Sitzung: 04.06.2014 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am
09.04.2014, lfd.Nr. 990)
Die
rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 05.05.2014, Nr.
121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie liegt den Fraktionen in Ablichtung vor.
Die Haushaltssatzung
enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei
der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen
haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert
jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.
Auf die im Zuge des
Genehmigungsverfahrens übliche Einholung einer Stellungnahme der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle zum vorgelegten Haushaltsplan wurde seitens des
Landratsamtes Miltenberg auch in diesem Jahr verzichtet.