Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung vom 11.3.2009, Nr. 0146; vom 16.4.2010 Nr. 312)

Die Westfrankenbahn, DB Regio Netz Infrastruktur GmbH beabsichtigt noch in diesem Jahr den Bahnsteig auf die gegenüberliegende Seite zu verlegen und die Brückensanierung im Sommer 2015 durchzuführen. Diese Maßnahme ist seit einigen Jahren in der Planung. Im Sommer 2013 wurde bei einem Vor-Ort-Termin die Verkehrsregelung noch mal angesprochen.

 

Die Eisenbahnüberführung über die Bahnhofstraße, die im Jahr 1898 erstellt wurde, befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand, so dass das Bauwerk erneuert werden muss. Am Bauwerk wurde eine Vielzahl von Schäden festgestellt. Der Überbau ist rostgeschwächt. Es sind Stopfschäden vorhanden. Insgesamt weist das Bauwerk Frostschäden auf, die Widerlager sind verwittert. Die Geländer sind in einem zu geringen Abstand zur Gleisachse angeordnet, so dass die Randwege innerhalb des Gefahrenbereichs liegen und der erforderliche Sicherheitsraum nicht eingehalten werden kann. Die Unfallverhütungsvorschriften werden nicht eingehalten. Die vorhandene Schotterbettung ist zu gering. Das Mauerwerk der Widerlagerwände ist teilweise feucht. Zudem sind Risse sowie Fugenausbrüche festgestellt worden. Die Schäden am Bauwerk führen zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit. Der neue Überbau erfolgt mit WIB-Träger in Stahlbeton. Diese Tatsachen sind die Begründung für die Verlegung und Baumaßnahme.

 

Die daneben liegende Bahnsteigbrücke wird im Zuge der Baumaßnahme ersatzlos zurückgebaut, da gleichzeitig der Bahnsteig auf die gegenüberliegende Seite verlegt wird und hier behindertengerecht und nach aktuellen Vorgaben neu gebaut wird.

 

Der Neubau des Außenbahnsteiges beginnt ca. 15 Meter nach der Bahnunterführung und ist 100 m lang. Es wird ein Wetterschutzhäuschen und eine neue Beleuchtungsanlage gebaut.

 

Im Juli 2013 fand eine Verkehrsschau mit der Polizei, dem Landratsamt, der Westfrankenbahn und der Gemeinde statt, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Unterführung zu erörtern. Die Behörden halten trotz der problematischen Engstelle an der Bahnunterführung die Verlegung des Bahnsteiges für vertretbar. Verbesserungsmöglichkeiten sah man in dem Anbringen eines großen Verkehrsspiegels und dem Anbringen einer Linie, damit die von oben kommenden Pkw´s die Breite der Fahrbahn nutzen und sich möglichst rechts halten.

Inwieweit ein gekennzeichneter Gehweg neben der Fahrspur ausgewiesen werden könnte, sollte noch geprüft werden. Das Büro Emch + Berger GmbH, Ingenieure und Planer, Nürnberg, wurde von der Westfrankenbahn beauftragt, die Verkehrssituation zu analysieren und Vorschläge zur Verkehrsregelung zu machen. Es wird vorgeschlagen, einen Fußgängerbereich in einer Breite von ca. 125 cm mit Pollern abzutrennen und die Unterführung für Lkw´s nur noch bis 5,5 t zuzulassen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat ist mit dem Neubau der Eisenbahnüberführung in km 47,551 und dem Neubau des Bahnsteigs im Rahmen des wieder aufgenommenen Planrechtsverfahrens einverstanden.

 

Der Marktgemeinderat legt Wert darauf, dass die Verkehrssicherheit, insbesondere der Fußgänger, an der Eisenbahnunterführung gewährleistet wird und im Bereich des neuen Bahnsteiges Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, um die Anlieger möglichst vor Beeinträchtigungen zu sichern. Auch die Neubepflanzung des Hanges ist sicherzustellen.


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Kuhn begrüßt H. Thomas Seyfried von der Westfrankenbahn (stellvertretend für H. Dankowski, Leiter Infrastruktur), der den aktuellen Stand erläutert. Herr Seyfried schildert, dass die Eisenbahnbrücke in einem desolaten Zustand ist. Aus diesem Grund fahren die Züge derzeit langsamer. Noch in diesem Jahr soll eine Hilfsbrücke eingesetzt und das Brückenmauerwerk ausgebessert werden. Ab Mai 2015 wird eine neue Brücke gebaut und die Hilfsbrücke entfernt. Die Dauer für Auf- und Abbau der Hilfsbrücke beträgt je ein Wochenende. Dafür wird der Verkehr gesperrt. Die gesamte Baumaßnahme dauert ca. fünf Monate.

 

Mit der Bahnsteigverlegung soll die derzeit praktizierte gefahrvolle Gleisquerung vermieden werden. Herr Seyfried zeigt Skizzen zur Verkehrsführung im Bereich des Bahnhofs und der Bahnhofstraße mit Unterführung. Darin sind Schleppkurven für die den Pkw-Verkehr und für Fußgänger dargestellt. Der Bereich ist für Lkw bis 5,5 t befahrbar. Für größere Lkws, wie z.B. die Müllabfuhr, ist eine mögliche Umleitung vorgesehen.

 

Auf der Fahrbahn unter der Brücke werden die Fußgänger mit Leitschwellen mit flexiblen Aufstellern vom Pkw-Verkehrsweg abgegrenzt. Rettungsfahrzeuge können über die Schwellen fahren. Schneeräumfahrzeuge müssen den Schieber über die Leitschwellen heben.

 

Die Gehwegbreite ist mit 1,25 m vorgeschlagen und es werden zwei Spiegel aufgestellt. Die Spiegel können beheizt sein. Herr Seyfried stellt fest, dass die Fahrbahnbreite nicht verändert wird, da sonst die Marktgemeinde an den Kosten beteiligt werden müsste. Die Kosten für die Brücke betragen ca. 800.000 €, der Bahnsteig ca. 300.000 €.

 

Herr Seyfried erklärt, dass der neue Bahnsteig mindestens eine Länge von 100 m haben muss, weil ein Zug 50 m lang ist, d.h. bei zwei Zügen reicht diese Strecke gerade so aus. Vorgeschrieben sind normalerweise 140 m. Der Zugang wird barrierefrei und behindertengerecht sein. Für den Lärmschutz sollen die Haltetafeln für die Züge im vorderen Bereich Richtung Miltenberg aufgestellt werden. Außerdem sind in der Ausschreibung neue Fahrzeuge vorgesehen, die wesentlich leiser sind.

 

1. Bgm. Kuhn wünscht aus Lärmschutzgründen eine Neubepflanzung des Hanges, um die Bewohner der Bahnhofstraße zu entlasten. Die Bepflanzung soll auf Kosten der Bahn erfolgen.