Sachverhalt:

Der Marktgemeinde Schneeberg liegt das Schreiben des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn vom 22.04.2014 vor.

Im Rahmen der weiteren frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der nochmaligen Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB hat die Marktgemeinde die Möglichkeit, Anregungen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan bis spätestens zum 04.06.2014 schriftlich mitzuteilen.

 

Das Ziel der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht darin, einen zu befürchtenden Wildwuchs von Windenergieanlagen künftig zu verhindern und eine raum-, landschafts- und ortsbildverträgliche geordnete Konzentration und Bündelung der Anlagen auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn zu erreichen. Eine solche konzentrierte Planung ist notwendig, da Windenergieanlagen privilegierte Vorhaben gemäß Baugesetzbuch darstellen und ansonsten im Regelfall an jedem Standort im Außenbereich zulässig wären.

 

Im Gebiet Hardheim-Walldürn werden insgesamt 25 verschiedene Teilflächen beurteilt.

 

An die Schneeberger Gemarkung grenzt die Fläche F4 „Nordwestlich Hornbach“ mit einer Fläche von 152 ha, größtenteils Waldfläche, die als bedingt geeignet angesehen wird und die Fläche F9 „Westlich Gottersdorf“ mit einer Fläche von 100 ha, die als gut geeignet angesehen wird.

 

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Möglichkeit besteht, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern, falls dies der Gemeinderat wünscht. Er habe mit Bürgermeister Markus Günter aus Walldürn und dem Sachbearbeiter noch einmal gesprochen. Es habe sich ergeben, dass die Fläche F9 „Westlich Gottersdorf“ für den Bau von Windkraftanlagen nicht relevant ist, da die Bevölkerung in Gottersdorf sich gegen den Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen habe. Die Stadt Walldürn wird die Fläche F9 auf keinen Fall gegen den Wiederstand der Bevölkerung für Windkraftanlagen nutzen. Auch bei der Fläche F4 „Nordwestlich Hornbach“ hat sich der Ortschaftsrat Hornbach bereits gegen Windkraftanlagen ausgesprochen. Man weiß nicht, ob der Ortschaftsrat in Hornbach seine Meinung noch ändern wird.

 

1. Bgm. Kuhn schlägt vor, dass der Markt Schneeberg keine besondere Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes abgibt.

 

Der Marktgemeinderat zeigt sich mit der vorgegebenen Vorgehensweise einverstanden.


Beschluss: