Sachverhalt:

Eine Amorbacher Bürgerin stellte die Anfrage auf Errichtung einer Kapelle. Als Standort wurde das gemeindeeigene Grundstück am Naturparkplatz in der Zittenfeldener Straße vorgeschlagen. Dieses gemeindeeigene Grundstück liegt im Außenbereich ca. 500 m vom Ortschild entfernt. Eine Prüfung beim Landratsamt hat kurzfristig ergeben, dass dort ein Bau einer Kapelle nicht möglich ist. Die Nachricht erreichte die Gemeinde am 17.9.14. Das Landratsamt (Natur- und Landschaftsschutz) kann keine Befreiung erteilen.

 

Wegen der abschlägigen Auskunft des Landratsamtes entfällt die Vorstellung der geplanten Kapelle durch den Architekten, Herrn Helmut Becker. Die Errichtung eines Bildstocks ist lt. Auskunft des Landratsamtes möglich.


Diskussionsverlauf:

GR Lausberger kann die Absage nicht nachvollziehen, bei Windrädern sei man nicht so pingelig. Es fehlt ihm eine nachvollziehbare Begründung. Eine Kapelle empfindet er nicht als störend.

GR Pfeiffer bezieht sich auf einen Zeitungsbericht im April oder Mai über den Bau einer Kapelle in Amorbach und möchte wissen, warum Ähnliches nicht in Schneeberg gebaut werden kann.

GR Wöber ist nicht gegen einen Kapellenbau. Wenn bereits eine Kapelle in Amorbach gebaut wurde, dann sollte das Geld statt für eine 2. Kapelle für andere sinnvollere Zwecke ausgegeben werden.

1. Bgm. Kuhn verweist darauf, dass die Geldverwendung eine private Entscheidung der Person ist.

GR Speth ist der Ansicht, dass der Entwurf kein kleines „Kapellchen“ darstellt. Vielleicht würde das Landratsamt einem kleineren Gebäude mit max. 2 m² zustimmen.

1. Bgm. Kuhn will eine schriftliche Begründung zur Absage vom Landratsamt nachfordern und weitere Gespräche mit der Amorbacher Bürgerin führen.