Sachverhalt:
Herr Andreas Schiepek, wohnhaft in 63920 Großheubach, Klotzenhof 3, beabsichtigt auf seinem Grundstück in Schneeberg, Bergstraße 14, Fl. Nr. 2930/3 der Gemarkung Schneeberg, den Wohnhausneubau mit Garage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“.
Herr Schiepek hat Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben.
Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt erfolgen.
Mit dem Bau kann erst nach Fertigstellung der
Erschließungsanlage bzw. mit der Freigabe durch die Marktgemeinde begonnen
werden. Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung
rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.