geplantem Gelände überschreitet.

Die Bauherren möchten an ihrer Planung festhalten und haben am 20.08.2014 einen Bauantrag mit Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eingereicht.

Auf Grund des identischen Bauantrages wurde dieser Antrag nach Art. 37 GO als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, keine Einwendungen erhoben, und der Bauantrag sowie der Antrag auf Befreiung am 21.08.2014 zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet.

Nach Art. 37 GO werden die Mitglieder des Marktgemeinderates hierüber informiert.

 

Bauantrag von Schiepeck Andreas, Klotzenhof 3, 63920 Großheubach - Wohnhausneubau mit Garage, Fl.Nr. 2930/3, Bergstraße 14

(zuletzt Sitzung am 04.06.2014, lfd.Nr. 018)

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.06.2014 als Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren behandelt. Das Landratsamt Miltenberg teilte mit, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Größe der Grenzgarage und die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.

Andreas Schiepeck hat die Grenzgarage verkleinert und seinen gesamten Wohnhausneubau um ca. einen Meter auf dem Baugelände nach links verschoben.

Herr Schiepeck hat Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die Baupläne sind von den Angrenzern erneut unterzeichnet worden. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt. Die Änderungsplanung wurde nach Art. 37 GO als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und keine Einwendungen erhoben.

Nach Art. 37 GO werden die Mitglieder des Marktgemeinderates hierüber informiert.

 

Bauantrag von Henn Raphaela und Martin, In der Winterhelle 23, 63936 Schneeberg - Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 2930/4, Bergstr. 16

(zuletzt Sitzung am 11.07.2014, lfd.Nr. 036)

Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 11.07.2014 als Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren behandelt. Das Landratsamt Miltenberg teilte den Bauherrn mit, dass der Raum oberhalb der Garage nicht als Raum für Gartengeräte, sondern als Dachraum deklariert werden muss. Weiterhin musste die Zugangstür zum Dachraum durch ein Fenster ersetzt werden, was wiederum die Planung einer Treppe von der Garage zum Dachraum notwendig machte. Außerdem forderte das Landratsamt die Einzeichnung eine Stützwand (< 2 Meter Höhe) zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 2930/3, Bergstr. 14, und die Ermittlung der mittleren Garagenhöhe (= 2,418 Meter).

Raphaela und Martin Henn haben Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die Baupläne mussten nicht erneut von den Angrenzern unterzeichnet werden. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt. Die Änderungsplanung wurde nach Art. 37 GO als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und keine Einwendungen erhoben.

Nach Art. 37 GO werden die Mitglieder des Marktgemeinderates hierüber informiert.