Sachverhalt:
Carina Fecher und Sven Herbener, Im Küsterlein 1, 63936 Schneeberg, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Bergstr. 18, Fl.Nr. 2930/6, einen Wohnhaus-Neubau. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die Baupläne sind von den Angrenzern unterschrieben. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 4 Stellplätzen erfüllt (lt. Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze notwendig).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der
Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.