Sachverhalt:
Die Eheleute Anabelle und
Christopher Breunig, In den Streitäckern 2, 63931 Kirchzell, beabsichtigen auf
ihrem Grundstück in Schneeberg, Bergstraße 10, Fl. Nr. 2930/1, einen Wohnhausneubau
(1 WE) mit Doppelgarage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“.
Es wird Antrag auf Freistellung
vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Baupläne sind von den
Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben.
Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt erfolgen.
Mit dem Bau kann erst nach Fertigstellung der
Erschließungsanlage bzw. mit der Freigabe durch die Marktgemeinde begonnen
werden. Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung
rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.