Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 25.04.2014, lfd.Nr. 01000)

Herr Tilo Röcklein, Kastellstraße 13b, 63924 Kleinheubach, beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Anwesen Fl.Nr. 2930/9, Bergstraße 23. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“. Herr Röcklein hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragt eine Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass aufgrund der Topographie des Geländes das Wohnhaus so nah wie möglich an die nördliche Baugrenze gesetzt werden soll, um eine Aufschüttung möglichst gering zu halten. Zur Vergrößerung des Eingangsbereiches wurde dieser über die Baugrenze hinausgesetzt. Die Überschreitung der Baugrenze beträgt 0,49 x 3,365 = 1,65 m².

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.

Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterzeichnet.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist mit 3 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“ wegen Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze stimmt der Marktgemeinderat zu.