Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 09.04.2014, lfd.Nr. 990)

Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 05.05.2014, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie liegt den Fraktionen in Ablichtung vor.

 

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.

Auf die im Zuge des Genehmigungsverfahrens übliche Einholung einer Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zum vorgelegten Haushaltsplan wurde seitens des Landratsamtes Miltenberg auch in diesem Jahr verzichtet.