Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 25.06.2014, lfd.Nr. 0033)

Am 31.03.2015 endet die Laufzeit der aktuellen Jagdpachtverträge der vier Eigenjagdreviere des Marktes Schneeberg.

Bei Gesprächen mit den einzelnen Jagdpächtern wurde jeweils eine Verlängerung der Verträge für die Laufzeit vom 01.04.2015 bis 31.03.2024 (gesetzliche Laufzeit 9 Jahre) vereinbart.

Der Gemeinderat hat folgenden Jagdpachtverträgen in der Sitzung am 25.06.2014 zugestimmt:

 

  • Eigenjagdrevier Schneeberg 1
    Bereich: Sommerberg 350 ha
    an Claus und Jürgen Mairon, Schneeberg
  • Eigenjagdrevier Schneeberg 2
    Bereich: Winterberg bis Zittenfelden mit insgesamt 535 ha
    an Johannes Nied, Bieringen, 252 ha
    an Heinrich Keller, Schneeberg, 100 ha und
    an Michael Breunig, Zittenfelden, 183 ha
  • Eigenjagdrevier Schneeberg 3
    Bereich: Beuchener Berg/Zittenfelden 203 ha
    an Jagdpächter Karl-Heinz und Christoph Speth
  • Eigenjagdrevier Hambrunn
    Bereich: Hambrunn 113 ha
    an Johannes Nied, Bieringen

 

Als Jagdpacht wurden Beträge zwischen 7,50 € bis 9 €; jeweils zuzüglich 1,50 € Wildschadenentschädigung je Hektar und Jahr vereinbart.

 

Gegenüber den bisherigen Pachtverträgen und Pachtpreisen haben sich nur geringfügige Veränderungen ergeben.

Mit der derzeitigen Regelung beginnt die Jagdverpachtung für das Gemeindegebiet Schneeberg mit der Jagdverpachtung für das Gemeindegebiet Hambrunn zum gleichen Zeitpunkt.

Der Gemeinderat zeigte sich erfreut, dass die Verträge mit den einheimischen Jägern aus Schneeberg und dem langjährigen Jagdpächter und Holzabnehmer Johannes Nied, Bieringen, der bereits seit 48 Jahren sein Jagdrevier in Schneeberg hat, abgeschlossen werden konnten.

 

1. Bgm. Kuhn bedankt sich bei Forsttechniker Oswin Loster, dem Gemeinderat Thomas Haas und dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Hambrunn, Rudolf Ballweg, für die Bemühungen bei der neuen Jagdverpachtung und wünscht eine gute Zusammenarbeit mit allen Jagdpächtern für die Zukunft.

Das Vorhaben, die Jagdreviere neu aufzuteilen, d.h. die Jagdreviere zu verkleinern und aus jagdlicher Sicht einen besseren Zuschnitt zu erreichen, ist an den derzeitig gültigen Jagdgesetzen gescheitert. Es sind bei Veränderungen die alten Gemarkungsgrenzen der Ortschaften zu beachten und Veränderungen der Jagdreviere werden nur in geringfügigem Ausmaß zugelassen.